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frazzz 06.05.2003 14:13

ok, hast gewonnen :D

solange in nevada und ca diese gesetze nicht ratifiziert sind, ist das für mich ok...

kkdu 06.05.2003 14:19

lol, warum? hast irgendwelche beziehungen zu den beiden staaten? willst auswandern?

muss sagen, eigentlich könnts mir ja ungefähr so wurscht sein "wie wenn in peking a radl umfällt" aber leider macht der rest der
???freien???
welt den scheiss der usamis meistens nach...

frazzz 06.05.2003 14:47

Zitat:

Original geschrieben von kkdu
lol, warum? hast irgendwelche beziehungen zu den beiden staaten? willst auswandern?


das wäre zu ot, wir sind im deppaten äh debbatier-club :D

und ob es wer glaubt oder nicht -> auch im amiland gibt es leute die denken und nicht alles gut heissen...

maxb 06.05.2003 15:09

aus dem RGG

Zitat:

§ 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1
Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach
§ 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist
deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.

(3) Das Entstehen oder die Beendigung der Gebührenpflicht sowie
die Änderung des Standorts (Abs. 2) oder Namens ist vom
Rundfunkteilnehmer dem mit der Einbringung der Gebühren betrauten
Rechtsträger (§ 4 Abs. 1) unverzüglich in der von diesem festgelegten Form zu melden.

Die Meldung hat zu umfassen: Namen (insbesondere Vor-
und Familiennamen, Firma, Namen juristischer Personen), Geschlecht
und Geburtsdatum des Rundfunkteilnehmers, genaue Adresse des
Standorts, Datum des Beginns/Endes des Betriebes und die Art der
Rundfunkempfangseinrichtungen (Radio und/oder Fernsehen) sowie deren
Anzahl, wenn sie für die Gebührenbemessung nach § 3 von Bedeutung
ist.

§ 7. (1) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe
bis zu 2 180 Euro zu bestrafen, wer die Meldung gemäß § 2 Abs. 3
nicht oder unrichtig abgibt, eine unrichtige Mitteilung gemäß § 2
Abs. 5 abgibt oder eine Mitteilung trotz Mahnung verweigert.


:lol:

und ihr regts euch auf über die amis. zuerst mal im eigenen land schauen.

pc.net 06.05.2003 15:16

und? das RGG schreibt dir nicht vor welches gerät du verwenden darfst!

maxb 06.05.2003 15:53

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
und? das RGG schreibt dir nicht vor welches gerät du verwenden darfst!

alles der reihe nach, jetzt geht's erst mal um die kriminalisierung wennst du den fernseher nicht bei deinem service provider meldest.

ist zwar bei uns nur eine verwaltungsübertretung, aber das strafausmaß hat sich gewaschen.


btw - ich häte gerne einen link zu den original us gesetztes/verordnungs texten.

alle zitieren hier nur den standard artikel, der kommt mir nicht ganz koscher vor.

kkdu 06.05.2003 17:18

wegen standard artikel zitiererei geb ich dir recht...amal schaun, vielleicht findet sich noch was bzgl original gesetz...

zum gesetzes auszug den du bringst:
du hast es selbst fett markiert, bei uns gehts um rundfunkempfangseinrichtung. das umfasst so ziemlich alles was seine daten direkt aus dem äther saugt. dazu gehören z.b. nicht kabelfernsehen (obwohl ich dafür auch ans gis abgaben zahlen muss) oder ähnliche drahtgebundene übermittlungsverfahren. wenn man dem standard artikel glauben schenken darf, gehts bei der us verordnung aber um "contentprovider", also jeden der in irgendeiner form inhalte bereitstellt, egal auf welchem medium.
zweiter wesentliche unterscheidung ist meines erachtens die autorität die entsprechende anlagen erlaubt oder verbietet. in österreich ist es das rundfunk und telegrafen amt, vulgo post (bzw. die austro control, telecom regulierungsstelle...) also allessamt staatlich gebundene organisationen. soweit ich den standard artikel verstehe ist die regulierungsstelle in amiland der content provider, d.h. der jeweilige kabelbetreiber kann bestimmte geräte generell ausschliessen (bsp. videorecorder). ob und wie das verbot begründet sein muss kann ich leider nicht nachvollziehen. wäre vergleichsweise so, wie wenn dir telekabel sagt, dass du keinen beamer verwenden darfst...

frazzz 06.05.2003 17:23

Zitat:

Original geschrieben von kkdu
wegen standard artikel zitiererei geb ich dir recht...amal schaun, vielleicht findet sich noch was bzgl original gesetz...

zum gesetzes auszug den du bringst:
du hast es selbst fett markiert, bei uns gehts um rundfunkempfangseinrichtung. das umfasst so ziemlich alles was seine daten direkt aus dem äther saugt. dazu gehören z.b. nicht kabelfernsehen (obwohl ich dafür auch ans gis abgaben zahlen muss) oder ähnliche drahtgebundene übermittlungsverfahren. wenn man dem standard artikel glauben schenken darf, gehts bei der us verordnung aber um "contentprovider", also jeden der in irgendeiner form inhalte bereitstellt, egal auf welchem medium.
zweiter wesentliche unterscheidung ist meines erachtens die autorität die entsprechende anlagen erlaubt oder verbietet. in österreich ist es das rundfunk und telegrafen amt, vulgo post (bzw. die austro control, telecom regulierungsstelle...) also allessamt staatlich gebundene organisationen. soweit ich den standard artikel verstehe ist die regulierungsstelle in amiland der content provider, d.h. der jeweilige kabelbetreiber kann bestimmte geräte generell ausschliessen (bsp. videorecorder). ob und wie das verbot begründet sein muss kann ich leider nicht nachvollziehen. wäre vergleichsweise so, wie wenn dir telekabel sagt, dass du keinen beamer verwenden darfst...


dann müsste der provider die festplatten verbieten :D
sonst brauch ich nix, keinen video-recorder, keinen fernseher, keine tv-karte :hehe:

kkdu 06.05.2003 17:31

@frazzz

solche einfälle hatten die verwertungsgesellschaften auch schon mal...von wegen urheberrechtsabgaben...

ahja, zu den amis: geb ich dir vollkommen recht, dass es noch genug mitdenkende us bürger gibt, aber leider schreien die nicht laut genug aua oder sind nicht gut genug organisiert, weil wie kanns sonst sein, dass von übern grossen teich soviel schwachsinn kommt...vor allem aus regierungskreisen

frazzz 06.05.2003 18:14

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
es wird zeit, dass endlich wieder ein komet einschlägt! ;)
oiso dös kaun i nur unterschreiben :D

oba, mama nature beutelt sich eh schon ganz schön :eek:


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