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gaelic 09.07.2003 20:00

ist klar, aber wie schon auf der arbö hp steht: wie unterscheidet man wettkampf mtb und "strassen"-mtb's.

Dr. Acula 09.07.2003 20:01

Zitat:

Original geschrieben von zed



die polizei macht es sich SEHR SEHR einfach finde ich :mad:

eher der gesetzgeber,die polente ist nur ausführendes organ

zed 09.07.2003 20:11

Zitat:

Original geschrieben von Herr Karl


eher der gesetzgeber,die polente ist nur ausführendes organ


über die gesetzgeber red ich ja gar nicht, ist ja nicht mal das papier, sorry den speicherplatz wert :D

nur müsste man halt als ausführendes organ die fahrradverordnung nicht so strikt wie das teilweise gemacht wird exekutieren...

es gibt genug gesetze und verordnungen die IMHO in Ö KAUM bzw "abgeschwächt" exekutiert werden.
darunter so harmlose dinge wie alkohol am steuer, rechtsfahrordnung auf autobahnen, lkw kontrollen, alkoholabgabe an < 16 jährige, tabakabgabe an < 16 jährige, privater drogenkonsum um nur ein paar zu nennen die mir ad hoc einfallen.
wie hoch ist die wahrscheinlichkeit einer kontrolle bei all den oben angeführten beispielen? sehr sehr gering, wenn nicht teilweise sogar gegen null tendierend.

aber da ja sonst alles so bravorös exekutiert wird und es kaum noch chancen gibt bei oben genanntem "straffrei" zu bleiben muss man sich halt neue schikanen a la fahrradverordnung neu einfallen lassen.

nun ja wenn alle räder umgerüstet sind, dann kommen halt die inline skater drann und wenn das passt dann kommt der grösste "markt": fussgänger müssen StVO tauglich gemacht werden ...


p.s. nur zur info an die "nicht ironie versteher unter uns": das oben gesagte ist bitte mit leichter ironie aufzufassen, danke ;)

maXTC 09.07.2003 20:21

Zitat:

jedes Gramm Gewicht zählt. Reflektoren und Beleuchtungsanlagen können dabei nicht gebraucht werden".
sorry... aber so einen scheiß habe ich schon lange nicht mehr gelesen...

:roflmao:

beleuchtungsanlagen gibt es zum aufstecken, das gewicht eines reflektors ist nicht mal erwähnenswert.

fußgänger haben sich genauso an die STVO zu halten. was ist, wenn jemand gerne auf der autobahn spazieren geht? wird das toleriert?

ich würde auch jeden fußgänger strafen, der bei rot über die ampel geht. ich habe nicht erst einmal etwas unsanft bremsen müssen, da viele meinen, eine fußgängerampel gilt für sie nicht.

es hilft nicht mal, wenn bei der ampel ein countdown runterrennt. wenn noch 11 sekunden rot ist, wird trotzdem die straße überquert.

ich muss mich beim auto auch an alle erdenklichen vorschriften halten, ich muss sämtliche papiere mitführen und ich darf nichts am fahrzeug verändern.

ich habe sogar schon strafe bezahlt, weil meine kennzeichenbeleuchtung ausgefallen war. auf sowas achtet man auch nicht jeden tag. ;)

Dr. Acula 09.07.2003 20:22

Zitat:

Original geschrieben von zed



p.s. nur zur info an die "nicht ironie versteher unter uns": das oben gesagte ist bitte mit leichter ironie aufzufassen, danke ;)

aber ein funken wahrheit steckt schon drin.

aber worüber man sich aufregen kann?

wenn alle sich nach dem gesetz bewegen,wären die polizisten arbeitslos,dann müssten die gewerkschaften verbrecher züchten(obwohl selbst welche),um wieder arbeit zu schaffen :D

zed 09.07.2003 20:33

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
ich muss mich beim auto auch an alle erdenklichen vorschriften halten, ich muss sämtliche papiere mitführen und ich darf nichts am fahrzeug verändern.

bedenke: als autofahrer bist du ein höherqualifizierter verkehrsteilnehmer wie es in der fahrschule so schön heisst ;)

und so ganz unrichtig ist das nicht.


sicherlich ist es ärgerlich wenn die ganzen leut bei rot über die amplen rennen. ich reg mich auch immer drüber auf wenn ich mit dem auto unterwegs bin... aber was willst machen. du kannst nicht zu jeder ampel an kibara stellen. es gibt wesentl. wichtigeres für die exekutive in diesem unseren land als fussgängerampeln oder radfahrer zu kontrollieren... imho

zed 09.07.2003 20:37

Zitat:

Original geschrieben von Herr Karl
aber worüber man sich aufregen kann?

wenn alle sich nach dem gesetz bewegen,wären die polizisten arbeitslos,dann müssten die gewerkschaften verbrecher züchten(obwohl selbst welche),um wieder arbeit zu schaffen :D


nun ich rege mich, wie oben scho erwähnt darüber auf, dass die exekutive offensichtlich dazu angehalten wird gegen so extreme straftäter wie radfahrer oder fussgänger zu ermitteln.
ich finde, dass das einfach nur eine sauerei ist. aber echte kriminalität zu verfolgen ist halt extrem aufwändig und dafür müsste man ja auch was tun...

nicht dass ich meine dass die exekutive in diese richtung zu wenig tut. ich meine hier nicht die polizisten an sich sondern deren vorgaben aus dem innenministerium. von dort kommen ja nun mal die diesbezüglichen vorgaben, und die sind einfach hundsmieserabel

maXTC 09.07.2003 20:46

aber man kann auch nicht von jedem autofahrer verlangen, dass er bei jeder noch so kleinen ampel sicherheitshalber kurz stehenbleibt...

es gibt auch einen vertrauensgrundsatz... präpotente fußgänger sind davon nicht ausgenommen :D

wenn ein kind bei der ampel steht, wird jeder vorsichtig fahren. vorallem wenn die mutter 16 ist und ihre anderen 4 kinder sie beschäftigen :D

zed 09.07.2003 20:51

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
vorallem wenn die mutter 16 ist und ihre anderen 4 kinder sie beschäftigen :D
:lol:
respekt


zurück zum thema: sicher musst bei jeder ampel schauen, ich mach das zumindest :D heisst ja noch lange nicht dass du stehenbleiben auch musst...

maXTC 09.07.2003 21:04

ich fahre öfter die simmeringer hauptstraße entlang. höhe EKZ ist auf der einen seite eine straßenbahn station (71er und 6er) auf der anderen seite ein eissalon und ein maci.

na frag mal, wenn du da nicht bremsbereit(est) ;) fährst...

egal ob fußgänger, radler oder skater... es ist erschreckend, wie wenig die leute schauen, wenn sie eine bim sehen...

wenn die unfälle reduziert werden sollen, müssen alle etwas dafür tun.

sicher liegt die hauptverantwortung bei den KFZ und LKW lenkern.

die fahrradverordnung ist IMHO nicht schlecht, aber es gibt sicher wichtigers auf den straßen!

eigentlich erschreckend... Jeder 5. Lenker in der Früh alkoholisiert

so schlimm wird es aber für die radler nicht werden. bei der vignette wurde auch ein tam tam gemacht. kontrolliert wurde ich seit einführung zweimal, einmal davon musste ich unfallbedingt abfahren und die abfahrer wurden lückenlos auf vignette überprüft. ;)

schichtleiter 20.07.2003 16:12

ôida :eek: !
"meinungen" liest man da :eek: ! nummerntafeln, mitm rennrad soll ich also mitm auto zur "rennstrecke" fahrn ? die meisten "rennstrecken" beginnen auf vor unserem Haus (400m Seehöhe) und enden irgendwo auf 2000m Seehöhe, also wohin soll ich mitm auto fahrn ? Die Ausnahme der Rennräder is durchaus berechtigt, es is deprimierend wennst auf einen 8 Kilo schweren Renner Reflektoren anbringen musst, ausserdem beweifle ich dass diese bei abfahrtsgeschwindigkeiten von ~90km/h án rad halten werden :ms::lol:

mfg ein akti ;)

zed 22.07.2003 07:55

Zitat:

Original geschrieben von Aktenverwalter
ôida :eek: !
"meinungen" liest man da :eek: ! nummerntafeln, mitm rennrad soll ich also mitm auto zur "rennstrecke" fahrn ? die meisten "rennstrecken" beginnen auf vor unserem Haus (400m Seehöhe) und enden irgendwo auf 2000m Seehöhe, also wohin soll ich mitm auto fahrn ? Die Ausnahme der Rennräder is durchaus berechtigt, es is deprimierend wennst auf einen 8 Kilo schweren Renner Reflektoren anbringen musst, ausserdem beweifle ich dass diese bei abfahrtsgeschwindigkeiten von ~90km/h án rad halten werden :ms::lol:

mfg ein akti ;)


mit teil 1 geb ich dir absolut recht. ist wohl der grösste schwachsinn mit dem auto das MTB ein paar km zum wald zu fahren...

mit teil 2 liegst du falsch würd ich mal sagen ;)
auf einem Rennrad wären die reflektoren rein von der "haltbarkeit" am rad überhaupt kein problem. hast ja kaum erschütterungen am Rennrad.

am MTB schaut die sache ganz anders aus. dort kannst dir sicher sein dass die reflektoren öfter mal weg sind bzw brechen oder sonst was. da viel mehr erschütterungen und hindernisse.

aber als nicht nur MTB fahrer sondern auch Rennrad fahrer freut es mich dass wenigstens eines meiner zwei räder laut StVO legal ist.
btw... eines der beiden wird auch sicher illegal bleiben :D

frazzz 22.07.2003 13:48

hmm, ich weiß ned was daran neu ist.

lt. stvo hatte ein fahrrad schon immer diese sicherheitseinrichtungen zu haben, einzige neuerung sind die speichenreflektoren, die seit ca. 15 jahren vorschrift sind.

soviel einmal dazu.

was aber bei dieser verordnung nicht beachtet wurde, ist die einführung div. ästhetischen vorschriften.
es gehören imho verboten:

fette weiber in schwarzen leggings
bierbauchhatzer im radlertrikot
am a* und im schritt gepolsterte radlerhosen
jo und das rudelweise verschwitzte einfallen bei meinem lieblingsheurigen, nur weil dort der radweg vorbeiführt


diese ansichten quälen mich an jedem schönen tag, da ich immer am beginn des radweges vorbei muß...

zed 23.07.2003 10:21

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
hmm, ich weiß ned was daran neu ist.

lt. stvo hatte ein fahrrad schon immer diese sicherheitseinrichtungen zu haben, einzige neuerung sind die speichenreflektoren, die seit ca. 15 jahren vorschrift sind.


stimmt nicht ganz.

MTBs waren bisher genauso wie rennräder aus dieser verordnung ausgenommen.

das ist jetzt leider anders. und genau um das ging es "uns bikern" in diesem thread und um nix anderes ;)

maxb 26.07.2003 16:59

ich hoffe das passt so jetzt :mad:
mehr kommt nicht drauf (bis auf die pedale, die kommen weg. nach hinten hab' ich rote reflektorfolie)

http://members.blizznet.at/maxb/rad.jpg

Faserschmeichler 27.07.2003 00:26

Zitat:

Original geschrieben von maxb
ich hoffe das passt so jetzt :mad:
mehr kommt nicht drauf (bis auf die pedale, die kommen weg. nach hinten hab' ich rote reflektorfolie)

Den Goam kannst wirklich mit Pickern zukleben. ;)

Ich meinerseits habe Licht und Glocke demontiert.
Wenn's mich strafen, soll's sich auch auszahlen.

zed 28.07.2003 13:09

Zitat:

Original geschrieben von maxb
ich hoffe das passt so jetzt :mad:
mehr kommt nicht drauf (bis auf die pedale, die kommen weg. nach hinten hab' ich rote reflektorfolie)

schwachstelle :D

grad aus protest gehört alles runter bzw überhaupt erst gar nix rauf.

freu mich schon wenns mich aufhalten das erste mal. hoffe der polizist ist dann redselig ;)

frazzz 28.07.2003 13:22

Zitat:

Original geschrieben von zed



stimmt nicht ganz.

MTBs waren bisher genauso wie rennräder aus dieser verordnung ausgenommen.



wie kommst du auf das?

afaik waren rennräder alleine zum zwecke des wettbewerbs oder vereinsmäßiger trainigsfahrten ausgenommen. selbst dabei nur unter genau def. bedingungen.

zed 28.07.2003 13:30

Zitat:

Original geschrieben von frazzz



wie kommst du auf das?

afaik waren rennräder alleine zum zwecke des wettbewerbs oder vereinsmäßiger trainigsfahrten ausgenommen. selbst dabei nur unter genau def. bedingungen.


afaik war es so wie ich gepostet hab weiter oben.

rennräder UND mountainbikes waren ausgenommen.
aber das lässt sich ja sicher recherchieren wenn du zeit hast ;)

Dr. Acula 30.07.2003 07:33

gestern wollte ein kiberer 14.- euronen von mir,weil ich kein licht hatte,nur rückstrahler.
auf die frage warum nur rennräder davon ausgenommen sind wusste er keine antwort.
auch auf die frage was ein rennrad auszeichnet nicht.
sind es die reifen,felgen,übersetzung?
ich hab ihm weissgemacht das meins auch ein rennrad ist,da hat er gschmunzelt,und mich fahren lassen.

wer weiss wirklich den unterschied rennrad->mountainbike ?

zed 30.07.2003 07:45

Zitat:

Original geschrieben von Herr Karl
wer weiss wirklich den unterschied rennrad->mountainbike ?

in der alten fahrradverordnung war ein rennrad afaik so definiert, dass die felgenbreite nicht mehr als 20mm sein durfte und der laufradumfang 28" betragen musste...


wies in der neuen ist weiss ich auch nicht genau.

Tamarah 30.07.2003 07:47

Guckst du hier, dann weißt du es. :D

zed 30.07.2003 07:51

oder bei der originalquelle des Verordnungstextes:
http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/media/92/fahrradvo.pdf :)


aus dem verordnungstext:

--
§ 1. (1) Jedes Fahrrad, das in Verkehr gebracht wird, muß - sofern sich aus den folgenden Bestimmungen nichts
anderes ergibt - ausgerüstet sein:
1. mit zwei voneinander unabhängig wirkenden Bremsvorrichtungen, mit denen auf trockener Fahrbahn eine
mittlere Bremsverzögerung von 4 m/sec2 bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 20 km/h erreicht wird;
2. mit einer Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen;
3. mit einem helleuchtenden, mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne
mit weißem oder hellgelbem, ruhendem Licht mit einer Lichtstärke von mindestens 100 cd beleuchtet;
4. mit einem roten Rücklicht mit einer Lichtstärke von mindestens 1cd;
5. mit einem weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahler mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2;
der Rückstrahler darf mit dem Scheinwerfer verbunden sein;
6. mit einem roten, nach hinten wirkenden Rückstrahler mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2;
der Rückstrahler darf mit dem Rücklicht verbunden sein;
7. mit gelben Rückstrahlern an den Pedalen; diese können durch gleichwertige Einrichtungen ersetzt werden;
8. mit Reifen, deren Seitenwände ringförmig zusammenhängend weiß oder gelb rückstrahlend sind, oder an
jedem Rad mit mindestens zwei nach beiden Seiten wirkenden gelben Rückstrahlern mit einer
Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2 oder mit anderen rückstrahlenden Einrichtungen, die in der Wirkung
den zuvor genannten entsprechen;
9. wenn das Fahrrad für den Transport mehrerer Personen bestimmt ist, für jede Person mit einem eigenen Sitz,
mit einer eigenen Haltevorrichtung und eigenen Pedalen oder Abstützvorrichtungen.
(2) Bei bestimmungsgemäßer Verwendung von Fahrrädern abseits der Fahrbahn muß die Bremsverzögerung
- unbeschadet des Abs. 1 Z 1 - einen Wert erreichen, der einen sicheren Gebrauch des Fahrrades gewährleistet.
(3) Sofern Scheinwerfer oder Rücklicht mit einem Dynamo betrieben werden, gilt Abs. 1 Z 3 und Z 4 mit der
Maßgabe, daß die dort genannte Wirkung ab einer Geschwindigkeit von 15 km/h erreicht werden muß.
(4) Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Fahrräder ohne die in Abs. 1 Z 3 und 4 genannte Ausrüstung
verwendet werden.
--

weiters:

--
Rennfahrräder
§ 4. (1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen:
1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg;
2. Rennlenker;
3. äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und
4. äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.
(2) Rennfahrräder dürfen ohne die in § 1 Abs. 1 Z 2-8 genannte Ausrüstung in Verkehr gebracht werden; bei
Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne diese Ausrüstung verwendet werden.
--

Tarjan 30.07.2003 08:26

Als wie wenn unsere lieben Polizisten keine andere Arbeit hätten als Radfahrer zu kontrollieren.

Tamarah 30.07.2003 08:44

Zitat:

Original geschrieben von zed
bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne diese Ausrüstung verwendet werden.
--

Wie definiert man gute Sicht? Polizisten sehen doch sowieso schlecht bzw. nur das, was sie wollen.

Ich habe mal eine Anonymverfügung bekommen, dass ich bei guter Sicht mit Nebelscheinwerfern gefahren wäre. Da ich aber nachweislich gar keine Nebelscheinwerfer hatte, hieß es plötzlich ich wäre bei schlechter Sicht komplett ohne Licht gefahren. :confused:

Dr. Acula 30.07.2003 08:48

Zitat:

Original geschrieben von zed
oder bei der originalquelle des Verordnungstextes:
http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/media/92/fahrradvo.pdf :)



weiters:

--
Rennfahrräder
§ 4. (1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen:
1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg;
2. Rennlenker;
3. äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und
4. äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.
(2) Rennfahrräder dürfen ohne die in § 1 Abs. 1 Z 2-8 genannte Ausrüstung in Verkehr gebracht werden; bei
Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne diese Ausrüstung verwendet werden.
--

mein trekking hat nur 11,9 kg,
28",und geraden rennlenker.

wo ist der unterschied?

alles nonsens.
entweder gilts für alle od. keinen.

zed 30.07.2003 09:25

Zitat:

Original geschrieben von Herr Karl


mein trekking hat nur 11,9 kg,
28",und geraden rennlenker.

wo ist der unterschied?

alles nonsens.
entweder gilts für alle od. keinen.


gratuliere, dein trekkingrad gilt rein vom gesetzestext her als rennfahrrad. also runter mit dem ganzen klumpat an beleuchtugnen und reflektoren :D

@netsuya

ja das ist halt wieder mal eine sehr schwammige formulierung das mit tageslicht und guter sicht. aber war bisher auch schon so.
das mit den nebelscheinwerfern find ich arg. würd eigentl. ins fernsehen oder in die zeitung gehören ;)

Dr. Acula 01.08.2003 19:17

Zitat:

Original geschrieben von zed



gratuliere, dein trekkingrad gilt rein vom gesetzestext her als rennfahrrad. also runter mit dem ganzen klumpat an beleuchtugnen und reflektoren :D


vielleicht sind mehrere räder "renntauglich" wenn man das ganze klumpert abmontieren würde :D.

schichtleiter 03.08.2003 20:26

Zitat:

Original geschrieben von Herr Karl


vielleicht sind mehrere räder "renntauglich" wenn man das ganze klumpert abmontieren würde :D.

:lol:

maxb 03.08.2003 20:41

Zitat:

Original geschrieben von Herr Karl
und geraden rennlenker.
:lol:

bitte was soll ein gerader rennlenker sein?

DiabloII 04.08.2003 13:25

das trekking rad mit 23 mm felgenbreite will ich sehn und auch das material wissen damit man die räder nicht nach jeder wurzel wechseln muss.

maXTC 04.08.2003 14:03

vielleicht meinte er ein "dreckiges" rad... :D

Yop 15.08.2003 11:53

is ja schon lustig, was da manche Leut' (wohl der Prototyp eines originalen Österreichers) für Probleme haben.
Wie wär's vielleicht noch mit Nummerntafeln für Fußgänger? - Gibt ja auch Fußgänger, die bei rot über die Ampel rennen - Diese Nummerntafel sollte am besten gleich mit einem Nagel am Hirn befestigt werden - und drauf gleich noch 'ne Maut-Vignette...
Nummerntafeln für Kinder-Go Carts? Nummerntafeln für Ballonfahrer? Nummerntafeln für Inlineskater? Nummerntafeln...

zed 15.08.2003 14:27

jup offensichtlich haben wir einige verbohrte ääh ich meine echte österreicher hier im forum :)

allwissende Müllhalde 15.08.2003 19:15

Oder nummerntafelfabrikanten die das große Geschäft riechen ;)

maxb 15.08.2003 19:21

Hunde sollten unbedingt auch Nummerntafeln bekommen! Sie könnte ja wo hinmachen wo's nicht erlaubt ist, oder jemanden beißen und dann davonlaufen. :o


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:48 Uhr.

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