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Supaheld 25.03.2004 22:59

Zitat:

Original geschrieben von grizzly
Ich möcht auch an AMD de luxe Prozessor :heul: :heul: :heul:
Ich auch :p :p :p :p

helge 25.03.2004 23:08

wilde gschicht...

Lucky333 25.03.2004 23:47

ich bin ja immer noch fürs hände brechen. :D

Supaheld 26.03.2004 00:14

Zitat:

Original geschrieben von Lucky333
ich bin ja immer noch fürs hände brechen. :D
Ich auch keine Frage,aber dann bekommen wir des Geld nie!! ;)

Groovy 26.03.2004 01:08

Kann der Chef nicht einfach diesen Mister Geldabzocker "Mistvieh" D :D vom Dienst suspendieren?

Ottwald 26.03.2004 02:23

folgendes...
 
nachdem hier die Rechtslage inzwischen zweifelsfrei geklärt ist (und ich möchte nicht nocheinmal die Bezeichnung Mistv... hören) glaube ich herausgehört zu haben, daß einige der Diskussionspartner vielleicht selbst ein ähnliches Erlebnis hatten.

Scho amoi söba eigfarn;)

Nun wüten wir über einen Anonymus!

Was lernen wir daraus? Geht`s zu an Fachhändler. Gibt`s genug.....

:rolleyes:

eAnic 26.03.2004 06:24

Ich hab mir die Preise nochmal durchgesehen und aus dem Gefühl heraus vermute ich, daß Mister Viech D. ungefähr 800-850€ an dem Rechner verdient hat. Ned übel, wenn man bedenkt, wie hoch die Margen normalerweise in der EDV Branche sind. :D

Ich würde den Herrn unbedingt wegen der fehlenden MS Lizenzen belangen. Das wäre dann eine Anzeige wegen Betrugs und Unterschlagung. Beweise dafür gibt es ja. Die Festplatte wurde ja hoffenlich nicht formatiert?

grizzly 26.03.2004 07:03

Zitat:

Scho amoi söba eigfarn
Lieber Herr Ottwald, der Tip mit dem Fachhändler mag zwar für Wien seine Richtigkeit haben aber ...

Ein Bekannter von mir hatte mal einen AMD PC von ebendiesem "Fachhändler".
Er hat mich damals ersucht, ihm bei der Installation zu helfen. Das "Ding" ist dabei dauernd abgestürzt (finster wegen Netzteil).
Erstens war das Netzteil zu schwach (so ein kleines Würferl habe ich vorher überhaupt noch nicht zu Gesicht bekommen!). Zweitens war am Mobo der FSB falsch gejumpert. Drittens war die Kiste total überteuert. (Ich hätte ihm dieselbe Kiste mit Markennetzteil, Markenspeicher, etc. um ATS 14000,-- assemblieren können, er hat ATS 21000,-- abgelegt wobei ich als unselbstständiger die vollen Preise für die Komponenten rechnete).

Soviel zum Thema "Fachhändler".

Natürlich gehe ich auch nicht zum Mediamarkt sondern eben auch zum Fachhändler - aber nicht bei uns. ;)

ThomasBitzl 26.03.2004 08:59

hi
ich finde das echt ungeheuerlich !!
das sich dieser hr d noch in den spiegel schauen kann

ähm, wenn sie hr d suspendieren, davon bekommen sie ja auch net das geld wieder ;)

ich würds auch so machen, wie die anderen schon vorgeschlagen haben, versuch ihn mit den MS lizenzen druck zu machen!!!

viel glück

Groovy 26.03.2004 09:02

So ein Gangsta gehört aber trotzdem gefeuert. :D

Zitat:

Original geschrieben von Slaal
wir haben einige sachen auf der platte gefunden mit datum von anfang februar
Uns würde interessieren was da drauf ist? Vielleicht was illegales? ;)

HALLOGEN 26.03.2004 10:01

Ich denke man könnte diesen Thread in eine Mail verpacken (nach einer gewissen Zensur ;))und ihn direkt an die Arbeiterkammer schicken. Bin mit deren Service und Hilfe sehr zufrieden.
-->Arbeiterkammer<--

Ausserdem gibt es auf deren vieles Wissenswertes nachzulesen, in Bezug auf das Recht des Konsumenten.
Sehr interessant finde ich die ONLINE-Berater , nicht nur für diesen, sondern in vielen anderen Fällen, sehr hilfreich finde ich:).

Ottwald 26.03.2004 14:16

es gibt tools mit denen man gelöschte Dateien wiederherstellen kann. Habe im Moment keinen link dazu.Bin auf der Suche.
Vielleicht kommt man dann mehr auf die Herkunft drauf.

Woodz 26.03.2004 14:54

Zitat:

in Bezug auf das Recht des Konsumenten.
das ist hier nicht anwendbar. beim kauf privat von privat gibt´s keinen konsumenten.
ansonsten sind die seiten nicht schlecht.


lg
woodz

Dane 29.03.2004 21:16

Und gibs was neues, war der Typ heute in der Firma?

dss 30.03.2004 14:33

Es gibt irgendwo einen Paragraphen der den Verkäufer bzw. Käufer vor Wucher schützt. Der besagt sinngemäß dass der Käufer bzw. Verkäufer ein Geschäft rückgängig machen kann wenn etwas um 50% über bzw. unter dem gängigen Marktwert verkauft wurde. Genaueres kann ich erst sagen wenn ich zu Hause bin. Wenn ich mich nicht irre gilt das auch bei Privatgeschäften, da damit eben die Ahnungslosen geschützt werden sollen.

Woodz 30.03.2004 16:41

das ganze heisst "verkürzung über die hälfte" und ist geregelt in § 934 ABGB.

lg
woodz

dss 30.03.2004 16:46

Zitat:

Original geschrieben von Woodz
das ganze heisst "verkürzung über die hälfte" und ist geregelt in § 934 ABGB.

lg
woodz

Danke. Genau das habe ich gemeint. Mir ist aber nur das "... über die Hälfte" eingefallen. ;)

Hier der entprechende Paragraph:
Zitat:

Schadloshaltung wegen Verkürzung über die Hälfte.

§ 934. Hat bey zweyseitig verbindlichen Geschäften ein Theil
nicht einmahl die Hälfte dessen, was er dem andern gegeben hat, von
diesem an dem gemeinen Werthe erhalten; so räumt das Gesetz dem
verletzten Theile das Recht ein, die Aufhebung und die Herstellung
in den vorigen Stand zu fordern. Dem andern Theile steht aber bevor,
das Geschäft dadurch aufrecht zu erhalten, daß er den Abgang bis zum
gemeinen Werthe zu ersetzen bereit ist. Das Mißverhältniß des
Werthes wird nach dem Zeitpuncte des geschlossenen Geschäftes
bestimmt.
Wer sich über die komische Rechtschreibung wundert: Der Paragraph existiert seit 1812.

route66 30.03.2004 18:14

Zitat:

Original geschrieben von Woodz
das ganze heisst "verkürzung über die hälfte" und ist geregelt in § 934 ABGB.

Hallo zusammen,

sehr nett dieser Beitrag, brauchte halt sehr lange um Ihn mal ganz durchzulesen.

Also zu § 934 ABGB.!

Ist ein super Paragraph, hatte heuer bereits einen Privatkauf (Auto) über eben diesen Paragraphen rückabgewickelt mit allen mir bis dahin entstandenen Kosten !!!

Das solltet Ihr in dieser Rehenfolge machen.

Ich würde vorschlagen, den Rechner bei einem Händler schätzten zu lassen (kostet sicher ein paar €), aber gegen den Kaufpreis ein Klax, die kann man ja von Hr. D ebenfalls einfordern, da er nicht kompromissbereit war und die Geschädigte dazu gezwungen hat.

Unbedingt einen eingeschriebenen Brief und eine Kopie der Schätzung mit einer Frist schicken und dabei festhalten, das nach Ablauf dieser Frist ein Anwalt eingeschaltet wird!!

Wenn er die Frist verstreichen läßt ohne entsprechend zu reagieren, sofort zum Anwalt!! Privatrechtschutz deckt das im allgemeinen.

Der Rest läuft dann alleine, Zeugen gibt es ja wie ich hier gelesen habe.

Was ich nur nicht verstehe, es wurde hier mehrfach vorgeschlegen MS Austria wegen der fehlenden Lizenzen zu verständigen, warum hat Sie das noch nicht gemacht??
Oder wird hier nur dem Frust freien Lauf gelassen und Ihr habt sowieso nicht vor etwas ernsthaftes (Microsoft, Anwalt etc.) zu unternehmen?

Über das solltet Ihr Euch mal klar werden, sonst bringt es nichts, das man Vorschläge macht, wenn Ihr sowiso nicht bis zum Äußeren gehen wollt.

Zwischendurch kam auch mal die Meldung, das man sich nicht auf einen Rechtsstreit einlassen sollte, weil das nicht ganz billig ist. DAS STIMMT NICHT, so werden allerdings die meisten abgeschreckt, ein Guter, ich betone: GUTER Anwalt wird jemand nur bei sehr hoher Erfolgsaussicht bis zum Gericht treiben und verlangt im vorhinein kein Geld. Wenn der Gegner, Hr. D, verurteilt wird, hat er die gesamten Kosten zu tragen. Wenn man sich vor dem Gericht einigt, wird er die Kosten ebenfalls tragen, also wo liegt das Risiko? 1.) zahlt es sowieso die Rechtschutz wenn sie eine Deckungszusage abgibt und ich verlieren sollte und 2.) habe ich keine, dann kostet es mich max. das Beratungsgespräch wenn der Anwalt keine Chance sieht.
Aber nach einem Gutachten über den wahren Wert der Kiste ist das zu 90% eine gegessene Sache, AUCH BEI PRIVATKAUF !!! Und für sie spricht noch zusätzlich, das Sie das Ding im vorhinein bezahlt hat und Ihr Neukomponenten versprochen wurden. Nachdem sie festgestellt hatte, das es nicht das versprochene ist, wollte sie den Kauf rückgängig machen, was Hr. D bis heute ablehnte. Besser kanns gar nicht laufen.

ALSO: wenn Ihr einen guten Computerhändler, der das Ding schätzt, braucht (4.Bez.), oder einen sehr guten und günstigen Anwalt (1.Bez.), dann meldet Euch bei mir.

Gruß AL

route66 30.03.2004 18:50

NACHSATZ:

Hier handelt es sich eindeutig um einen PRIVATKAUF, da es nur Hr. D als Kaufpartner gibt und auch keine anderen Rechnungen übergeben wurden.!

Dranul 30.03.2004 21:45

Ziemlich interessante Geschichte. Bin schon gespannt, wies weitergeht.

J@ck 31.03.2004 06:45

Zitat:

Original geschrieben von route66
NACHSATZ:

Hier handelt es sich eindeutig um einen PRIVATKAUF, da es nur Hr. D als Kaufpartner gibt und auch keine anderen Rechnungen übergeben wurden.!

Sehe ich nicht so wenn es eine Rechnung einer "Firma" gibt. Dann würde ich Herrn D nur als Vermittler sehen, nicht als ursprünglicher Besitzer.
Dass er der ursprüngliche Besitzer war, würde nicht nur stark von seiner allen bekannten Story abweichen sondern müsste mit seinem Namen auf den Rechnungsbelegen bewiesen werden.
Auf welchen Namen wurde die Rechnung ausgestellt?

route66 31.03.2004 13:56

Zitat:

Original geschrieben von Jack.Ripper
Sehe ich nicht so wenn es eine Rechnung einer "Firma" gibt. Dann würde ich Herrn D nur als Vermittler sehen, nicht als ursprünglicher Besitzer.
Dass er der ursprüngliche Besitzer war, würde nicht nur stark von seiner allen bekannten Story abweichen sondern müsste mit seinem Namen auf den Rechnungsbelegen bewiesen werden.
Auf welchen Namen wurde die Rechnung ausgestellt?


Also wie bereits mehrfach erwähnt gibt es keine Rechnung irgendwelcher Firmen, sonden nur eine offensichtlich selbst geschriebene, ohne jeglichen Briefkopf oder Firmenname.
Da die Komponenten sichtbar gebraucht sind und Hr. D die "Sache" übergeben hat, war alles bis zur Übergabe in seinem Besitz und ist somit EINDEUTIG PRIVATKAUF !!! Ausserdem hat Hr. D den Rechner zusammengebaut (behauptet er zumindest) und dafür auch hingelangt.

Wenn Ihr mir nicht glaubt, Anwalt fragen.! Muß heute eh noch mit Ihm telefonieren.

Gruß AL

grizzly 31.03.2004 22:00

Was ist jetzt, wie geht's weiter mit der Geschichte?

Groovy 31.03.2004 22:22

Zitat:

Original geschrieben von grizzly
Was ist jetzt, wie geht's weiter mit der Geschichte?
..und sie lebten glücklich bis ans Lebensende. :D :lol:

Bernhard81 01.04.2004 11:06

Meiner Meinung nach ist es kein Privatverkauf weil der Herr ... der Käuferin vorgetäuscht hat, dass sie es über ihn als Vermittler von einer Firma aus Deutschland kauft welche alles fix und fertig & vorallem Neuware per Post aus Deutschland schickt.

Es ist entweder Betrug oder Neukauf beim Händler.

Der Käuferin könnte man nur Gutgläubigkeit und unwissenheit vorwerfen.
inwiefern das rechtlich verwertbar ist weiss ich leider nicht.

Woodz 01.04.2004 12:11

Zitat:

Original geschrieben von Bernhard81
...weil der Herr ... der Käuferin vorgetäuscht hat,.....
der punkt ist, dass der herr kein unternehmer ist. damit kann auch kein konsumentengeschäft vorliegen!

Konsumentenschutzgesetz (KSchG):
Zitat:

§ 1 (1) Dieses Hauptstück gilt für Rechtsgeschäfte, an denen
1. einerseits jemand, für den das Geschäft zum Betrieb seines
Unternehmens gehört, (im folgenden kurz Unternehmer genannt) und
2. andererseits jemand, für den dies nicht zutrifft, (im folgenden
kurz Verbraucher genannt) beteiligt sind.



lg
woodz

p.s. mich würde auch interessieren, wie es bei der geschichte steht.

g17 01.04.2004 12:27

Ich glaube auch das hier die Vortäuschung gilt.

Denn sonst müßte man sich theoretisch vor jedem Kauf in einem Laden etc. den Gewerbeschein u.a. zeigen lassen.

Du gehst in einen Laden kaufst etwas, der Besitzer ist nicht berechtigt ein Gewerbe auszuüben (=Privatkauf), und du als Konsument bleibst im Regen stehen? Das kann es ja wohl nicht sein.


g17

Alter 01.04.2004 14:38

Ich kenne solche Typen wie den Herrn D: Die kaufen beste Ware, die der ahnungslose Kunde voll bezahlen darf, behalten diese aber für sich und geben dem Kunden eine "abgespeckte" Version der Bestellung.
Deshalb gibt es keine Firma, keine Rechnung, keine Rücknahme kein Garnichts. Schön angeschissen worden, die arme Kollegin. :rolleyes:

Woodz 01.04.2004 15:01

Zitat:

Original geschrieben von g17

Denn sonst müßte man sich theoretisch vor jedem Kauf in einem Laden etc. den Gewerbeschein u.a. zeigen lassen.

Du gehst in einen Laden kaufst etwas, der Besitzer ist nicht berechtigt ein Gewerbe auszuüben (=Privatkauf), und du als Konsument bleibst im Regen stehen? Das kann es ja wohl nicht sein.

das ist dann ein fall für die gewerbebehörde. für die anwendung des konsumentenschutzgesetzes theoretisch egal.

dort wird der unternehmer so definiert:
Zitat:

§ 1(2) KSchG: Unternehmen im Sinn des Abs. 1 Z. 1 ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer.

Dummy 01.04.2004 15:02

Ich denke der Typ wird noch a wengerl im Krankenstand bleiben.
mfg Mani

route66 01.04.2004 15:41

@ Bernhard81

wenn ich heute ein Auto beim Händler kaufe und es morgen an Dich verkaufe, ist es bereits ein Privatverkauf, weil ich Dein Vertragspartner bin und das Auto in meinen Besitz übergegangen ist. Würde die Rechnung auf Dich ausgestellt werden und ich Dir das Auto übergeben und von Dir kassieren, wäre ich Vermittler.

Offensichtlich habt Ihr meine Beiträge nicht richtig gelesen. Hr. D ist der offizielle Käufer der Sachen von der (angeblichen) Firma aus Deutschland und die Dame ist Vertragspartner von Hr. D, also PRIVAT.!!! Hr. D kann nur Vermittler sein, wenn er die Sache 1 zu 1 weitergibt und das mit Originalrechnungen. Da er aber assemblierte und dafür auch noch Geld verlangte, alles ohne Originalrechnung und auch noch Altkomponenten, ist er der alleinige, private Vertragspartner.

Da fährt die Eisenbahn drüber.
Die weitere Vorgehensweise habe ich je detailliert beschrieben.
Unklar ist jedoch noch, ob die Dame auch zu Ihrem Geld kommen und das auch durchziehen will, darüber schweigen sie sich ja bisher aus.

Gruß AL

Slaal 01.04.2004 15:55

Hallo leute
war jetzt einige tage nicht im netz
leider gibt es noch nichts neues da hr.d noch im krankenstand ist
auf jeden fall mal danke fürs posten von § 934 abgd
kann noch ganz nützlich sein
doch etwas neues gibt es, ein arbeitskollege kennt jemanden von einer deutschen detektei, die haben gesagt es gibt keine fa. mit der rechnungsnummer, ich kenn mich nicht so aus wie die das feststellen können, aber ich bekomme dass noch schriftlich
wenn hr. d :mad: wieder in die arbeit kommt werde ich euch berichten wie es weitergeht, falls noch jemanden was nützliches einfallt bitte schreiben
m.f.g
slaal

Slaal 01.04.2004 16:23

@route66
also nur den frust ablassen wollen wir nicht 1. mir hat hr. d die kiste nicht angedreht 2. ist der vorschlag mit den händebrechen schon eher meins (zum frustablassen);)
aber mir geht es um die kollegin das war ihr erspartes (sie ist alleinerzieherin) und soviel verdient sie nicht
ausserdem hat sie keinen privaten rechtschutz
deshalb warten wir bis hr.d wieder in die arbeit kommt, mit der hoffnung das er einsieht was er für einen blödsinn gemacht hat und er den pc zurücknimmt und natürlich das geld zurück gibt.
wenn nicht hat er sicher einige probleme am hals dann werden wir das volle programm durchziehen ,da ich mir nicht sicher bin ob hr.d
auch dieses forum kennt möchte ich nicht schreiben was wir alles vorhaben.
es könnte auch durchaus sein dass er disziplinäre folgen zu erwarten hat.
m.f.g
slaal

Bernhard81 01.04.2004 23:23

Zitat:

Original geschrieben von route66
@ Bernhard81

wenn ich heute ein Auto beim Händler kaufe und es morgen an Dich verkaufe, ist es bereits ein Privatverkauf, weil ich Dein Vertragspartner bin und das Auto in meinen Besitz übergegangen ist. Würde die Rechnung auf Dich ausgestellt werden und ich Dir das Auto übergeben und von Dir kassieren, wäre ich Vermittler.

Offensichtlich habt Ihr meine Beiträge nicht richtig gelesen. Hr. D ist der offizielle Käufer der Sachen von der (angeblichen) Firma aus Deutschland und die Dame ist Vertragspartner von Hr. D, also PRIVAT.!!! Hr. D kann nur Vermittler sein, wenn er die Sache 1 zu 1 weitergibt und das mit Originalrechnungen. Da er aber assemblierte und dafür auch noch Geld verlangte, alles ohne Originalrechnung und auch noch Altkomponenten, ist er der alleinige, private Vertragspartner.

Da fährt die Eisenbahn drüber.
Die weitere Vorgehensweise habe ich je detailliert beschrieben.
Unklar ist jedoch noch, ob die Dame auch zu Ihrem Geld kommen und das auch durchziehen will, darüber schweigen sie sich ja bisher aus.

Gruß AL


auf seite 1 erstes posting steht dass er es komplett bei "zusammengebaut" bei der firma in D für sie bestellt hat.
also von ihr beauftragt wurde diese bestellung zu tätigen.

es war nie die rede dass der herr noch selbst hand "anlegt" sondern nur die bestellung und übergabe der sache.

so hab ich das erste posting verstanden.

J@ck 02.04.2004 07:06

me2

dexter 02.04.2004 07:23

Net schlecht Herr Specht...

Hr. D hat vielleicht Nerven.
Verkauft einer Frau, die sich mit der Materie nicht auskennt Schrott;
Rechnung vom Händler gibt es nicht ausser dem selbstgeschriebenen Wisch.
(Was ist mit Garantie?)

Obendrein verhöckert der noch Raubkopien zu gängigen Strassenpreisen!!

(hört sich nach Betrug an "Ich besorg Dir einen Rechner vom Händler" und verkauft Ihr sein altes Klumpat)
Meiner Meinung nach sollte die Dame den Typen vor Gericht bringen, falls er das Komplettsystem nicht zurücknimmt und ihr den vollen Kaufpreis erstattet.

Kann mir nicht vorstellen, dass Sie den Prozess verlieren würde.

Gruss,
Dexter

XAVER 02.04.2004 09:43

PC kauf ????
 
Gehören immer Zwei dazu ein Gauner und ein etwas Naiver Mitbürger.
Lehrjahre sind Zahljahre !!! ist leider so !!!!!!

Alex1 02.04.2004 09:53

Re: PC kauf ????
 
Zitat:

Original geschrieben von XAVER
Gehören immer Zwei dazu ein Gauner und ein etwas Naiver Mitbürger.
Lehrjahre sind Zahljahre !!! ist leider so !!!!!!

Ist kein Grund sich nicht zu wehren.

Lucky333 02.04.2004 10:41

NIE WIEDER SEAT! Getriebetotalschaden bei 64000 km ...
 
starke Worte, hatte schon 3 SEAT und der letzte ist nur kaputt, trozdem kauf ich mir wieder einen.

Alex1 02.04.2004 10:43

Sind keine starken Worte, sondern schwache Autos :(


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