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ok, hast gewonnen :D
solange in nevada und ca diese gesetze nicht ratifiziert sind, ist das für mich ok... |
lol, warum? hast irgendwelche beziehungen zu den beiden staaten? willst auswandern?
muss sagen, eigentlich könnts mir ja ungefähr so wurscht sein "wie wenn in peking a radl umfällt" aber leider macht der rest der ???freien??? welt den scheiss der usamis meistens nach... |
Zitat:
und ob es wer glaubt oder nicht -> auch im amiland gibt es leute die denken und nicht alles gut heissen... |
aus dem RGG
Zitat:
:lol: und ihr regts euch auf über die amis. zuerst mal im eigenen land schauen. |
und? das RGG schreibt dir nicht vor welches gerät du verwenden darfst!
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Zitat:
alles der reihe nach, jetzt geht's erst mal um die kriminalisierung wennst du den fernseher nicht bei deinem service provider meldest. ist zwar bei uns nur eine verwaltungsübertretung, aber das strafausmaß hat sich gewaschen. btw - ich häte gerne einen link zu den original us gesetztes/verordnungs texten. alle zitieren hier nur den standard artikel, der kommt mir nicht ganz koscher vor. |
wegen standard artikel zitiererei geb ich dir recht...amal schaun, vielleicht findet sich noch was bzgl original gesetz...
zum gesetzes auszug den du bringst: du hast es selbst fett markiert, bei uns gehts um rundfunkempfangseinrichtung. das umfasst so ziemlich alles was seine daten direkt aus dem äther saugt. dazu gehören z.b. nicht kabelfernsehen (obwohl ich dafür auch ans gis abgaben zahlen muss) oder ähnliche drahtgebundene übermittlungsverfahren. wenn man dem standard artikel glauben schenken darf, gehts bei der us verordnung aber um "contentprovider", also jeden der in irgendeiner form inhalte bereitstellt, egal auf welchem medium. zweiter wesentliche unterscheidung ist meines erachtens die autorität die entsprechende anlagen erlaubt oder verbietet. in österreich ist es das rundfunk und telegrafen amt, vulgo post (bzw. die austro control, telecom regulierungsstelle...) also allessamt staatlich gebundene organisationen. soweit ich den standard artikel verstehe ist die regulierungsstelle in amiland der content provider, d.h. der jeweilige kabelbetreiber kann bestimmte geräte generell ausschliessen (bsp. videorecorder). ob und wie das verbot begründet sein muss kann ich leider nicht nachvollziehen. wäre vergleichsweise so, wie wenn dir telekabel sagt, dass du keinen beamer verwenden darfst... |
Zitat:
dann müsste der provider die festplatten verbieten :D sonst brauch ich nix, keinen video-recorder, keinen fernseher, keine tv-karte :hehe: |
@frazzz
solche einfälle hatten die verwertungsgesellschaften auch schon mal...von wegen urheberrechtsabgaben... ahja, zu den amis: geb ich dir vollkommen recht, dass es noch genug mitdenkende us bürger gibt, aber leider schreien die nicht laut genug aua oder sind nicht gut genug organisiert, weil wie kanns sonst sein, dass von übern grossen teich soviel schwachsinn kommt...vor allem aus regierungskreisen |
Zitat:
oba, mama nature beutelt sich eh schon ganz schön :eek: |
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