![]() |
Hallo,
mal kurz weg vom Thema, sag Athropos, hab eine Frage deine Signatur oder wie man das nennt betreffend, den Witz mit Einstein, Pascal & Newton, da verstehe ich die Pointe nicht, könntest du oder jemand anderer mich aufklären ;)? Danke, um zum Thema zurück zu kommen, ist es bei uns auch so wie in der BRD dass man mit der ersten Mahnung schon bestraft wird, denn unter Mahnung verstehe ich ja, eine Kundmachung, dass man mit etwas nicht einverstanden ist, und es erst im Wiederholungsfall zu Konsequenzen kommt, zumindest die Höhe der Geldstrafe (es ist also defacto eine Strafe und keine Er(mahnung) ) sollte begrenzt sein, mir scheint, die kann beliebig, aber in jeden Fall zu hoch angesetzt werden?? Schönen Gruß, Roman. |
Zitat:
Grundsätzlich sind die AbMahnungen der LF-Law vom Prinzip her den Deutschen Abmahnungen im p2p-Bereich gleich. Es werden geltend gemacht: 1. Anspruch auf Schadensersatz, Anwaltskosten [LF-Law auch die Kosten für das Auskunftsverfahren] Dieser Anspruch wird in einem "Pauschalabgeltungsbetrag" recht unterschiedlich taxiert [LF-Law zwischen 700€ und 890€] Mit der Bezahlung ist die abgemahnte Rechtsverletzung abgegolten. 2. Anspruch auf Unterlassung: Anders als in Deutschland soll sich der Abgemahnte mit Unterschrift verpflichen sofort die Verbreitung des abgemahnten Werks im Internet zu unterlassen, oder das Werk auf sonstige Art zu verwerten. Weder werden Strafen noch sonstwas bei Bruch des Vertrages angekündigt. Sollte also jemand auf die unwahrscheinlich intelligente Idee kommen und den jeweiligen Film nochmals ... bleibt im Dunkeln was dann passiert. Man würde ihn wohl gleich vor Gericht zerren und eine sehr hohe Schadensersatzsumme fordern, über die dann wiederum ein Richter entscheiden müßte. In Deutschland hingegen verpflichtet man sich meistens eine konkrete Summe in diesem Fall zu zahlen [zB 5001€] |
Zitat:
Zitat von http://www.internet4jurists.at/geset...htm#%C2%A7_205. (4) Pornographische Darstellungen Minderjähriger sind 1. wirklichkeitsnahe Abbildungen einer geschlechtlichen Handlung an einer unmündigen Person oder einer unmündigen Person an sich selbst, an einer anderen Person oder mit einem Tier,Sprich: Hat man sein Kind nach der Geburt oder in der Badewanne fotografiert oder gefilmt, ist es nach §207a (3) b bereits kinderpornographie!!! In jeder Gemäldegalerie hängen kinderpornographische Werke. Jeder Springbrunnen , jede WC-Verzierung mit Jungen&Mädchen mit Nachttopf wäre bereits Kinderpornographie. Nach Absatz 4 (Rot) kann sogar das Foto eines ANGEZOGENEN Kindes (!) als Kinderpornographie gelten, wenn in einer "Erotischen" Pose. Übrigens gab es bei mir vor kurzem eine Hausdurchsuchung (Es ging um lt Zollamt geschmuggelte Zigaretten, da hat das Zollamt aber vor Gericht verloren und mussten diese inzwischen zurückgeben), und da hat man mir meine in Geschäft (Saturn etc.) legal gekauften Manga-CD's beschlagnahmt und weigert sich mir diese auszuhändigen mit Verweis auf den oben genannten Paragraphen. Die Sache ist noch nicht ausgestanden, immerhin wurde gleichzeitig die Strafandrohung für den Besitz verschärft. Das würde ich "vielleicht" noch irgendwie nachvollziehen können wenn es sich um sogenannte "Lolicons" oder "Shotacons" gehandelt hätte, nur diese werden sowieso nicht verkauft. Die reinste Paranoia, sag ich nur, und ein riesiger Rückschritt der Errungenschaft der sexueller Aufklärung in den 60-ern, danke an die Rückschrittspartei FPÖ! Dass man die Manga-CD's leasen kann, habe ich nicht gewußt :eek:. Jetzt kaufe ich das Zeug eh nicht mehr. Wenn ich wieder eine graphische Verzierung für eines meiner Spiele brauche, lade ich es mir klarerweise herunter. BitTorrent Rulez! Anmerkung: In BitTorrent gibt es keine falschen Dateinamen und mir sind noch keine Abmahnungen bekannt. |
Zitat:
|
@LDIR: mit leasing meinte ich den Verleih in div. Videotheken, mir wäre in Wien noch keine Untergekommen, wo ich diese Filme nicht gesehen hätte
@Perseus: siehe hier |
Zitat:
Mit CDs meinte ich Sammlungen von Bildern die z.B. aus Spielen gerippt wurden, oder Scans aus japanischen Comic die übersetzt wurden. |
Zitat:
|
Zitat:
Das meine ich ja, es handelt sich ja zwar um eine Urheberrechtsverletzung, nur dennoch ist meiner Meinung nach eine Bagatelle, da es Tausende Male täglich passiert, und auch wenn man es nicht so sieht, so finde ich die Entschädigungszahlung für ein einmaliges Vergehen viel zu hoch. Die ganze Sache ist ein profitables Geschäft für die "Verletzten" und vor allem die Anwälte geworden. Da verdienen ja die Rechteinhaber an diesem Pornofilm um den es jetzt geht, mehr als mit dem legalen Verkauf der Filme, so kann's ja dann nicht sein, oder? Da könnte jeder Internetuser, mit 800 € und mehr belangt werden, denn wer hat noch keine MP3 oder sonst urheberrechtlich geschützte Dateien runtergeladen. Da sollte der Staat schützend, und aufklärende eingreifen, z.B. mit einer Kampagne damit jedem klar ist, was auf ihn zukommen könnte (warum sollen nur für Wahlen Millionen von Steuergeldern verpulvert werde?). Damit ich nicht falsch verstanden werde, die Rechte müssen geschützt werden, sei es nun ein Porno, oder Software, ich kritisiere nur die Gesetzteslage, die dazu einläd den gewöhnlichen I-Net Uuser wie eine Weihnachtsganz nach belieben auszunehmen. @ Athropos: Danke, um das zu Verstehen, muss man ja die Definition von einem Pascal kennen, für eine gewöhnliche Stammtischrunde taugt der Witz nichts, fürchte ich ;). Schönen Gruß, Roman. |
Zitat:
Hentai Manga=Comic mit Verkehr. Doujin=Von Amateuren professionell gezeichnete Comic, meistens unlizensierte Vorlage, oft mit Verkehr. Es kommen da auch Lolicon und Shotacon vor (Mädchen und Buben) Anime=Zeichentrickfilm Hentai Anime=Zeichentrickfilm mit viel Verkehr alle paar Minuten. Die zwei letzteren sind für grafische Verzierung von Spielen eher ungeeignet. Und nein, auf dem Markt in Japan gibt es viel mehr als in Österreich erhältlich. Darunter auch ziemlich kranke Sachen. Aber das ist eben Kulturvielfalt. Wenn Künstler etwas perverses zeichnen, dann nicht etwa um die Leser zu erregen sondern als Kunst und Provokation gegen das Establishment. Das wird von dortigen Gesetzgeber eben akzeptiert weil die zwischen Zeichnung und Realität unterscheiden können. @Perseus: Den Witz habe ich schon beim ersten mal begriffen. Pascal ist eine Messeinheit für Druck der auf eine Fläche lastet (Atmosphärischer Druck z.B.). Newton ist hingegen eine Gewichtskraft (kg mal Erdbeschleschleunigung von 9,81 m/s zum Quadrat) und wird nicht auf eine Fläche bezogen. Der Witz ist eher was für Gelehrte... Hoffe dass ich es richtig erklärt habe. An Urheberrechtsverletzungen verdienen sich Anwälte eine goldene Nase. Auch die Film/Musikindustrie versucht so entgangene Gewinne zu kompensieren. Es ist aber Schwachsinn. Solche Machwerke würde ich nur zum testen herunterladen, ob sich der kauf lohnt. Lohnt es sich nicht, hat die Industrie eh keine Verluste. Lohnt es sich, kaufe ich es und die Industrie hat einen zufriedenen Kunden mehr. Mit solchen Aktionen bewegen sie eher mehr Leute in die "Kriminalität". |
@LDIR: danke für die Erklärung, als Nichtinsider hab ich die Begriffe (soweit mir bekannt) irrtümlich synonym verwendet. (dass das Angebot in Japan vielfältiger ist, hab ich mir schon gedacht)
Eins hab ich aber noch nicht mitbekommen (oder schon wieder vergessen) - was ist jetzt das Verbotene? Doujin? |
Zitat:
Es gibt Doujinshi die z.B. die Geschichte einer TV Kinderserie weitererzählen oder alternatives Ende anbieten. Das ist nichts was nicht in Ordnung wäre. Dann sind da aber auch Doujinshi die z.B. eine Beziehung den Charaktere andichten, die übers reine Händchenhalten hinausgehen. Da kommen auch Charaktere aus Pokemon&Digimon vor, die körperlich ziemlich unterentwickelt sind, für das was sie da tun. Diese wären bei uns verboten. Habe übrigens etwas reserchiert und habe mich übrigens etwas geirrt, denn es gibt auch professionelle Manga-Monatsmagazine "Lo" und "Rin" die bei uns mit Sicherheit verboten wären, weil zum großen Teil Lolicon. Auf den meisten Seiten wo es Manga herunterladen kann, sind diese in Kategorien unterteilt, z.B. Yaoi (Typen unter sich), Yuri (Frauen unter sich :D), Shota (Jungs) und Lolicon (Mädchen), sowie Hentai allgemein mit mix aus allem. So kann man unmöglich etwas herunterladen was man nicht sehen will. Was bei uns verboten ist, wären erotische Zeichnungen von Personen die jünger als 18 aussehen, darunter fallen: Erotische Manga, Erotische Doujinshi, Erotische Anime und Eroge (Erotische Spiele, meistens Dating-Simulationen). Es spielt dabei keine Rolle ob die Chara große Brüste hat oder gar keine. Das liegt daran dass die Japaner um ihre Chara sympathischer zu machen, den Disney-Stil verfeinert haben, also große Kulleraugen und Kindchen-Schema. Da die Chara vom Gesicht her wie Kinder aussehen, hat sich unser Dieter Böhmdorfer überlegt: Da werden Figuren mit Kindergesichtern am Papier gef...k also muss ich was tun um ihre unschuldige Seelen zu retten :D oder so ähnlich (Bin ich schon wieder Zynisch?), also verbieten wir es um des verbotes willen... Ich finde, solange die Figuren gezeichnet sind und die Handlung nur dem Kopf eines Künstlers entspricht, sollte man sie nicht mit Fotos gleichsetzen, den ein kranker Typ mit seiner Tochter macht. Das zieht nämlich die Herstellung der Kinderpornographie ins lächerliche hinein, und so etwas darf es ja nicht geben, da steht zu viel Leid von Opfern dahinter. Mir ist es auch lieber wenn sich ein Pädosexueller an einem Doujin "abreagiert" als an einem Kind. Aber von einem ex-FPÖ Abgeordneten wie Böhmdorfer kann ich durchaus nachvollziehen dass er Law&Order Politik nachgehen muss, die ihm von der Partei vorgegeben wird. Simpsons Pornos (Mit Bart, Lisa oder dem Baby) sind demnach auch Kinderpornos. Erschreckend ist aber dass in den usa bereits einige wegen Hentai-besitzes verurteilt wurden. |
Zitat:
Das Problem liegt aber nicht so sehr beim Staat, sondern bei den usern. Wenn 80% zahlen [ich kenne Schätzungen die meine konservative Schätzung von 360 Abmahnungen in zwei Monaten deutlichst übersteigen!] dann kommen vielleicht die 20% Nichtzahler davon, aber die nächste Welle oder eine andere Kanzlei wird kommen. Die user müssen sich wehren, niemand sonst. |
Sorry, aber ich hänge mich hiermit auch in diesen Thread rein:
Habe heute 3 Abmahnungen der Kanzlei Längle Fussenegger Singer Rechtsanwälte Partnerschaft erhalten (im Auftrag der Firma Ino Handel & Vertriebs GmbH aus Deutschland). Sie verlangen von mir die Zahlung von insgesamt 2.100,- € bis zum 6.10.2008 (also in genau 11 Tagen!). Das "Delikt hat am 28.03., am 19.06. und am 18.04. stattgefunden. |
und was sollst du "verbrochen" haben...
|
Zitat:
im ernst: nimm dir bitte unbedingt einen rechtsanwalt ... btw. ich würde euch auch empfehlen gegen euren provider vorzugehen und gesichert herauszufinden, wie die abmahner zu euren daten gekommen sind ... |
...und bitte postet auch hier die weitere Entwicklung (ob positiv oder negativ). So eine "Abmahnwelle" ist in Österreich neu. Mit euren Erfahrungen kann man dann anderen usern weiterhelfen.
|
hmm
ja nur is bei m_pointe ja noch ned klar erkennbar was denn das Delikt sein soll, sprich welcher Rechteinhaber da geklagt hat... und RA schön und gut... aber die meisten RSVs steigen da ja leider aus weil das ja unter Vorsatztaten fällt |
Hab gestern auch eine solche abmahnung erhalten werde sofort an arbeiterkammer weitergeben sollten alle tun die so etwas bekommen haben
werde berichten wie alles verläuft |
Eigenartig das man Privatleute abmahnt, diese Regelung ist eigentlich für Unternehmen.
War (oder ist noch) in .de Mode das ein noch so kleines (auch 1-Mann) Unternehmen ein anderes wegen irrwitzigen Gründen abmahnt. Rechtfertigt wurde es mit 'Wettbewerbsvorteil'. Einige haben mich sogar nach .at erreicht, mit Bitte diese Belästigung einzustellen sonst übergebe ich es meinen Anwalt, war auch schnell Ruhe. Diese Abmahnungen übersteigen das ja bei weiten, es wird mit Waffen auf Verbraucher geschossen die er gar nicht kennt, dagegen praktisch hilflos ist. Kann mir nicht vorstellen das das bei Gericht hält, mit einen Vergleich hat das gar nichts mehr zu tun. |
hallo bin durch zufall auf diesen thread heute gestoßen und hab mal ein bischen zeit investiert sollte mich dieses schreiben auch mal erreichen!!! TA Kunde :hammer:
hab da noch ein forum gefunden wo dies schon länger besprochen wird: http://www.abmahnwahn-dreipage.de/fo...b2d785bed42301 leider sind noch keine berichte von leuten vorhanden die nicht bezahlt haben. fest steht aber dass einer dieser A-RW schon in deutschland hinter gittern sitzt zwar nicht wegen p2p aber is ja schon ein anfang...... interresant find ich auch dass jemand ein schreiben bekommen hat der nicht emule installiert hatte und dass diese firmen mit fake files die user abzocken wollen. zu dem fall wo emule nicht installiert war noch ein paar details: der user hat bei der TA um seine ip add am besagten tag angefragt und nach 6 monaten noch immer keine auskunft darüber bekommen! find ich stark dass die TA an firmen unsere user daten weiter gibt aber nicht an uns selbst bekannt geben will! weiters wundert mich nicht dass nur TA kunden betroffen sind denn diese haben nach wie vor den größten marktanteil bei uns. da aber diese firmen aufs schnelle geld aus sind geht man davon aus dass wenn man nicht bezahlt keine folgen zu erwarten sind denn es gibt einfach zu viele user die aus scharm diese 800€ bezahlen! (nicht bezahlen auf eigene gefahr) aja bittorrent is auch bereits davon betroffen und hier eine liste der bösen files also achtung!!!!! http://abmahnwahn.homeip.net/ bin mir immer noch nicht sicher über die rechtslage bei uns aber ist das nicht auch so was wie verleiten zu einer straftat wenn diese firmen die files selbst ins i-net zum download für user bereitstellen???? lg |
@ Corleone_84
Dein Beitrag schießt über das Ziel hinaus. Im Fall der "Fake-Dateien" ist eher damit zu rechnen das nicht "diese Firmen", sondern "unbekannte Dritte" diese in die Tauschbörsen gestellt haben. Man sollte mit solchen Vorwürfen auch vorsichtig sein, denn man kann solche Vorwürfe nicht beweisen. Interessant ist jedoch die Existenz von "Fake-Dateien" [Der "Hashwert" eines Pornos wird mit einem neuen Titel versehen und nochmals unter dem neuen, harmlosen Titel in die Tauschbörse platziert] für das System der Telekom Austria, die doch behauptet die eingereichten "Strafanzeigen" zu überprüfen. Entwerder die Telekom Austria hat die "Anzeigen" überhaupt nicht geprüft, oder sie ist schlicht zu inkompetent. Ich werde diesbezüglich an das Justizministerium und die Wiener STA möglichst morgen ein Schreiben schicken und auch hier kurz vor zeigen. Zudem hast Du das mit "emule nicht installiert" falsch verstanden. In der Abmahnung wird nicht der client, sondern die Betätigung am filmwerk im Netzwerk exule2000 abgemahnt. Die Leute, die Du meinst haben eben andere clients verwendet. |
ok dachte die user kennen sich soweit mit den p2p netzwerken aus und hatten nur to__ent bzw RS benutzt und keinen der ed2k clients! :rolleyes:
|
Zitat:
Einen Kommentar will ich lieber nicht abgeben. :rolleyes: |
habe heute soeben das zweite schreiben der rechtsanwälte lf law bekommen achja und bin auch kunde der telekom
hab das erste an die arbeiterkammer weitergeleitet bin neugierig was die dazu sagen ansonsten werde ich mich wohl auch um einen rechtsanwalt kümmern müssen |
Zitat:
Eine zweite Abmahnung? Bitte kurz bestätigen. |
2.abmahnung
ja habe heute die zweite abmahnung dieser kanzlei bekommen hab an arbeiterkammer weitergeleitet und würde auch anderen empfehlen es zu tun
|
@hotte66
sind es nach wie vor xx* files und ed2k oder haben die da schon etwas erweiter? andere netzwerke, mp* .......usw?!:engel: würdest du uns bitte auch deinen isp nennen? |
Zitat:
a) ist der Inhalt zu 70% falsch. b) denke ich nicht das der Anwalt der Veröffentlichung dierser "Interpretation" zugestimmt hat. |
Habe heute meinen fall RA DR. Öhlböck übergeben
werde nichts bezahlen ist aber meine eigene entscheidung mal sehen was dabei rauskommt ausserdem bin ich am nachforschen ob die telekom die daten bekanntgegeben hat oder nicht ist ja noch nicht erwiesen. werde berichten sobald ich von der telekom schriftlich etwas in der hand habe kann nämlich nicht glauben das sie ihre kunden so verkauft |
achja habe vergessen zu erwähnen die mod. unterlassungserklärung wird selbstverständlich abgeschickt
|
Kriminelle Vereinigung
Liebe Leidensgenossen!
Grundsätzlich will ich einmal festhalten, dass natürlich auch Urheberechte gewahrt werden müssen. Wir alle haben vermutlich gegen das Urheberechtsgesetz verstoßen. Was ich nicht annehme ist, dass einer von uns dies zu gewerblichen Zwecken getan hat, oder sich bereichern wollte. Ich bin der Ansicht, dass in einem funktionierenden Rechtssystem der Geschädigte seinen tatsächlichen Schaden nachweisen muss. Dazu gehört für mich die Offenlegung seiner Umsätze um den behaupteten Schaden nachvollziehen zu können, mit was leider auch für den Geschädigten zu unangenehmen Folgen führen kann. Interessant wäre zu wissen, ob der Abmahnvorgang, Hinweis auf das Pornographiegesetz, mit dem Mandanten der Kanzlei abgesprochen ist. Schließlich ist der Mandant der Urheber dieser Filmwerke und wie sich zeigt wurde nicht genügend dafür gesorgt, dass diese Filmwerke Jugendlichen unter 16 zugänglich gemacht wurde. Wer derartige Produkte herstellt und vertreibt muss auf Grund des technischen Standards der heutigen Zeit damit rechnen. Ein Hinweis auf der Verpackung reicht sicher nicht aus um dies zu verhindern. Rechtsanwalt Fussenegger von der Kanzlei Längle Fussenegger Singer Rechtsanwälte hat einem Anwalt mitgeteilt, dass er die deutsche Softwarefirma, mit der er zusammenarbeitet, beauftragen wird, nach weiteren Filmen zu suchen, die angeboten wurden. Sollte diese auf Filme stoßen, hinsichtlich derer ein weiterer Rechtsverstoß zurechenbar sei, würde er sofort und diesmal ohne Vorankündigung, die im Schreiben angekündigten Schritte erheben. Diese Aussage würde belegen, dass die Kanzlei die Verfolgung offensiv betreibt, nicht geschädigte ihn kontaktieren, sonder die Kanzlei auf geschädigte zugeht um diese als Mandanten zu gewinnen. Ich bin auch der Ansicht, dass Längle Fussenegger Singer mit der Zusicherung, dass bei Bezahlung des geforderten Pauschalbetrages auf das Raika-Konto in Altach die Ansprüche abgegolten wären nur bedingt richtig ist, denn im Abmahnschreiben wurde ein Zusammenhang mit dem §2Abs. 1 lit. b. Pornographiegesetz hergestellt und die Verfolgung dieses Tatbestandes haben weder Längle ... noch deren Mandant einen Einfluss. Soweit ich informiert bin, werden Offizialdelikt von Amts wegen (ohne Antrag/Ermächtigung) von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Alle die bezahlt haben, können somit trotzdem belangt werden. Ich bin überzeugt dass Längle Fussenegger Singer diese Forum regelmäßig besuchen, daher richte ich ihnen auf diesem Weg aus, da ich aus finanziellen Gründen nicht fristgerecht bezahlen kann, wurde ich auf Grund des Hinweises auf das Pornographiegesetz in einen qualvollen Zustand versetzt, da damit auch die Vernichtung meiner wirtschaftlichen Existenz und gesellschaftlichen Stellung droht. Die Rolle der Telekom Austria sollte hier auch näher beleuchtet werden. Ich empfehle bei www.aon.at unter Datenschutz & Copyright (neben den AGB) nachzusehen. Hier zunächst zu lesen, dass die Telekom über unser Surfverhalten informiert ist und sogar weiß, welchen Browser wir verwenden. Was auch auf eMule und ähnliches zutreffen müsste. Weiters steht unter „Werden die Daten weitergegeben?“ Nein. Telekom Austria stellt Ihre personenbezogenen Daten nicht Dritten zur Verfügung. Es sei denn, Sie stimmen einer Weitergabe ausdrücklich zu. Wird von uns vermutlich keiner getan haben. Erst im nächsten Absatz steht die Einschränkung, die eigentlich den Datenschutz ausschließt. Die Telekom-Austria hat also zugesehen und nichts gegen unser „illegales“ Handeln unternommen. Laut ihren AGB wäre eine fristlose Kündigung möglich gewesen. Dies hat sie aber nicht getan. Weil sie Geld für die Weitergabe unserer Daten bekommt? Jeder von uns sollte auch bedenken, das wir nur das Glied einer Kette sind. Man könnte also behaupten Internet-Nutzer sind eine kriminelle Vereinigung. Die ganze Wortmeldung gibt natürlich nur meine persönliche Meinung wieder. Mich würde interessieren, ob Längle Fussenegger Singer nur den Verstoß gegen die Urheberechte von Pornoproduzenten verfolgt, oder auch andere und ob auch andere als Telekom-Kunden betroffen sind. Joe 2003 |
sind also jetzt tatsächlich nur aon kunden davon betroffen??
wenn ja dann müsste man wirklich ernsthaft über eine kündigung nachdenken. grüße |
Längle Fussenegger Singer arbeitet offensichtlich mit der deutschen Abmahnkanzlei
Negele/Zimmmel/Kremer/Greuter zusammen, und hat einen Großteil derer Mandaten, praktisch ausschließlich Pornoproduzenten, übernommen. Die bisher bekanntgewordenen Fälle sind fast ausschließlich Telekom/AON Kunden, es muß in irgendeiner Form ein Abkommen mit der Telekom/AON geschlossen worden sein. Die offizielle Darstellung der Telekom, nach der persönliche Daten ohne richterlichen Beschluß keinesfalls an Dritte herausgegeben werden ist eine gezielte Desinformation, oder andersgesagt, die Telekom belügt ihre Kunden. Auf wiederholte Nachfrage mußte die Telekom einräumen, Daten sehr wohl und noch dazu gegen Bezahlung (102,84 Euro pro Datensatz) an Dritte herausgegeben zu haben. Dies entspreche §87b Abs.3 des Urheberrechtes und stelle keinen Datenschutzverstoß dar. Daß es auch anders ginge, zeigen die Erfahrungsberichte von Kunden anderer Internetprovider. Da bekamen nämlich die Anschlußinhaber eine Benachrichtigung, daß ihre Zugänge für fragwürdige Aktivitäten genutzt werden und wurden ersucht, dieses Verhalten einzustellen. Und das ganze OHNE absurde Entschädigungszahlungen /Strafen etc. einzufordern, und OHNE die sensiblen persönlichen Daten der Kunden an dubiose Porno-Rechtsanwälte zu verschachern! Wie zufrieden in Zukunft Tauschbörsennutzer mir der Telekom noch sein werden , ist wohl leicht zu erraten. |
Hallo!
Also ich habe jetzt auch 4 Schreiben von dieser Bregenzer Anwaltskanzlei erhalten und bin auch bei der TA. Aber nachdem mir vorgeworfen wurde pornografisches Material an 16 jährige zu verbreiten und mich das sauer aufstösst, werde ich es auf eine Klage seitens der Rechtsanwälte wohl ankommen lassen. |
Hallo!
Wie ich vor ein paar Wochen, ohne mich damit rühmen zu wollen, vorher gesagt habe, wird durch den Kunden-Verrat der Telekom Austria, dem WCM Forum eine hohe Anzahl an neuen Mitgliedern beschert. Eh klar, man bekommt die Abmahnung, googelt, und findet hier zahllose Fälle und erhofft sich Hilfe. Alle werden sich nicht die Mühe machen und sich hier extra registrieren, einige werden wohl auch nicht googlen, jedenfalls wird dieser Verrat der Telekom weiter gehen, wenn wir uns nicht wehren, wer sofort, ohne Muh und Mäh, zahlt schürt das Ganze noch, eine abgeänderte Unterlassungserklärung scheint im Moment die "Waffe" zu sein, nach einem Berich in Deutschland zu folge, wo sie das selbe Problem haben, hört man von der Anwaltskanzlei dann in der Regel nichts mehr. Übrigens wurde dort nun das Gesetzt, dahin geändert, dass Anwälte höchstens 100€ für die Abmahnungen verlangen können, das gilt für Bagatellfälle, wie wir sie haben, und nur für Private. Und genau zumindest diese Regelung brauchen wir auch bei uns. D.h. es muss an die Medien gelangen, dann ist der Spuckk schnell vorbei, weil sich die Telekom die ja die Stammdaten weitergibt (die verletzten Urheber, Anwälte etc. können ohne Provider hilfe ja nichts ausrichten), es sich dann einfach nicht leisten kann weiter für Geld Stammdaten heraus zu rücken. Entweder die Telekom rechnet damit, die Kunden kommen nicht auf den Gedanken dass der eigene Provider Daten weiter gibt, ohne es zu müssen, oder sie wollen sich auf dem Weg von bestimmten Kunden die Ihnen zuviel an Datenmengen runterladen (in dem Fall rechnet die Telekom schon dass der Kunde den Zusammenhang sieht), elegant trennen. Das Ganze scheint finanziell so attraktiv zu sein, dass sie so vorgehen. Wie auch immer, muss wie gesagt das Ganze jetzt publik werden, sonst wird das kein Ende nehmen, d.h. jeder Telekom Austria Kunde, sollte eine Nachricht an selbigen schicke, und zwar wenn er bis dato noch keine Abmahnung erhalten hat, in dem er sich über die Vorgehensweise beschwert und die Sorge zum Ausdruck bringt. Die merken natürlich, dass das Ganze langsam droht in die breite Öffentlichkeit ab zu gleiten, dann bleibt ihnen gar nichts anderes über ihr Verhalten ein zu stellen. Weiter sollten noch Mails an diverse Medien, sprich Zeitungen und Konsumentenschutz zu dem Thema rausgehen, bei einer genügenden Anzahl, bin ich sicher, dass sich da schnell etwas tun wird. Wenn ihr sagt, nein, keine Lust, bin zwar TA Kunde aber bin ja bisher verschont geblieben, dann braucht ihr euch nicht zu wundern, wenn ihr morgen, in einem Monat, oder auch erst in einem Jahr, ein Schreiben einer Anwaltskanzlei mit der Aufforderung zur Zahlung von 800€ im Postkasten findet. Vor dem Internet-Zeitalter war sowas schwierig, heute dagegen ist es ein leichtes, wenn jeder eine Nachricht schreibt ist der Spuck bald beendet, also seid nicht zu faul dafür 2 Minuten eurer Zeit zu opfern. Schönen Gruß, Roman. |
Crashkurs Abmahnung
Hallo an alle:
Ich möchte eine kleine Einleitung in das leidigen Thema geben und hoffe damit ein wenig zum Nachdenken anzuregen: Hier geht es um eine rechtliche Grauzone, die geschickt von der Abmahnindustrie für ihre Zwecke genutzt wird. Das hat weder mit seriöser Rechtssprechung, noch mit tatsächlichen Urheberrechts- ansprüchen seriöser Medien zu tun. Die Sache mit den Urheberrechtsverletzungen wird bloß vorgeschoben um schnell an möglichst viel Geld zu kommen. Daß mit dieser Abzocke irgendwelche Rechtsverstöße geahndet bzw. verhindert werden sollen ist eine reine Verarschung. Wenn dem so wäre, müßten zuallererst die Internetspitzel jene User ermitteln, die die abgemahnten Dateien als erste in Umlauf bringen. Aber anscheinend schaffen die das nicht... Macht aber nichts, man ist ja kreativ beim Ausdenken neuer Geschäftsmodelle. "Turn Piracy into Profit" lautet das Motto einer Abmahn-Abzockfirma. Peinlicherweise ist jetzt ein geheimer Vertrag veröffentlicht worden, der zeigt, wie eine dieser "Internetdetekteien" direkt mit den Pornoproduzenten zusammenarbeitet. http://www.gulli.com/news/p2p-abmahn...ed-2008-08-18/ Funktioniert so: Die stellen rechtlich einwandfrei die Pornofilme in der Tauschbörse ein und überwachen dann einfach, von welcher IP-Adresse zu welchem Datum/Uhrzeit auf diese Dateien zugegriffen wird. Dabei reicht schon der reine Download, denn nach deren Argumentation stellt man dann automatisch die Datei allen anderen Nutzern zur Verfügung. Die Spitzel haben also zunächst nur folgendes: Eine urheberrechtlich geschützte Datei, eine IP-Adresse von der darauf zugegriffen wurde und eine entsprechende Uhrzeit/Datum. Diese zunächst harmlosen Daten werden dann an die Rechtsanwaltskanzleien weiter- gegeben. Die RA klopfen dann bei der Telekom/AON an und fragen: "Welchem ihrer Kunden war zu dem und dem Zeitpunkt diese und jene IP-Adresse zugeordnet? Der ist nämlich nach unseren Daten (Uhrzeit, Datei, IP-Adresse) ganz ganz böse gewesen!" Ganz nebenbei reichen sie unter dem Tisch noch 102,80 Euro pro Datensatz rüber, damit AON auch was vom Kuchen abbekommt. AON empört sich daraufhin, rechtlich abgesichert, über die bösen, bösen Tauschbörsennutzer und gibt die sensiblen persönlichen Daten ihrer eigenen Kunden (Name, Adresse und gottweiß was sonst noch)an die Rechtsanwälte weiter. Das widerspricht nach Meinung von AON aber nicht dem Recht auf Datenschutz, denn die "konkretisierten Angaben, die auf eine Straftat hinweisen" (nochmals: Uhrzeit, Datei, IP-Adresse)rechtfertigen ja die Herausgabe der Daten an irgendwelche fragwürdige Dritte, ganz ohne richterliche Anordnung! Damit haben die RA dann alles um dir eine schönen Abmahnbrief schicken zu können. Genial, nicht? Abschließend ersuche ich noch alle Betroffenen am Forum Abmahnwahn mitzuarbeiten, http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/...a6fc873439b6af die sind dort auf die Hilfe jedes einzelnen von uns angewiesen! |
@ DonGiovanni
Ich habe Deinen Beitrag gespeichert, falls du ihn nochmal brauchst. @ Admin Offizielle Stellungnahme zu den Löschvorgängen hier, bitte. Und zwar eine Gute, bitte. @ All Nicht aufregen. Weiterposten und gar nicht erst über Sinn solcher internetzensorischen Aktionen nachdenken. Es steckt nämlich kein sinn dahinter. |
Rechtlich einwandfrei Pornofilme in der Tauschbörse
Yahzee sag: „ Die stellen rechtlich einwandfrei die Pornofilme in der Tauschbörse ein und überwachen dann einfach, von welcher IP-Adresse zu welchem Datum/Uhrzeit auf diese Dateien zugegriffen wird.“
1. Verstoßen damit wissentlich, im Gegensatz der meisten von uns, gegen das Pornographiegesetz. 2. Nachdem er selbst die Filme zum Download ins Internet stellt, hat er aus meiner Sicht der Verbreitung zumindest dieser Titel zugestimmt und damit auf sein Urheberecht verzichtet. Wie seht ihr es? Gruß Joe2003 |
Zitat:
Und jetzt zum Thema: Von Löschungen in diesem Thread weiß ich zwar nichts Konkretes, kann mir aber so einiges ausmalen. Ich denke, ich muss Euch mal zwei Dinge deutlich näherbringen: Erstes Ding ;): Ein Foren-Provider hat die Pflicht, bei Kenntnisnahme Beiträge zu löschen oder zu unterbinden, die a) zu einer Straftat aufrufen b) eine Straftat begünstigen c) anderen ein strafbares Delikt vorwerfen, ohne dass es eine rechtskräftige(!) Verurteilung zu diesem Delikt/Fall gibt. d) u.v.m. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so ist er ebenso haftbar wie der Schreiber dieser Beiträge. Dabei gibt es auch nicht das Hintertürl der "no, dann habe ich es eben nicht gesehen"-Vogel Strauß-Politik. Denn dann ist er bei Häufung der ebenso fällig. Spätestens dann wird er, der Provider bzw. seine Admins oder Moderatoren, handeln müssen, wenn ihm solche Beiträge (auch von Außenstehenden) gemeldet werden. Ich hoffe, das war jetzt unmissverständlich, scheint mir doch heute schon schwer Verständliches über die Tastatur geronnen zu sein. ;) Ein Wort noch zu Punkt c): Das scheint einigen Usern verschiedenster Foren, die sich im Schutze ihrer Anonymität sicher glauben, einfach nicht klar zu sein: Auch der Vorwurf eines mit Strafe bedrohten Deliktes ist straf- und klarbar. Glauben diese User tatsächlich, dass Zeitungen, ORF und andere Medien den "mutmaßlichen Räuber", welcher bei der Tatbegehung verhaftet wurde, aus Spaß erfunden haben? Solange er nicht rechtskräftig (also oft erst nach Berufung etc., dem ganzen Instanzenweg eben) verurteilt ist, darf er nicht Räuber genannt werden. Blöde Sache, das. Aber Fakt. Ich bitte, Euch zu überlegen, inwieweit es sich ein Provider (ob er jetzt WCM oder anders heißen mag) leisten kann, in Gerichtsverfahren verstrickt zu werden, während ihm möglicherweise eine einstweilige Verfügung ihm das Forum schließt. Luuustig! Und teuer. Danach kannst ohnehin nur abtreten.... Überhaupt sollten wir uns an einer alte Regel orientieren: "Freiheit endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt." Das nur zum Nachdenken. ;) Und jetzt kurz zum zweiten Punkt, der der Diskussion in diesem Thread ein doch recht eigenartiges Bild verleiht: Ihr solltet versuchen, zwischen "Abmahnungen" (ohne Beteiligung des Geschädigten), wie sie in Deutschland leider üblich waren/sind, und dem sowohl in Österreich als auch in Deutschland legitimen Interesse einer geschädigten Partei zu unterscheiden. Der hier geschilderte Fall gehört zur Gruppe zwei, denn die Anwaltskanzlei vertritt, wenn ich die Postings verfolge, direkt eine geschädigte Partei. Wie "koscher" diese ist, steht nicht zur Debatte, einzig die Verletzung ihrer (Urheber)Rechte zählt. Ich wundere michein wenig über die Beugungskomponente, denen das Rechtsverständnis einiger Poster hier zu unterliegen scheint. Zuerst verletzte ich (und auch noch wissentlich) das Recht, und dann soll mich doch mein Provider gefälligst vor der Verfolgung verstecken. Ansonsten ich ihm eine reinsemmeln werde, die sich gewaschen hat. Äh, geht's noch?! Also, bitte, diskutiert sachlich (mit dem nötigen Wissen) oder gar nicht, auch über Themen, die Euch nahe gehen! Und jetzt bitte ich noch alle, die Tipp- oder Rechtschreibfehler finden, diese mit nach Hause zu nehmen. :D |
Zitat:
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:24 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag