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-   -   Alkohol + Auto - Strafen hart genug? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=95922)

maxb 04.05.2003 21:23

@Phantomias - stimmt, Handlungen im Affekt sind auf ein paar Sekunden beschränkt, bin aber kein Medieziner und weiß nicht wie man das richtig nennt. Ich meine so eine Art Paniksituation...

"Der psychiatrische Sachverständige vor Gericht versucht oft, kriminelle Handlungen wie Gewalttaten, einschließlich Mord, als solche Affekthandlungen zu bezeichnen. Läßt sich nämlich nachweisen oder wahrscheinlich machen, dass während der strafbaren Handlung das Bewußtsein aus Affekt eingeschränkt war, dann ist auch die Fähigkeit, das Unerlaubte der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, eingeschränkt. Dem Täter wird unter diesen Umständen Zurechnungsunfähigkeit und damit Strafmilderung zugebilligt.

Affekte sind also heftige Reaktionen auf äußere Reize; dabei im allgemeinen von kurzer Dauer, stoßartig. Sie können den Menschen in solcher Intensität packen, dass sein Bewußtsein zumindest vorübergehend eingeschränkt, eingeengt oder getrübt ist. Die intellektuellen Funktionen wie Denken, Erinnern, Wahrnehmen, Handeln sind beeinträchtigt. Affekte als heftige Gemütsbewegungen und Gefühlsausbrüche lassen keine ruhige Überlegung mehr aufkommen."

:verwirrt:

CISK 04.05.2003 21:24

ich mein vorsätzlich saufen und vorsätzlich ins auto setzten und dann sagen ich kann mich an nichts erinnern

weil alk + auto schnellfahren != unabsichtlich


für mich ists vorsatz
ich sauf mich heut zu und fahr dann deppad mitim auto

ich kenn leut die fahren auch mitim auto zaus nachdems gsoffen haben, aber ich schritttempo die ganze zeit. find ich zwar auch nicht ganz richtig aber sie richten nix an.

einfach hart durchgreifen. auch als abschreckung

Mupped 05.05.2003 00:07

Würd mich interessieren wie viel von denen die hier posten selbst schon mit 1,8 Promille gefahren sind.

Daß einer so Schiß bekommt das er gleich über eine rote drüberrauscht finde ich arg. - Daher kann eine richtige Beurteilung eigentlich nur erfolgen wenn man alles über den "Unglücks"lenker weiß.

Es ist immer wieder unglaublich wie viel Schaden die Einnahme von Alkohol verursachen kann und ebenso unglaublich wie sehr unsere Wirtschaft davon abhängt, wieviel Steuereinnahmen wir - als Staat - damit tätigen und wie wenig dagegen getan wird.
Damit meine ich jetzt aber nicht den Staat sondern die Familien, Freunde und Arbeitskollegen. Wie man sieht hätte dieser Unfall nicht von der Polizei verhindert werden können sondern.....

PrinzRazzo 05.05.2003 18:02

ich finde es zu billig, wenn man hier sagt, der war ja betrunken.
wenn jemand trinkt und sich dann nicht mehr unter kontrolle hat, dann darf er halt nicht trinken.
das kann ja nicht sein, da besauf ich mich und kille ein paar unschuldige und dann heißt es, ich war ja betrunken. na bravo.

ich hab zufällig eine kleine tochter mit 5 jahren. wenn die ein besoffener mit dem auto tötet, dann ist für mich sicherlich der ofen aus. ich könnte mir nicht denken: ja, der hat halt ein bißchen über den durst getrunken und mein kind getötet, das is schon okay, kann ja jedem mal passieren.

aber in österreich ist es halt so: wenn du besoffen jemanden mit dem auto tötest, wenn du eine frau vergewaltigst oder ein kind fickst ist das nicht so schlimm. da muß man schon ein bißchen rücksicht nehmen.

für mich ist das nicht nachzuvollziehen.

lg

callas 05.05.2003 18:44

die strafe von 3 jahre für fahrlässige körperverletzung mit todesfolge ist ok.
nicht für die betroffenen, das ist klar, aber gesetztlich gesehen.

nicht ok ist, das so einer den führerschein wieder bekommt. wer alkoholisiert auto fährt, darf keinen schein mehr bekommen. oder ev. nach sehr langer zeit und sehr genauer überprüfung. alkohol am steuer ist kein kavaliersdelikt. daher 0,0 promille.

l17 ist ok, die sind im allgemeinen viel besser ausgebildet als die normalen 18 jährigen fahrschulbesucher.

ausreisser gibts leider immer.

Phantomias 05.05.2003 18:48

Zitat:

Original geschrieben von callas

nicht ok ist, das so einer den führerschein wieder bekommt. wer alkoholisiert auto fährt, darf keinen schein mehr bekommen. oder ev. nach sehr langer zeit und sehr genauer überprüfung. alkohol am steuer ist kein kavaliersdelikt.

sagen wir bei Unfall mit Todesfolge keinen Führerschein mehr, denn andernfall hätte halb Österreich keinen Schein mehr.. :D

renew 05.05.2003 19:18

Zitat:

Original geschrieben von Phantomias

sagen wir bei Unfall mit Todesfolge keinen Führerschein mehr, denn andernfall hätte halb Österreich keinen Schein mehr.. :D

schlecht!?

Dann würds morgen keinen Stau geben und zwischendurch würde man weniger unfähige Autofahrer auf der Straße sehen. :D

Faserschmeichler 05.05.2003 21:50

Zitat:

Original geschrieben von callas
die strafe von 3 jahre für fahrlässige körperverletzung mit todesfolge ist ok.
nicht für die betroffenen, das ist klar, aber gesetztlich gesehen.

nicht ok ist, das so einer den führerschein wieder bekommt. wer alkoholisiert auto fährt, darf keinen schein mehr bekommen. oder ev. nach sehr langer zeit und sehr genauer überprüfung. alkohol am steuer ist kein kavaliersdelikt. daher 0,0 promille.

l17 ist ok, die sind im allgemeinen viel besser ausgebildet als die normalen 18 jährigen fahrschulbesucher.

ausreisser gibts leider immer.

0,0 ist nicht realistisch.
Ein Bekannter verspeiste eine Salatplatte und verursachte danach einen Unfall.
Er hatte 0,14 und hätte beinahe seinen Arbeitsplatz verloren.

maXTC 05.05.2003 23:45

Zitat:

Original geschrieben von maxb
ich halte nichts von einer "anlassgesetzgebung" ;)
es gibt anscheindend viele anlässe...

http://oesterreich.orf.at/oesterreic...el=3&id=257675

http://burgenland.orf.at/oesterreich...el=2&id=257449

http://steiermark.orf.at/oesterreich...el=8&id=257407

usw...

maxb 05.05.2003 23:59


eigentlich meinte ich das Strafausmaß für "fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ".


aus den beispielen könnte man aber auch schließen, dass man aus psychologischen gründen betrunkene autofahrer nicht mit blaulicht verfolgen sollte ...


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