![]() |
@wildfoot
Und wo wird das angezeigt? Unter Physikalischer Speicher? |
Ja genau, TM öffnen, Tap Leistung anwählen und dann unten bei der Statistik bei Physikalischer Speicher (MB) bei Insgesamt 4092. Oder 8190 bei meinem C2EE-Sys. :D
Gruss Wildfoot |
irritierender Weise steht da nur 2750 :confused:
|
Dann hats was ;)
Bei mir wird auch der Vollständige angezeigt 2GB am Notebook (32bit OS) und 4GB am Desktop (64bit OS) |
Ja, denn der Taskmanager zeigt mir auch eine Auslagerungsdatei von dzt 1142/2664 MB an, obwohl ich keine verwende :o
|
Tja, noch was:
Bei meiner Grafikkarte HD3870X2 (mit 2x512MB) wird angezeigt: insg. verf. Grafikspeicher: 1631 MB dedizierte videospeicher 512MB gemeinsam genutzter Systemspeicher: 1119 MB Kann es sein, dass sich die GraKa Speicher holt, warum auch immer? |
Schaut zumindest so aus
|
@martens
Also ich glaub, bei dir ist was faul. Ich habe auch eine HD3870X2, bei mir sind aber die vollen 2x512MB GDDR3 RAM vorhanden und benutzt. Da wird nichts vom System-RAM abgezweigt. Ich würde, wenn ich du wäre, das mal genauesten untersuchen. Gruss Wildfoot |
Na ja, nachdem ich momentan nur den Treiber installiert habe, werd ich wohl mal das Catalyst center nachinstallieren...
|
Zu dem obigen Problem (oder zumindest sehr ähnlichem Problem) habe ich nun gleich nochmals eine Frage:
kurze Form: Geht das auch bei XP?? :-) ausführliche Form: Ich habe einen Acer-Laptop (allerdings schon einiges länger), den Acer TravelMate 535 LC, dazu bekam ich natürlich auch ein Windows XP Professional mit logischerweise einem Key. Jetzt ist es aber so, dass diese XP-Version leider von Acer "gebrandet" ist, das heisst also, an allen möglichen (und unmöglichen) Stellen ein dämliches Acer-Logo mit eben so unschönen wie unbrauchbaren Acer-Zusatzprogrammen. Darum habe ich dann ein eigenes Original MS WinXP Pro installiert. Könnte ich aber nun mit dieser eigenen XP-Install-CD und dem Original-Acer Key (welcher ich ja bis jetzt gar noch nie gebraucht habe) auf diesem Laptop eine ungebrandete XP Version installieren, oder geht das nun aus anderen Gründen wieder nicht?? Gruss Wildfoot |
Eine kleine Lizensierungs-Nachhilfe für die vielen Gerüchte hier:
Bei Windows Lizenzen wird unterschieden zwischen Einzellizenzen und Volumenlizenzen. Einzellizenzen wiederum in OEM, SB und FPP. Alle diese Versionen unterscheiden sich durch die Nutzungsbedingungen. Diese kann man in der beiliegenden EULA nachlesen. OEM Versionen sind immer an die Hardware gebunden, mit der sie gekauft wurden. SB Versionen können auch ohne Hardware gekauft und auch weiterverkauft werden. Wenn ich eine Version - welche auch immer - auf einem Rechner installiere, muss ich dafür eine Version haben. Ich kann nicht eine SB auf einem Rechner installieren und damit rechnen, dass diese Lizenz durch den OEM Aufkleber abgedeckt ist. Der Kanal aus dem der Key kommt, ist eindeutig ersichtlich (Wenn man die 3-stelligen Zahlencodes kennt ;) ) Auch wenn das Ding aktivieren geht, ist das noch kein Rückschluss auf korrekte Lizensierung. LG ;) |
Ähm.... ja gut
Aber was bedeutet das nun in meinem konkreten Fall?? Also die Acer-WinXP Version (die gebrandete) ist ja eine OEM Version, dessen Key immernoch auf der Unterseite meines Laptops klebt und noch nie benutzt wurde. Die aber jetzt installierte Version wird demnach eine SB Version sein, nehm ich mal an. Kann man nun nicht von dieser CD mit dem OEM Key installieren?? Kann man, darf aber nicht, oder kann man und man darf, oder man kann garnicht?? Man ist das vielleicht undurchsichtig!! ;) Gruss Wildfoot |
so weit ich mich erinnern kann, hat die Rechtssprechung, zumindest in Deutschland, woran sich Gericht in Österreich aber gerne orientieren, befunden, dass auch OEM Versionen verkauft werden dürfen, ohne Hardware
und vorallem, in diesem Fall (Laptop von Wildfoot) geht es nicht darum, eine OEM Lizenz auf einen anderen Rechner zu installieren, sondern bei einer Windowsinstallation den Product Key zu aktualisieren - am besten geht das mit dem Product Key-Aktualisierungstool von MS http://www.microsoft.com/genuine/sel...3ba2b&js=false und dies ist sicher rechtens, hab ich schon gemacht und wurde ohne Probleme von MS akzeptiert @wildfoot, du könntest auch mit dem XPIsoBuilder von winfuture.de oder dem Tool von der ct http://www.heise.de/software/downloa...streamer/39047 aus deiner RecoveryCD eine vollwertige Windows InstallCD erstellen |
http://de.wikipedia.org/wiki/Origina...t_Manufacturer
gibt sogar eigene Wikipedia Seite darüber - mit BGH Urteil http://www.heise.de/newsticker/Micro.../meldung/10493 |
ob dies nun auch in der Schweiz gilt, hmm, kann ich nicht sagen ;)
ich bin mir aber 100%ig sicher, dass du, den Produkt Key von einer Windowsinstallation ändern darfst, wenn MS schon so ein Tool anbietet und ich bin mir 100%ig sicher, dass der ProduktKey auf der Rückseite deines Laptops als Lizenz für diesen Laptop gültig ist, ob Windows nun mit einer anderen CD installiert wurde, oder einer umgewandelten RecoveryCD, bzw. von der RecoveryCD selbst vorausgesetz, die Lizenz am Laptop betrifft das gleiche Betriebssystem, wenn der Aufkleber für XP Home ist und du willst XP Prof installieren, sieht die Welt ein wenig anders aus ;) |
Aaalsooo... Ich bin ja auch kein Jurist, deswegen geb ich euch hier nur meine Infos mit - ohne Garantie auf komplette Richtigkeit.
1. Gerichtsurteile gibt es in Deutschland. Nicht in Österreich und Schweiz. Microsoft ist aber so "großzügig" und lässt die Entscheidungen auch in A, CH so durchgehen. Ganz genau genommen hat die Sache bei uns keine Rechtsgrundlage. 2. SB Versionen wurden ursprünglich geschaffen, um es kleinen Händlern zu ermöglichen mit ihren PCs ein günstiges vorinstalliertes Windows mitzuverkaufen. OEM Versionen können ja nur die Großen (Dell, HP, ...) verkaufen. Durch das vielzitierte Urteil können in D SB Versionen auch ohne Hardware verkauft und auch wiederverkauft werden. A und CH schließen sich an. Überall anders ist SB auch an Hardware gebunden. Im DACH Raum haben wir also weltweit gesehen eine Ausnahmeregelung. 3. Welche Rechte man hat, regelt einzig und allein der Lizenzvertrag. Alles was ihr auf Webseiten lest (auch MS), euch ein MS Mitarbeiter sagt oder in einer Computerzeitschrift steht, hat keine Rechtsgrundlage und kann damit getrost ignoriert werden. 4. Die Lizenzverträge unterscheiden sich auch im Punkt "Proof of License". Bei manchen Versionen reicht als Nachweis des Nutzungsrechtes der COA Aufkleber, bei manchen Versionen muss es mehr sein: COA, Datenträger, Verpackung und Handbuch. Ist eines davon weg, ist das Nutzungsrecht weg. (Wichtig für Firmen: Bei 50 Computern müssen alle 50 vollständigen Schachteln aufbewarhrt werden!) 5. OEM wiederverkaufen: Auch wenn es rechtlich erlaubt ist (das weiß ich nicht genau),braucht man für eine Lizenz immer den COA Aufkleber. Der ist bei OEM vom Geräte-Hersteller immer aufs Gerät geklebt. Das Ding ist nicht ohne Schaden runter zu bekommen, also erübrigt sich sowieso das Thema Wiederverkauf ;) 6. OEM Keys mit SB CDs sollten eigentlich auf dem OEM Gerät funktionieren. Wenn es eine Originale CD ist, wüsste ich auch keinen Punkt, der gegen die EULA spricht. Wird der Key angenommen, hast du eine korrekte Installation. 7. Das Key Aktualisierungstool von MS, das ich kenne, schickt den alten Key zu MS zurück. Wenn dieser dann öfter registriert wird, landet er auf einer schwarzen Liste. Ich hoffe, ich habe damit alle eure Fragen beantwortet LG |
ich bin auch kein Jurist und gebe auch meine "private" Meinung weiter, aber versuche diese mit Nachweisen zu untermauern
Es ist richtig, dass es imho derzeit kein Gerichtsurteil bezüglich OEM Software gibt, ich könnte mir aber vorstellen, dass österr. Gerichte, wie schon in andere Fällen vorher, sich an deutschen Urteilen, da die Rechtssprechung ähnlich ist, orientieren - einfacher als alles neu zu entscheiden ;) Zitat:
imho hat dies nichts mit der Großzügigkeit von MS zu tun, sondern MS hat eingesehen, dass bei Klagen in Österreich und der Schweiz gleiche Urteile zu erwarten sind. dazu hab ich noch ein paar Seiten gefunden 1. Frage im Forum http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=102214 2. FAQ der Business Software Alliance (BSA) dazu: http://w3.bsa.org/austria//inf/fragen.cfm Zitat:
Zitat:
Zitat:
aber vorsicht Zitat:
|
Tolles Posting, enjoy :-) !
|
Vielen herzlichen Dank enjoy2.
Mir geht es eigentlich nur darum, wenn ich mal meinen Laptop neu aufsetzen will/muss (was eigentlich schon längst mal fällig wäre), ob ich dann wieder WinXP mit dem Key meiner extra CD installieren muss, oder ob ich als Key dann denjenigen des Laptops nehmen kann. Es sind beides (Acer-XP sowie auch mein XP) Windows XP Professional Versionen, aber eben ist das Win von Acer gebrandet, und das will ja niemand. :-) So wie ich das nun verstanden habe, geht das. Es wäre dann wahrscheinlich die gleiche Vorgehensweise wie beim Vista oben, während der Installation den Key des Laptops eingeben und dann nachher aktivieren, oder?? Aber so zugemüllt (nach über 5 Jahren) wie das System jetzt ist, lohnt sich jetzt einfach nur ein Key-Wechsel nichtmehr sonderlich. Gruss Wildfoot |
Ich denke, der springende Punkt ist der, dass MS die Produkte nicht veräußert, sondern man ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht erwirbt. Diese Nutzungsrechte lassen sich imho viel mehr einschränken als wenn man das Produkt verkauft.
Ich stelle mir gerade folgende Szene vor: Die BSA klopft an der Tür - Hausdurchsuchung. Der Kunde sagt, ich habe alles legal und kann das mit Wikipedia Einträgen und Forums-Posts belegen. Wird das der Beamte akzeptieren? Schlussendlich kann ich als MS Partner meinen Kunden nur empfehlen, das zu berücksichtigen, was in den Lizenzbestimmungen steht. Solange kein anders geltendes Urteil durchgesetzt ist, kann ich mich nicht auf juristische Auslegungen verlassen. Es steht jedem frei diesbezüglich eine Klage gegen MS einzubringen und damit dieses Urteil zu erzwingen. Gründe, warum das noch keiner gemacht hat könnt ihr euch selbst ausdenken. Als Lizensierungsberater werde ich meinen Kunden kein Risiko empfehlen. Wenn sie das selbst verantworten, liegt es außerhalb meiner Schuld wenns anders kommt. @wildfoot: sehe ich auch so (letzter punkt 6) LG |
Ja genau, Punkt 6. trifft den Nagel haargenau auf den Kopf. ;)
Super, dann kann ich ja dann mal, wenn ich meinen Anschi.. überwunden habe, das Notebook frisch neu aufsetzen. Langsam hasse ich es, PC's neu aufsetzen zu müssen, bis dann wieder alles läuft und drauf ist, was drauf muss....... Das kann ja dauern. Merci nochmals an alle für die Infos. |
das kenn ich ;)
das installieren der programme macht ja nicht die große arbeit sondern das konfigurieren, gell? sobald du die installation gemacht hast, würd ich ein image ziehen davon. so kommst du immer schnell auf den stand zurück. Ich wünsche dir dann noch einen schaffensreichen Abend ;) LG |
Richtig, Win installieren geht ja noch schnell, aber dann alle Einstellungen und Programme wieder zu installieren, das ist das Mühsame. Und dann denkt man, man ist fertig und fängt an, mit dem Gerät zu arbeiten, bis man merkt, nein ich habe das und das Programm vergessen. :mad:
Darum hasse ich es, PC's neu auf zu setzen. Das mit dem Image mache ich schon lange, doch auch die Images werden mit den Image-Aktualisierungen immer mehr und mehr zugemüllt, leider. Ja mal sehen, wenn ich mich dann dazu überwinden kann. Momentan läuft der Schleppy ja noch, nur halt nichtmehr so turbo-schnell. Aber was erwartet man schon von einem Mobile Intel Pentium 4 mit 2.4GHz, mit max. 1GB RAM, von welchem sich auch die GraKa (Intel Montara Extreme Graphics, Name klingt aber weit besser als sie ist) noch bedient. Gruss Wildfoot |
Zitat:
Die BSA soll froh sein, dass man sie überhaupt kennt. Aber außer der Polizei mit entsprechender richterlicher Befugnis, kann niemand Häuser durchsuchen. Da ist keine Gefahr für Leib und Leben, also ohne Richter gar nichts! edit: und eine Frechheit, opensource als Vorlage für nickname zu wählen, wenn man MS hier quasi schon offiziell vertritt!! |
@Wildfoot, du kannst mit jeder XP CD, die du hast, willst, verwenden, egal mit welchen Key, usw.
einzig die Version muss es sein, die auf dem Aufkleber vom Laptop steht den richtigen Key kannst du dann mit dem Tool von MS einstellen und beim Neustart aktivieren lassen (per Internet oder Tel.) selbst schon gemacht, kein Problem |
@firefox80
nach deinen Reden nach darf keine OEM Version ohne Hardware verkauft werden, weil in den Lizenzen so geregelt anderseits schreibst du, dass MS gnädigerweise den Verkauf von OEM Versionen "erlaubt" hat für Deutschland, Österreich und Schweiz das Problem laut deiner Postings ist, dass die BSA diesen Lizenzbruch anzeigen kann, wenn sie per Hausdurchsuchung meine PCs durchsuch FAQ der Business Software Alliance (BSA) dazu: http://w3.bsa.org/austria//inf/fragen.cfm danach wäre es kein Problem Software zu verkaufen, bzw. kaufen, ohne einer Einschränkung Klar, MS wäre es am liebsten, wenn wir alle Vollversionen kaufen würden, nur haben wir das Glück, dass die Rechtssprechung in unseren Länder eine einseitige Belastung in Verträgen, wie die EULA darstellt, nicht rechtswirksam werden lässt auch wenn es derzeit kein Urteil diesbezüglich gibt, ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein anders lautendes Urteil ergehen würde PS: bevor jetzt die Diskussion kommt, wegen "wahrscheinlich ist nicht sicher", es ist auch nicht sicher, dass mich nicht der Blitz trifft, wenn ich außer Haus gehen |
Kleines Detail bezüglich 4 GB und 32-Bit Os:
Ein wichtiger Grund, warum man UNBEDINGT 4 Gb Ram anstatt 2 GB + 1 GB ins Notebok einbauen sollte ist der Dual-Channel-Modus beim Ram-Zugriff. Funktioniert nur mit 2 gleich großen Modulen. |
@Don Manuel:
Wer ich bin und was ich mache, ist auf meiner Website aufgeführt, die seit meiner Registrierung hier verlinkt ist. Der BSA wird es herzlich egal sein, wer sie kennt und wer nicht. Was Durchsuchungen angeht, kann ich dir versichern, dass es sie gibt. Deine Kurzsichtigkeit scheint dem zu entsprechen was dein Foto verspricht. Um deinen Horizont zu erweitern, empfehle ich dir diesen beispielhaften Bericht zu lesen: http://w3.bsa.org/austria/presse/new...s/BS018A01.cfm Meinen Nick verwende ich nun schon seit 12 Jahren. Als Historiker wirst du wissen, wie lange es das OS Projekt schon gibt. Rechtfertigen werde ich mich dafür nicht. @enjoy2: Zitat:
Zitat:
Ich kenne die MS-Leute, die für die Lizensierung in Österreich zuständig sind persönlich. Von dem her kann ich euch Informationen direkt von der Quelle weitergeben. Wie ihr diese Informationen bewertet oder aufnehmt, liegt in eurem Ermessen. Ich bin schließlich kein "Prediger des Bösen", sondern weise euch auf Fallstricke durch den Lizenzdschungel hin. Ich glaube, meinen Standpunkt zu dieser Diskussion habe ich damit eindeutig klar gelegt. Wenn ihr Fragen habt, wie ihr MS-konform lizensiert (ungleich rechtskonform?), bin ich euch jederzeit behilflich. Für Diskussionen zum Thema Gültiges Recht und Wahrscheinlichkeiten bin ich sicher der falsche Mann. |
Für User ist aber nicht relevant, was sich MS wünscht, sondern was rechtlich haltbar ist. Vertragsbestimmungen wider die guten Sitten sind automatisch ungültig.
Und Hausdurchsuchungen mag es seitens der BSA in großen Firmen nach Anzeige (meist durch Konkurrenz) schon geben. Aber eben erst nach Anzeige, Richterentscheid und dann mit der Polizei. Bei privaten völlig unwahrscheinlich. |
Zitat:
und ich kann ja die Lizenz mit der alten Hardware verkaufen ;) ich habe deine Postings so verstanden, dass ein OEM Aufkleber mit Key, wenn man diese Hardware nicht selbst samt Betriebssystem gekauft hat, nicht verwenden darf - was imho Blödsinn ist - darum meine Postings bzw. wegen Key-Aufkleber in Ganzen (unbeschädigt), wenn das Teil (zB. Notebook) wo der Aufkleber angebracht ist, brechen würde, kann imho die Lizenz deswegen nicht ungültig sein, deshalb denke ich, dass ein Aufkleber in mehreren Teilen nicht ungültig ist bzw. http://geizhals.at/a297797.html diese Händler verkaufen OEM Versionen von Windows, denke mal nicht illegal ;) bzw. wird es imho auch nicht illegal sein, diese zu installieren "Problem" kann eher sein, dass verschiedene OEM Versionen von Herstellern (zB HP) sich nicht auf anderen Geräten aktivieren lassen |
Zitat:
Aha. :-) Mit Version unterscheidest du zwischen Professional und Home, oder? Dann ist mir nun alles klar. :idee: Merci nochmals für die Info. Ich fange jetzt dann mal langsam an, die Treiber für den Schleppy hervor zu kramen, damit ich die dann zur Hand habe. ;-) @LOM Ist schon klar, das mit dem Dual-Channel. Nur bei meinem Schleppy mit XP sind es 2x512MB=1.0GB (abzüglich den 64MB für die GraKa) und beim Schleppy meiner Schwester mit Vista sind es 2x2048MB=4096MB (normalerweise ohne Abzug durch die GraKa, jedoch aber möglich). In beiden Fällen frist das Mainboard nicht mehr RAM, also Vollbestückung. :D Gruss Wildfoot |
Zitat:
|
Jo dann ist ja gut, denn mit der Home Version habe ich mich nie abgegeben. :D
Ich brauchte immer die volle Netzwerk-Unterstützung, welche bei der Home-Edition etwas beschnitten war. Gruss Wildfoot |
Zitat:
Ich habe einfach bei Ms angerufen, und die haben immer einer telefonischen Aktivierung zugestimmt. Solange man einen gültigen und gekauften Lizenzkey hat denke ich, wird es eher kein Problem geben ? Vor allem, wenn MS selbst auf der AKtivierungs-Hotline einen gültigen Zahlencode nennt ? |
Zitat:
Also zumindest im privaten Umfeld habe ich nie mehr als die Home-Version benötigt. |
Naja, wie gesagt, ich hatte selbst nie eine Home Version vom XP, daher hatte ich auch nie Probleme mit dem Netzwerk. Ich weiss aber von Kollegen an der FH, welche die Home Version haben/hatten, dass sie manchmal im FH Netzwerk arge "Kompatibilitätsprbleme" hatten. Zum Beispiel beim Freigeben von Dateien.
Solche Probleme wollte ich mir nicht unbedingt einhandeln, wenn man es mit der Pro Version verhindern kann. Aber frag mich jetzt bitte nicht nach den genauen Unterschieden zwischen Home und Pro, das könnte ich nämlich nicht sagen. Insofern war das bisher immer aktive Problemvermeidung von mir gewesen. :-) Gruss Wildfoot |
Zitat:
|
Zitat:
|
Zitat:
Denn das kannst du auch ohne Angabe eines Keys installieren. Und erst nach erfolgter Installation online aktivieren. Die Online-Aktivierung kennt nämlich Keys, die auf dem Datenträger nicht oder noch nicht vorhanden waren. ;) Und wenn alles schief geht, kannst du immer noch anrufen. Beim XP war es wohl so, daß es bei der Installation nur allgemeine Plausibilitätsprüfungen gemacht hat, also ob man sich vertippt hat und ob die Quersumme stimmt. Und die Prüfung erfolgt erst online. Und wenn die schiefgeht, kann man das sowieso wiederum per Anruf umgehen bzw. fixen. Jeder gültige bzw. rechtmäßig erworbene Key wird auch akzeptiert. Völlig egal ob getrennt gekauft oder auf irgendeinem Gehäuse mittels Aufkleber zu finden. |
Eine Unterscheidung gibt es:
Corporate Editionen aus Volumenlizenzen lassen sich auch nur mit einem Volumenkey installieren. Die müssen dann auch nich aktiviert werden. Einzelversions-CDs können auch nicht mit Volumen Keys installiert werden. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:01 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag