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RaistlinMajere 22.04.2011 17:20

Zitat:

Zitat von er50wien (Beitrag 2446247)
nicht immer, nach kündigung wurden bei mir auf die neuen agb verzichtet!

wie genau hat das funktioniert? du hast einspruch gegen die neue AGB erhoben, das wurde akzeptiert, dann wurdest du aber trotzdem gekündigt? das kann ja auch nicht die lösung sein, oder?

noch eine frage bzgl. vertrags-bindung: das kann doch hier nicht zum tragen kommen, oder? immerhin ists ja die TA, die den vertrag ändert und bei nichtakzeptanz eine kündigung ermöglicht. wenn es also eine möglichkeit gibt, auf die neue AGB (inkl. 15eur gebühr) zu verzichten und dafür alles bleibt, wie es ist (inkl. vertragsbindung, man hat ja gewußt worauf man sich einlässt, als man den vertrag eingegangen ist), sollte das doch passen.

The_Lord_of_Midnight 22.04.2011 23:00

Wenn die Telekom freiwillig darauf verzichtet, passt es sicher.
Nur ich würde mich nicht darauf verlassen, daß die Rechnungsstelle wirklich eine genaue Liste der Leute hat, die die Pauschale verrechnet bekommen (oder auch nicht).
Es kann sehr leicht sein, daß die einfach abbuchen, und dann kannst dich ewig mit denen herumstreiten.

Christoph 23.04.2011 20:23

Das würde ich auch annehmen, daß die so verfahren; die Mehrheit wird die zusätzliche Pauschale nicht bemerken.
Ich schau mir darum jede Rechnung an. ;)


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