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Aber ein Digitalsatempfänger kann ja ohne Manipulation empfangen, das mit der Verschlüsselung ist ja wieder eine andere Geschichte die uns der ORF beschert, aber grundsätzlich ist das Gerät empfangsbereit.
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per gesetz ist lap "mobiles empfangsgerät" und dadurch BEFREIT!
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vl wiedermal nur ein wiener feldversuch wie weit man gehn kann...wien ist ja anders :D ;)
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mit einem Draht-Kleiderbügel kann ich mir auch ein Radio basteln - sind jetzt Kleiderblügel GIS-pflichtig?
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sicher ...
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Hier die Geschichte auch im Standard :(
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IMHO geldabzocke - weiters sollte das gesetz KLAR definiert werden und in zeiten wie diesen wenn mann ORF sehen möchte dann soll es eben nur mit karte gehen. und dann zahlt man eben GIS und aus.
aber abcashen OHNE das der betroffene das programm nutzt finde ich sehr befremdend :( |
Es gibt da laut Thread im Standard sogar bereits mehrere internationale Urteile gegen die GIS, bloß schert sich die nicht drum und wird von unserer Justiz gedeckt. Dabei ist der entsprechende Geseztestext ein Musterbeispiel für einen Gummiparagraphen, wie er eigentlich möglichst vermieden werden sollte.
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Außerdem ist ein Zahlschein der GIS ist ja nicht mit einer Exekution gleichzusetzen. |
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Wie das bei Einschaltung eines Inkassobürsos aussieht, weiß ich nicht. Hab' mal vor kurzem irgendwo gelesen, dass der UVS ca. 30%(?) der beeinspruchten Verkehrsdelikte positiv (für den Nichtsünder) entscheidet. z.B. http://derstandard.at/Text/?id=3394728 genial :lol: (der Begriff Raser ist hier meiner Meinung nach unangebracht und wertend) Warum soll sich nicht auch die GIS mal geirrt haben? Man muss sich halt wehren. |
Hat sich schon bis nach Deutschland rumgesprochen:
http://www.heise.de/newsticker/Oeste...meldung/113372 |
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http://derstandard.at/?url=/?id=1216918061260 |
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... bravo molterer - endlich mal ein vernünftiges vorgehen eines politikers, sieht ma ja auch nicht jeden tag ;)
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Der hat nur Angst vor einem Prozess...
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...oder vor den Wahlen.
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:lol:
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aha, es geht auch ohne 10 Zeichen.
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Nicht schlecht! Aber sorgen bereitet mir dieser Passus:
Die GIS steht zwar weiterhin auf dem (juristisch umstrittenen) Standpunkt, dass ihr in solchen Fällen Rundfunkgebühren zustehen. Wie der Sprecher von Finanzminister Wilhelm Molterer (ÖVP) heise online mitgeteilt hat, nimmt die GIS aber von einer Verrechnung Abstand. Die GIS wird im Auftrag des Finanzministeriums tätig, da sie neben den dem ORF zufließenden Gebühren gleichzeitig auch Steuern auf Rundfunkempfangsgeräte einhebt. Der Finanzminister könnte die GIS per Erlass oder sogar mittels einer einfachen Weisung davon abhalten, Rundfunkgebühren für Computer mit Internetzugang zu verrechnen. Für eine solche Weisung sieht man im Ministerium nun aber aufgrund der Zusicherung der GIS keinen Anlass. Das heißt ja nix anderes als das man es sich jederzeit wieder überlegen könnte. Könnte sich auch nur um ein "Wahlzuckerl" handeln-bzw. weil es jetzt "staub aufgewirbelt hat" warten wir noch eben ein bisserl bis wieder etwas Gras über die Sache gewachsen ist...:rolleyes: |
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