WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Simulationen (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=27)
-   -   schon wieder Freeware bei ebay???? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=151773)

Horst Klement 01.12.2004 15:49

Zitat:

Original geschrieben von sergio
@ Horst: Wenn du denkst, dass ich zur Verletzung von Autorenrechte anstachele oder dass diese mir gleichgültig wären, irrst du dich.

Danke, das wollte ich nur wissen...

Marc 01.12.2004 16:01

Hallo Horst,

zunächst einmal möchte ich mich einfach hier mal für die sehr sachliche und konstruktive Diskussion mit dir bedanken. Ist ja leider nicht immer so, in den Foren. :)

Die vor dir genannte Sache mit dem Quellcode ist wichtig. Hier verläuft vielleicht auch eine Grenze zwischen Free Software und Freeware. Aber ich meine, es ist eine rein semantische Grenze, ohne inhaltliche Unterschiede: Quellcode kann es ja nur von Programmen geben. Add-Ons sind aber, vielleicht mit Ausnahme der DLLs, keine wirklich kompilierten Programme. Von Flugdynamiken, Replacement-Texturen oder Panel-Bitmaps können keine Quellcodes im engeren Sinne existieren. Code gilt ja hierbei als Programmcode mit Schleifen u.ä, also nicht bloß die Daten, die z.B. in einer „decompilierten“ AIR-Datei stecken.

Deshalb können Flusi-Add-On ja keine Free Software im engeren Sinne sein. Was nun? Dazu hatte ich auch im Heft etwas geschrieben. Wohl, weil es gerade keine Programme sind, aber die genau gleiche Wertung gelten soll, heißen sie halt Freeware und nicht Free Software. Eine Panel-Grafik ist eben irgendetwas („ware“) aber im engeren Sinne keine „Software“. Deshalb ist Freeware die genauere Bezeichnung für Dinge wie Add-Ons, die das gleiche wie Software sind.

Ganz wichtig ist aber, was du zum Schluss schreibst: Ich denke, dass sich viele Designer vielleicht gar nicht darüber im Klaren sind, welche Folgen es hat, ihr Werk als „frei“ zu bezeichnen. Denn „frei“ („free“) bedeutet halt viel mehr als etwas lediglich kostenlos zur Verfügung zu stellen („it's for free“).

Freeware ist mehr als Kostenlos-Sein. Microsoft würde den Internet Explorer oder DirectX wohl niemals als „Freeware“ bezeichnen. Wenn Designer aber ähnliche Rechte an ihren Werken wie Microsoft am IE oder DX behalten wollen, dann dürfen sie ihre Werke nicht als „frei“ ins Netz stellen.

Deshalb habe ich schon vor einigen Ausgabe mit dem Artikel im Heft versucht, eine Diskussion darüber anzustoßen. Eben die findet ja jetzt hier statt. (Das vielleicht auch als Antwort an Markus..)

Bengel 01.12.2004 16:32

Irgend jemand stellt eine CD bei ebay zum Verkauf >> Resultat: eine kostenlose Vorlesung in Urheberrecht und Freeware-Definition.

Kann mal jemand theologisch Stellung beziehen zum Marienbild auf der Toastscheibe? ;)

Andragar 01.12.2004 16:41

Ok. Und nun?

Wie soll ich meinen Addon-Flieger bezeichnen, den ich zum kostenlosen download zur Verfügung stelle, den auch jeder auf seiner Homepage oder sonstwie verbreiten darf solange er bei mir nachfragt, so dass ich etwas kontrollieren kann in welchen Zusammenhang die Verbreitung statt findet.
Repaints sowie andere Änderungen sollen auch grundsätzlich erlaubt sein - trotzdem möchte ich ein Auge darauf haben, dass z.B. keine NS-Symbole verwendet werden - also auch hier eine formlose Erlaubniseinholen statt finden sollte? Außerdem hätte ich gerne einen Hinweis, wo es das Addon für ein einfaches Download gibt, sollte jemand das Addon verkaufen wollen.
(Ich möchte auch nicht freiwilligen Support für ein verändertes Addon leisten.)

Ich denke nicht, dass das unverständliche Vorderungen sind.
Ich habe nichts gegen eine Verbreitung im Freundeskreis, Vereinen oder Schulhöfen, auch nicht gegen entsprechende Modifikationen. Dazu ist auch kein Nachfragen notwendig. Warum auch?

Ich habe auch nichts dagegen wenn jemand meine Software als Kopie verkaufen will, nur dann bitte mit dem Hinweis, wo es dieses Addon OHNE erst in den Wald zu gehen auch frei erhältlich ist. Wer auf EBay oder sonst wo im Internetshop kauft kann genauso gut direkt das Addon saugen.

Was soll ich jetzt machen? Wie soll ich das in der ReadMe und auf den download Servern das klar machen? Welchen Aufkleber soll ich nun auf die "Packung" kleben?

Horst Klement 01.12.2004 17:10

Zitat:

Original geschrieben von Andragar
Ok. Und nun?

Zitat:

3.3. Begriffsklärung

Die Grundidee, die hinter der Public Domain-Software steht, ist also die einer "Nutzungsüberlassung ohne Abgabe der daran gebundenen Rechte". Ruft man sich in die Erinnerung zurück, was über Freeware gesagt worden ist, so sieht man den wesentlichen Unterschied: Bei Freeware wird die Struktur offengelegt und grundsätzlich eine beliebige Nutzung gestattet, während bei PD nur eine einfache Nutzung zulässig ist. Deshalb ist bei vielen PD-Programmen auch kein Quelltext verfügbar, d.h. der Nutzer erlangt keine unmittelbare Verfügungsgewalt über das Werk. Freeware-Autoren verzichten quasi auf ihre Urheberrechte/ihr Copyright, wogegen sich PD-Autoren ihre Rechte weitgehend vorbehalten und lediglich auf ein Nutzungsentgelt verzichten (was wiederum bei Freeware nicht zwangsläufig der Fall ist). Das einfache Nutzungsrecht bei PD beinhaltet dabei nicht das Recht, ggf. vorhandenen Programmcode in eigene Programme einzubauen und weiterzugeben. Von Fall zu Fall wird das zwar gestattet, oft ist dafür aber die Zustimmung des Urhebers einzuholen. In den Nutzungsbedingungen zu PD-Programmen findet man daher fast immer die Adresse des Urhebers bzw. des Copyright-Halters. Gestattet ist aber regelmäßig das einfache Kopieren und Weitergeben. Wir können "Public Domain"-Software also folgendermaßen definieren:

Public Domain-Software ist Software, die ihr Urheber zur einfachen Nutzung und Weitergabe kostenlos zur Verfügung stellt .

Historisch gesehen, kann man PD als den `Ahnen' der Freeware ansehen.
Hilft dir das weiter????

Andragar 01.12.2004 17:22

D.h. ich deklariere meine Addons zukünftig als historischen Vorläufer der Freeware. Dabei will ich das doch gar nicht so stark einschränken sondern eben nur in den oben erwähnten Fällen. Aber ok, man kann das Pferd auch von der anderen Seite aufzäumen und dem PD Kennzeichen zusätzliche Freigaben hinzufügen. :rolleyes:

Und jetzt mal was anderes. Wie formuliere ich das im Deutschen? Ich glaube kaum, dass wir hier Freeware, Public Domain, e.t.c verwenden sollten. Wer kann den heute von den Usern ... 'tschuldigung Benutzern noch etwas mit Public Domain anfangen?

Abbi737 01.12.2004 20:12

Wir könnten uns ja auf den Standpunkt wenden, das es eigentlich rechtlich noch gar nicht abzusehen ist was freeware im rechtlichen Sinne ist.

Ich stehe da auf dem Standpunkt das hierzu wahrscheinlich erst einmal eine Art Leiturteil ergehen muss woran man sich dann irgendwie orientieren kann.

Ok ich studiere Jura, aber dazu oder zu Sachen die man wirklich mal gebrauchen konnte lernt man leider nix. Das schon dumm.

Aber wie gesagt freeware ist ne absolut tolle Sache und es wäre echt schade, wenn die irgendwann mal nicht mehr geben sollte.

Hmm mist jetzt habe ich den faden verloren.

Ach ja ich sollte mich vielleicht noch bei Marc entschuldigen. was ich gesagt habe war nicht so ganz ok. Sorry. Hoffe du nimmst es mir nicht übel

Mfg

Markus

r_schon 01.12.2004 20:27

Hallo Markus,

Glückwunsch zu Deinem Entschluß, Jurisprudenz zu studieren.

Ich glaube zu erkennen, daß Du Dich glänzend für diesen Beruf eignest und eine schöne Karriere machen wirst.

Weiter so.

Gruß
Rolf

Marc 02.12.2004 10:59

Zitat:

Original geschrieben von Abbi737
ich sollte mich vielleicht noch bei Marc entschuldigen. was ich gesagt habe war nicht so ganz ok. Sorry. Hoffe du nimmst es mir nicht übel
Hallo Markus,

ich find's toll, dass du dich hier entschuldigst.

Solche Foren können einfach fördern, dass vorschnell Dinge geschrieben werden, die so real life nicht gesagt würden. Für mich persönlich ist die Flusi-Welt ein – zu zeitintensives – Hobby, aber weiß Gott nicht mein reales Leben: Wenn ich hier jedes verunglückte Posting emotional sehen würde, würde ich mich hier nicht so einbringen.

Danke für deine Entschuldigung; es zeugt von Charakter, so etwas einzusehen und sich dann auch noch öffentlich zu entschuldigen.

Marc 02.12.2004 11:02

Zitat:

Original geschrieben von Andragar
Ok. Und nun?
Hallo Michael,

schreibt doch einfach in der Readme, wie du die Nutzung des Add-Ons dir vorstellst. Irgendwelche Fachbegriffe müssen es wirklich nicht sein.

Nur wenn du dein Add-On der Szene nicht als Freeware – so wie es Matthias sehr treffend charakterisiert hat – zur Verfügung stellen willst, solltest du den Begriff vermeiden. Die Gefahr ist groß, dass das Ettiket „frei“ dann so verstanden werden muss, dass du dem Nutzer einfach sämtliche Freiheiten einräumst – die Quelle von Horst bringt das ja zum Ausdruck.

Beschreibe stattdessen, dass du die kostenlose Nutzung gestattest und auch das Recht einräumst, dein Werk kostenlos weiter zu verbreiten. Ansonsten kannst du z.B. auch Veränderungen erlauben aber ansonsten klarstellen, dass du nicht grundsätzlich jede Freiheit im Ungang mit dem Werk einräumst.

Man könnte einfach klarstellen, dass das Werk zwar „free of cost“ ist, aber nicht „free in terms of intellectual property“ ist und du es deshalb nicht als “freeware” bezeichnest.

Wie du dein Werk dann bezeichnen sollst? Wie bezeichnet denn Microsoft den Internet Explorer? Oder Adobe den Acrobat Reader? Es ist einfach kostenlose Software, aber keine freie Software. Hier liegt ja das Problem, dass ich schon vor Monaten in dem Artikel versucht habe, anzusprechen: Freeware wird in der Flusi-Szene immer bloß als Gegenstück zu Payware in dem Sinne verstanden, dass es umsonst ist. Wer eine „Freeware-Alternative zu GAP EDDL“ sucht, will ja im Zweifel aber nicht wirklich ein freies Werk, sondern bloß ein kostenloses Werk.

Nur den Begriff der Public Domain solltest du unbedingt meiden, und in Horsts Quelle ist er zu kurz und deshalb seeeehr missverständlich dargestellt: Public Domain ist einfach das englische Wort für ein gemeinfreies Werk. Da gibt es noch weniger Rechte beim Urheber als bei Freeware! Bei Freeware räumt der Urheber bloß sämtlich Nutzungsrechte frei ein, bei einem gemeinfreien Werk existieren überhaupt keine Urheber-Position mehr. „Öffentliches Eigentum“ heißt es ja wörtlich. Ein Werk wird zunächst mit Ablauf der Schutzfrist gemeinfrei oder aber, wenn schon früher der Autor auf seine Urheberposition komplett verzichtet (was nach deutschen Recht eigentlich nicht vorgesehen ist).

Gute Quellen zu PD und Gemeinfreiheit findest du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Public_Domain

Schöne Grüße,
Marc

Andragar 02.12.2004 11:03

Oh, und noch was. Was passiert eigentlich wenn ich eigene Dinge ohne irgendwelche "Copyright" Hinweise, nur mit meinem Namen ins Netz stelle?

Wie sind solche Dateien dann rechtlich einzuschätzen?

@Marc: Danke, so etwas hatte ich bei Public Domain auch irgendwie im Hinterkopf. Es gab ja einen Grund, warum sich alles zum Begriff "Freeware" verschoben hat.

Marc 02.12.2004 11:22

Hmm, langsam wird's wirklich ein bisschen urheberrechtslastig, aber es ist ja wirklich eine konstruktive Runde hier:

Wichtig ist vielleicht zunächst zu wissen, dass bei solchen Fragen immer das Schutzland-Prinzip gilt: Nicht etwas die Rechtsordnung, in der der Designer sitzt, schützt das Werk, sondern es kommt immer auf die Rechtsordnung an, in der der Nutzer und evtl. Missetäter sitzt.

Nun ist es aber bei fast allen Rechtsordnungen der Welt so, insbesondere bei den heimischen, dass der Schutz automatisch mit der Erstellung des Werkes eintritt. Anders als etwa bei patentrechtlichem Schutz brauchst du keine Eintragung in irgendwelche Register oder ähnliches; du brauchst auch gar nicht zu schreiben, dass das Werk geschützt ist.

Die Rechtsordnung schützt dich ja auch gegen eine Körperverletzung, ohne dass du einen „Zuschlagen verboten“ Aufkleber auf der Backe hast.

Deshalb sind irgendwelche © - Symbole einfach überflüssig, aber andererseits unschädlich. Sie haben keine statuierenden Charakter. Bestenfalls kann man dort ablesen, wer und wohl seit wann die Urheberrechte hält. Das ist aber eine bloße, rechtlich belanglose Beschreibung.

Einzig in einigen südamerikanischen Staaten ist es so, dass für den Schutz wirklich eine solche Kennzeichnung erforderlich ist. Aber da bin ich mir gar nicht sicher, ob das wirklich noch so ist.

Jedenfalls ist noch wichtig, dass das US-amerikanische „Copyright“ kein Synonym für das heimische Urheberrecht ist, sondern nur ein Teil dessen. Es geht zunächst eigentlich nur um das Vervielfältigungrechts („Copy“-“right“), nicht aber etwa um Bearbeitungsrechte o.ä.

Zuletzt vielleicht noch ein interessanter Hinweis: Es gab einige für die Betroffenen schockierende Urteile in Deutschland zuletzt, in denen Gerichte den Urheberrechtsschutz komplett versagten, weil keine ausreichende Schöpfungshöhe vorlag. Einmal ging es um eine Foto-Bearbeitung, einmal um Handy-Logos. Beide Urteile sind einige Wochen alt.

Das sollte auch bei Flusi-Add-Ons angedacht werden. Wer z.B. als stolzer Repainter die Brust schwelgt, könnte arg überrascht werden, dass vielleicht das bloße Umpinseln gar kein ausreichend schützenswertes Werk ergibt.

Abbi737 02.12.2004 11:44

Hallo zusammen,

ich mach mir heut abend mal den spass und frage mal meinen Dad was der von unserer Diskussion hält, der ist ja immerhin Anwalt.

@ Marc: Danke das du meine Entschuldigung ohne weitere angenommen hast, aber ich hatte damit auch kein Problem mich zu entschuldigen, daß was ich geschrieben habe war eben falsch und ich wollte es nicht so stehen lassen. Hast du eigentlich auch jura oder was ähnliches studiert, weil das was du schreibst ist meistens sehr schlüssig und wie ich finde richtig gut fundiert, du scheinst echt Ahnung zu haben. Sollte man auch mal anerkennen, auch wenn ich 2 Seiten vorher etwas anders geschrieben habe. S.o. vergessen.

@ rolf: Danke für die Blumen, aber ich glaube so richtig gut bin ich dann doch noch net, aber vielleicht bin ich einfach nur kein guter Theoretiker, aber dafür dann hinterher um so besser in der Praxis, aber danke für die aufmunternden Worte.

Ich wünsche euch noch nen schönen tag

Mfg

Markus

Matthias Lieberecht 02.12.2004 15:03

Hallo zusammen,

"...dass ich meine Software nicht auf Sammel-CDs sehen möchte wo alles mögliche drauf sein kann. (Das kann von schlüpfrigen Bildschirmschonern bis zu Viren gehen.)..."

"...trotzdem möchte ich ein Auge darauf haben, dass z.B. keine NS-Symbole verwendet werden - also auch hier eine formlose Erlaubniseinholen statt finden sollte?...."

verstehe solche Bedenken absolut, sind für mich aber kein ausreichender Grund für das Verhindern einer Freeware CD. Die Wahrscheinlichkeit sich im Internet einen Virus einzufangen oder auf einen schlüpfrigen Bildschirmschoner zu stoßen ist wesentlich größer als auf einer zusammengestellten Flusi CD - und hier bietest Du Deine Dateien ja auch an (z.B. Avsim). Auch kannst Du nicht verhindern, dass nationalsozialistische Symbole aufgebracht werden, sollte das jemand im Sinn haben. Im Gegenteil - kauft jemand die CD bei Ebay, ist die Möglichkeit den Käufer und somit den Verursacher des Übels noch ausfindig zu machen größer als bei den Avsim oder Flightsim Downloads. Hier hast Du, im Gegensatz zu der CD, keinerlei Kontrolle mehr über die Verwendung.

Wenn Du hier wirklich eine vollständige Kontrolle haben willst, kommst Du um ein Verschicken auf Anforderung nicht herum. Dann kannst Du regeln welche Informationen Du vom Anwender haben willst und welchen Bedingungen er genügen muss bevor Du ihm die Datei schickst. Aber ich glaube kaum, dass das wirklich in Deinem Interesse ist. Zusammenfassend ist es aber so, dass, so lange Du Deine Dateien im Internet frei zum Download anbietest, die von Dir genannten Risiken auch hier nicht mehr und nicht weniger als auf einer CD bestehen. Es macht keinen Unterschied.

Für mich lebt Freeware von der Verbreitung. Wie Marc es schon gesagt hat, entstehen dadurch unglaubliche Möglichkeiten Sachen zu verbessern oder zu erweitern. Flugzeuge erhalten eine große Zahl an Repaints, Scenerien werden ergänzt, Fehler werden korrigiert, Panels werden erweitert, usw. usw. Je mehr diese Dateien nutzen können und das Recht haben sie weiterzubearbeiten, desto größer ist das Angebot und desto höher die Wahrscheinlichkeit auf diese Weise einmal zu Spitzenprodukten zu kommen ohne eine Stange Geld für Payware an der Kasse liegen lassen zu müssen. Auch bietet dies Anfängern eine Grundlage zu lernen und ihre Fähigkeiten zu erweitern. Restriktionen verhindern das. Ich habe in meinem letzten Posting den Begriff "altmodisch" verwendet, da ich früher solche Einschränkungen nicht kannte. Und was die CD betrifft - nun, in der Zeit als ich begann Dinge mit dem Computer zu machen, war es normal Freeware und Public Domain auf einer Diskette im Computerladen günstig zu kaufen. Die Dinger kosteten damals je nach Laden zwischen 2,00 und 5,00 DM. In den Liesmich Texten war sogar der Wunsch geäußert, die Sachen weiterzuverbreiten. Aber hier hat sich in den letzten Jahren wohl bei einigen Freeware Designern etwas verändert. Ich hoffe sehr, dass es nicht die grundlegende Denkweise über Freeware ist denn ihre Qualität würde darunter leiden.

Ich habe jeden Beitrag hier durchgelesen, für mich aber noch keinen sinnvollen Grund gefunden, die Verbreitung via Web, CD oder Diskette kostenlos oder gegen Bezahlung zu verhindern. Vielleicht kommt ja noch einer.

Gruß
Matthias

Horst Klement 02.12.2004 15:53

Diskussionsrunde - neu???

Also mal bei allem was in dem Thread an gegenseitigen Unterstellungen / Misdeutungen und Angriffen vorgefallen, finde ich haben wir jetzt ein sehr vernüftiges Thema sachlich aufgegriffen.

Gefällt mir sehr gut, und ich persönlich finde die Diskussion (Schutz der Rechte von Autoren "kostenloser" Software) sehr gut, da wir alle von deren Arbeit profitieren sollten wir auch alle dazu betragen ihre Arbeit zu schützen.

Deswegen fände ich ein neue Diskussionsrunde für positiv und bedanke mich bei allen die meine Angriffe nicht ganz so hart genommen haben.

Andragar 02.12.2004 16:41

@Matthias:

Was ich durch entsprechende Einschränkungen erreiche ist, dass sich entsprechendes "unerwünschtes Verhalten" zumindest rechtlich nicht erlaubt ist, ich somit bei erscheinen entsprechender "falsch" zusammen gestellter Addon-Sammlung nicht mit dieser in Verbindung gebracht werden kann.

Wo du natürlich recht hast ist, dass ich durch entsprechende Einschränkung den gewollten Effekt auch einschränke. Auch wenn es nie ein Problem bei mir war mir eine EMail zu schicken und kurz zu fragen ob eine Modifikation/Verbreitung ok ist. Ich habe bei keiner der bisherigen Anfragen ein Nein gegeben. Ich habe auch schon gmax Source-Dateien heraus gegeben.

Wie ich schon sagte, ich habe nichts gegen Verbesserungen, Verschlimmbesserungen, Weitergabe e.t.c. und will mich nur vor oben genannten "unerwünschten" Nutzungen ausschließen, was eine reine Schutzfunktion ist.

Was ich wohl zukünftig machen werde ist, kein Etikett anzuhaften und einfach aufzählen was erlaubt und was unerwünscht ist.

<---->

Apropos Schutzfunktion. Da wir gerade so schön am Diskutieren sind. Wie schaut es mit den "Schutzklauseln" aus? Ala "Jeder ist selbst dafür verantwortlich wenn er diese Software installiert und der Author kann nicht für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden." ?

Das kommt doch direkt aus der Produkthaftung der USA, oder? Ist sowas überhaupt gültig? Welche Auswirkungen kann sowas haben? Sowohl bei Vorhandensein wie beim Fehlen?

(Langsam wird wohl Anwaltshonorar fällig. :D Oder eine Auseinandernahme einer Addon "EULA" einer Payware in der FXP... ;) )

Marc 03.12.2004 11:26

Zitat:

Original geschrieben von Abbi737
Marc: Danke das du meine Entschuldigung ohne weitere angenommen hast, aber ich hatte damit auch kein Problem mich zu entschuldigen, daß was ich geschrieben habe war eben falsch und ich wollte es nicht so stehen lassen. Hast du eigentlich auch jura oder was ähnliches studiert, weil das was du schreibst ist meistens sehr schlüssig und wie ich finde richtig gut fundiert, du scheinst echt Ahnung zu haben. Sollte man auch mal anerkennen, auch wenn ich 2 Seiten vorher etwas anders geschrieben habe. S.o. vergessen.
Hallo Markus,

danke für deine sehr netten Worte. Gewisse rechtliche Grundkenntnis möchte ich nicht leugnen, aber ich glaube, ich habe sogar dir an anderer Stelle schon einmal darüber geschrieben.

Aber ich denke, es ist ganz allgemein nicht wichtig, wer was im Profil stehen hat, oder wie viele Sterne jemand hat. Etwas Gehör haben ja hier meine Erklärungsversuchen vielleicht gefunden, weil ich mich bemüht habe, nicht persönliche Schmähungen, sondern sachliche Erklärungen und Belege zu schreiben. Darum sollte es ein einem Forum grundsätzlich gehen.

Marc 03.12.2004 11:29

Zitat:

Original geschrieben von Andragar
Wie schaut es mit den "Schutzklauseln" aus? Ala "Jeder ist selbst dafür verantwortlich wenn er diese Software installiert und der Author kann nicht für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden." ?

Das kommt doch direkt aus der Produkthaftung der USA, oder? Ist sowas überhaupt gültig? Welche Auswirkungen kann sowas haben? Sowohl bei Vorhandensein wie beim Fehlen?

(Langsam wird wohl Anwaltshonorar fällig. :D Oder eine Auseinandernahme einer Addon "EULA" einer Payware in der FXP... ;) )

Oh, soll ich mal meinen Wunschzettel bei Amazon ausfüllen? :D

Also, die Sache mit den EULA ist wirklich überaus kompliziert.
Produkthaftung gibt es natürlich auch im heimischen Recht, andererseits aber auch Vorschriften, wann solche Vertragsbedingungen nichtig sind. Im Normalfall sollten solche Bestimmungen als AGB nichtig sein, da nur für leichte Fahrlässigkeit die Haftung ausgeschlossen werden kann. Wer aber z.B. ein Tool gänzlich ungetestet veröffentlicht, handelt wohl eher grob fahrlässig. Und wenn ein Hersteller mit Cowboymentalität eine „Selbstschussanlage“ gegen Urheberrechtsverletzungen installiert, ist das sogar vorsätzlich (und das Verwirklichen von Schäden dadurch wohl eine Straftat nach dem StGB).
Das Problem ist jedoch die internationale Frage. Hier wird es dermaßen kompliziert, wann welches Recht zum Einsatz kommt, dass der Artikel auch nicht in die FXP gehören würde. Aber überhaupt ist die Sache ja nicht so praxisrelevant. Willst du wirklich einen brasilianischen Simmer verklagen, weil dessen Wetter-Download-Programm deine Urlaubsfotos gelöscht hat? :)

Abbi737 03.12.2004 14:16

Ja da hat marc recht bei uns gibt es das Produktsicherungsgesetz nachdem du NAsprüche gegen den Hersteller hast, wenn er ein mangelhaftes Produkt liefert.

Hmm handelst du wirklich grob fahrlässig wen du ein tool veröffentlichst und es vorher nicht getestet hast? Wär ich mir nicht ganz so sicher, vor allem was wäre wenn man reinschreibt in die readme das das tool vorher nicht getestet wurde, ich würde sagen das geht das auf eigene Verantwortung ob man das risiko eingehen will, oder nicht.

Das mit dem Ausschluss der Haftung hat Marc richtig erkannt dafür gibt es bei uns die §§ 307-309 im BGB in denen dann genauer steht welche Klauseln als AGB unzulässig sind. Allerdings ist hier dann wieder die Frage ob sich diese Klauseln auch auf ausländische Recht anwenden lassen. Na ja im Grunde kann man wohl davon ausgehen, das es im EU - Recht neuere Regelungen geben wird, die wahrscheinlich unsere AGB regelungen umgehen werden, was aber wohl nicht zu Lasten des rechtsträgers.

Ja stimmt ein solcher Artikel, würde echt den Rahmen der FXP echt strengen, wäre auch eine sehr komplizierte Materie, höre im Mom eine Vorlesung dazu.

Fragt mich im Feb. noch mal dann weiss ich bestimmt mehr.

So wünsche euch ein schönes WE

MFg

Markus


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:05 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag