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Stefan Söllner 07.12.2004 14:36

<DEL. MEHR RAM ...>

Stefan Söllner 07.12.2004 14:37

<DEL. NOCH MEEEEHR.>

Stefan Söllner 07.12.2004 14:38

... im übrigen sollte Mensch sich überlegen, welche Zielgruppe der Downloadshop von aeroSOFT hat. Ein bisserl global denken ;) Watt soll sich ein US Boy eine Pappschachtel schicken lassen, wenn er vielleicht eh nur EDDF kennt und dort hinfliegen will. Gebe gerne zu: So anziehend ist EDLW nicht *g*.

Martin Georg/EDDF 07.12.2004 15:24

Zitat:

Ein Vertrag zur Kontoführung mit der Bank lässt sich aber kaum mit einem Kaufvertrag vergleichen.
Jo - nur einen Kaufvertrag haben wir hier ja auch nicht :)

Betto 07.12.2004 15:49

Marc meinte den Kauf der Downloadversion, wenn ich ihn richtig verstanden habe. Mit deren Bezahlung ist aber nach deutschem Recht ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Fujipilot 07.12.2004 16:13

Ergebnis:
Jeder hat seine eigene Sichtweise.
Hauptsache ich muss auf meine Boxed-Version mit den 7 bzw. 8 Flugplätzen nicht ewig warten.
Warum lagen bei der Katana Wochen zw. der Saug- und der BoxedVersion?
Kann ich nicht verstehen.
Bei der Saugversion werden 100 % verdient; bei der Boxed-Version verdienen die Läden natürlich auch ihren Anteil.
Wo ist die Lösung?
Beides gleichzeitig?
Gruss
Bernt:)

Martin Georg/EDDF 07.12.2004 17:07

Zitat:

Marc meinte den Kauf der Downloadversion, wenn ich ihn richtig verstanden habe. Mit deren Bezahlung ist aber nach deutschem Recht ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Das ist ja gerade der Punkt. Ich bezweifle sehr stark, daß bei diesem Rechtsgeschäft (das meiner Ansicht nach KEIN Kauf ist) deutsches Recht anwendbar ist.

Jackal 07.12.2004 17:33

Mal ne Frage, weil sie irgendwie auch zum Thema passt : Die "License-Agreements" bzw. das ganze EULA Zeug bekomme ich meist erst bei der Installation der Software zu sehen. Dann ist aber der Kauf längst getätigt. Ist das dann rechtlich überhaupt noch relevant ? Müsste man die License-Agreements nicht vor dem Kauf zu sehen bekommen ?

Nur mal als Beispiel, wie koennen dann einige Anbieter die "Rückgabe" der Software verweigern, ist eine 14 Tage Rückgabefrist nicht gültiges Recht (wenn VOR DEM KAUF nichts anderes vereinbart wurde) ?

Darüberhinaus, darf sich ein Anbieter mit seiner AGB über dieses 14 Tage Rückgaberecht einfach hinwegsetzen ?

Michael

Martin Georg/EDDF 07.12.2004 18:00

Moin,

die Fragen berühren verschiedene Rechtsgebiete. Es geht schon los dabei welches Recht (welchen Landes) überhaupt anzuwenden ist (siehe oben bei Flight1). Gehen wir mal der Einfachheit halber davon, es wäre deutsches Recht.

Zitat:

Die "License-Agreements" bzw. das ganze EULA Zeug bekomme ich meist erst bei der Installation der Software zu sehen. Dann ist aber der Kauf längst getätigt. Ist das dann rechtlich überhaupt noch relevant ?
Jepp. Damit besondere Vereinbarungen Gültigkeit haben muß man natürlich VOR Vertragsabschluß davon Kenntnis gehabt haben. Beispiel: AGB´s in Ladengeschäften. Damit diese wirksam sind muß der Kunde vor Verkauf davon Kenntnis nehmen. Einfach nur in einer Ecke aushängen langt dafür nicht. Meist löst man das dadurch, daß man z.B. an der Kasse bzw. bei Vertragsabschluß an den Verkaufsplätzen entsprechend deutliche Hinweisschilder anbringt und die AGB nebendranhängt.

Zitat:

Nur mal als Beispiel, wie koennen dann einige Anbieter die "Rückgabe" der Software verweigern, ist eine 14 Tage Rückgabefrist nicht gültiges Recht (wenn VOR DEM KAUF nichts anderes vereinbart wurde) ?
Darüberhinaus, darf sich ein Anbieter mit seiner AGB über dieses 14 Tage Rückgaberecht einfach hinwegsetzen ?
Diese angeblichen "14 Tage Rückgaberecht" ist eines der größten Märchen, das im Kaufrecht existiert, und es hält sich hartnäckig. Um es kurz zu machen - das Kaufrecht bei uns kennt kein Rückgaberecht. Gekauft ist gekauft. Ein Kaufvertrag kann gewandelt oder der Preis gemindert werden, wenn Sachmängel vorliegen, da greift dann das Gewährleistungsrecht (und oftmals greifen an dieser Stelle auch die AGB des Händlers ein - siehe oben).

Ein Sonderfall ist der Kauf nach den Richtlinien des Fernabsatzgesetzes - d.h. ein Kauf, der ausschließlich auf indirektem Wege durch "Fernkommunikationsmittel" zustandekommt. Dazu zählen Briefe, Kataloge, das Internet, Telefon, Fax etc. In diesem Falle hat der Kunde ein Widerrufs- und Rückgaberecht, dessen einzelne Fristen und Regelungen auch davon abhängen, ob der Kunde vor dem Kauf über die Regelungen des Fernabsatzgesetzes belehrt wurde.

Jackal 07.12.2004 18:18

Martin,

danke für die Antworten, natürlich waren die Fragen direkt auf unsere Addon-Downloadanbieter bezogen. Also Internet, nicht Ladengeschäft.

Mal ein konstruierter Extremfall : Addon im Internet zum Download gekauft, Rückgaberecht wird per AGB verweigert. Jetzt bekommt man ein unakzeptables License-Agreement nach dem Kauf zu sehen und akzeptiert dies nicht. Man klickt : "Ich stimme nicht zu".
Und nun ? Rückgabe wird aber auch nicht akzeptiert, mit Hinweis auf AGB. Dem Anbieter 14 Tage Frist gesetzt, keine Reaktion.
Was nun ? Hat man nun theoretisch das Recht, sich eine ohne Einschränkung funktionierende Software zu beschaffen ?

Michael

Lexif 07.12.2004 18:21

Hallo!

Etwas Off Topic, zumindest im Vergleich zu den letzten 5 Seiten, aber:

Kann man bei den neuen GA3 die statischen Flieger entfernen, ohne alle statischen Fahrzeuge zu entfernen? Ich frag nur, weil mich als AI-Freak stören die eh nur mit ihren unpassenden Farben und so. Ich finds am schönsten, wenn sowas bei der Installation abgefragt wird und gleich die passenden AFCADs installiert werden... *träum*

[Abgesehen davon finde ich es ziemlich affig, jemandem der auf geringfügige Mängel hinweist (wohlgemerkt bei einem Payware Produkt!)gleich einen mit der moralischen Keule über die Rübe zu ziehen... Oder Aerosoft (ja, man darf den Namen noch ausschreiben, hört BITTE endlich mit den Kleinkindersternchen auf!) zu beschuldigen einen zu zwingen sich die Downloadversion zu kaufen in dem sie diese ach so viel früher als die Box rausbringen... Mein Gott, in was für einer gemeinen Welt leben wir eigentlich! :lol: ]

Marc 07.12.2004 18:54

Zitat:

Original geschrieben von Martin Georg/EDDF
Das ist ja gerade der Punkt. Ich bezweifle sehr stark, daß bei diesem Rechtsgeschäft (das meiner Ansicht nach KEIN Kauf ist) deutsches Recht anwendbar ist.
Oh, das hatten wir schon einmal in FXP 9 2003 ausführlich erklärt.

Welches Recht anwendbar ist, beurteilt § 29 EGBGB:

http://dejure.org/gesetze/EGBGB/29.html

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Erwerb von Standardsoftware als Sachkauf nach § 433 BGB zu beurteilen.

BGH, Urteil v. 04.11.1987
http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/u...ghz102_135.htm

BGH, Urt. v. 22.12.1999
http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/u...njw00_1415.htm

Stefan Söllner 07.12.2004 20:04

Ist denn downloadbare Software - also ohne Datenträger - juristisch nun eine "bewegliche Sache" oder fällt es unter "Dienstleistung?

Marc 07.12.2004 20:17

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Söllner
Ist denn downloadbare Software - also ohne Datenträger - juristisch nun eine "bewegliche Sache" oder fällt es unter "Dienstleistung?
Der BGH hat in dem Urteil vom 18.10.1989 (BGHZ 109, 97) das offen gelassen jedenfalls Vorschriften zu Sachmängeln und Abzahlungsgeschäften angewandt als sei es eine bewegliche Sache. Der bloße technische Fortschritt könne nicht die Rechte der Käufe aushöhlen.

DLH404 07.12.2004 23:46

Hui!

Das geht ja hier recht turbulent zu.

Wie schon weiter oben geschrieben, ging es mir nicht darum die neue EDDL Szenerie in ein schlechtes Licht zu rücken.
Im Gegenteil, ist genial was das GAP Team gezaubert hat. Z.B. sind die Gebäudetexturen der Oberhammer - sehr scharf und detailreich. Ich wollte einfach nur kurz und knapp informieren, was in meinem Augen hätte anders sein können.

Für micht gehören die Details einfach zu einer guten Szenerie dazu.
Auch ich habe dem GAP Team meine Hilfe angeboten...
Bin denke ich ein wenig vorbelastet, da mir DUS sehr wichtig ist und ich mittlerweile jeden Winkel des Airports kenne. Bin dort jeden Tag als Ramp Agent tätig.

Was ich z.B. echt schade fand, sind eben die Lastkarren, welche knallgelb sind.
Das ist einfach nicht DUS, sondern München...

Im Endeffekt mag ich gar nicht rummaulen, hab mir die wichtigen Details nämlich selbst schon umgepinselt :)

@Hans. Alles easy? :) Meinungen gehen manchmal auseinander, es ist gut wenn sachlich und "gescheit" darüber geredet werden kann. An den Flug im Sim kann ich mich noch gut erinnern, mittlerweile schon ne Ecke her...

Nochmals, bin gerne bereit mit meiner Digi Cam in jede Ecke des Airports zu schluffen und Bilder aufzunehmen.

Ciaoi

Jan

Air Michi 16.12.2004 11:54

Hallo Leute!

Vorhin habe ich den Winterprospekt von Aerosoft bekommen, wo drinsteht, dass das GAP3 Paket einen Flughafen weniger drin haben wird. Erfurt fehlt. Das ist natürlich sehr schade.....:( Wo wird es mal eine gute Erfurt-Scenery geben?:confused:

BTW: GAP 2 soll erst im Juli 2005 erscheinen.....:( :( :( Ich kann es kaum glauben......

Tschüß

Michael

Paule D-EHCF 16.12.2004 12:07

Zitat:

Original geschrieben von Air Michi
BTW: GAP 2 soll erst im Juli 2005 erscheinen.....:( :( :(

Also November...:rolleyes: :heul:

Kann mir einer in der Zwischenzeit den alten Tower in EDDV umpinseln? Am liebsten in Postgelb! :D

Gruß Chris :)

grunau_baby 16.12.2004 13:07

Hi,

mal eine andere Frage zu GAP3 Vol. 2. Hat jemand folgendes Problem auch, oder weiss, woran es liegen könnte:
http://forum.aerosoft-shop.com/viewt...8a6096dcbed355

Hilfe oder Tipp wäre klasse. Danke.

Grüße
Alex


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