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frazzz 27.01.2003 13:12

ich finde das ja richtig elegant!:D


somit hat auch das fa datenbanken mit verifizierten usern zu verkaufen, ned schlecht:mad:

ahjo, ip-namen bezug gibt´s natürlich auch :hehe:


wieder ein schritt zum gläsernen mensch

franznovak 27.01.2003 13:21

@frazzz
Stimmt ( :mad: ), aber dann füll doch das Offline Formular aus....

@Zwergerl
Besten Dank :)

Noch eine kleine Frage: sind eigentlich Eisen-, U-, und sonstige Öffiskarten abschreibbar ?

Ps: Empfehle allen Lehrlingen, Ferialpraktikanten und sonstigen geringfügig Beschäftigten einen Lohnsteuerausgleich zu machen.

frazzz 27.01.2003 13:23

Zitat:

Original geschrieben von franznovak
@frazzz
Stimmt ( :mad: ), aber dann füll doch das Offline Formular aus....



mach ich, wird mir immer amtswegig vorgeschrieben :D

grasser hofft halt immer auf noch ein paar tausender mehr.

ätsch, bisher hab ich immer gewonnen :lol:

Zwergerl 27.01.2003 13:24

Zitat:

Original geschrieben von franznovak

Noch eine kleine Frage: sind eigentlich Eisen-, U-, und sonstige Öffiskarten abschreibbar ?

bin mir jetzt nicht ganz sicher - aber es schadet ja nicht, alles mit rein zu nehmen - rausstreichen kann es das FA immer noch oder? ;)

frazzz 27.01.2003 13:31

Zitat:

Original geschrieben von Zwergerl


bin mir jetzt nicht ganz sicher - aber es schadet ja nicht, alles mit rein zu nehmen - rausstreichen kann es das FA immer noch oder? ;)


fällt das unter werbungskosten?
das ist eine der kleinsten spalten im formular :D
btw: sind parkscheine (parkometerabgabe) bzw. die daraus resultierenden strafen absetzbar?
hat da wer erfahrung?

kann berufsbedingt keine öffis nutzen wg. unregelmässiger arbeitszeiten

FendiMan 27.01.2003 15:35

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
btw: sind parkscheine (parkometerabgabe) bzw. die daraus resultierenden strafen absetzbar?
hat da wer erfahrung?

kann berufsbedingt keine öffis nutzen wg. unregelmässiger arbeitszeiten

Nein, geht nur über Kilometergeld, ab einer gewissen Summe kannst Du den tatsächlichen Aufwand absetzen, aber keine Strafen.

Cindy 27.01.2003 18:41

Zitat:

Original geschrieben von franznovak
[B
Noch eine kleine Frage: sind eigentlich Eisen-, U-, und sonstige Öffiskarten abschreibbar ?
[/b]
kommt drauf an was du für einen beruf hast und wieviel du mit dem verdienst (also als z.b. schlosser gehts wahrscheinlich nicht). es muss weiters verhältnismäßig sein, du kannst nicht 300 euros für verkehrsmittel absetzen, wenn du 500 euro durch den beruf einnimmst. da wird dir sicher eine private nutzung angerechnet.

das ist aber generell und nicht nur bei den verkehrsmittel so, wenn du z.b. im jahr 700 euro für webdesign/computerservice verdienst und du um 700 euro computerzubehör kaufst, wird es dir keiner abnehmen. am besten man schlüsselt das bei der erklärung gleich auf, also z.b. Handy-Gebühren zammrechnen und 25% der kosten als berufliches absetzen. kommt eben wie gesagt auf die höhe und einkommen/ausgabenverhältnis an. und funktioniert auch nur bei freiberuflern/selbstständigen/gewerbetreibenden. also als 0815 büroangestellter kannst net einfach mal 25% vom handy absetzen.

@frazzz: unter werbungskosten fallen fahrkarten nicht, werbungskosten sind sehr beschränkt, das würde beinhalten berufskleidung etc. aber wie gesagt sehr eingeschränkt. mit der werbungskostenpauschale fähst sicher besser. für bestimmte berufsgruppen gibt es auch fixbeträge für werbungskosten, die über die werbungskostenpauschale hinausgehen, z.b. schriftsteller, da sind es glaub ich 2% vom verdienst.

am besten fährst immer wenn du
1) nicht übertreibst bei den beträgen (den ausgaben)
2) auch privatnutzung gleich einrechnest (50% von z.B. Handy klingt plausibler als 100% Handy, weil du mit dem auch privat telefonieren kannst)

lg
cin

Bardstale 27.01.2003 19:04

Sind recht flott beim Finanzamt - am 21.1. hab ich mich online angemeldet und heute (27.1) ist schon der Zugangscode da.

Bardstale

maxb 27.01.2003 20:50

Re: Re: Re: Jahresausgleich übers Internet
 
Zitat:

Original geschrieben von Bardstale


Sie machen Stichproben. Die Rechnungen/Belege muss man erst aufgrund ihrer Aufforderung vorlegen.

Bardstale

dabei besteht auch kein unterscheid zum offline antrag :)

Bardstale 27.01.2003 21:22

Re: Re: Re: Re: Jahresausgleich übers Internet
 
Zitat:

Original geschrieben von maxb


dabei besteht auch kein unterscheid zum offline antrag :)

Bezüglich der Beilagen hast schon recht, dass kein Unterschied zum online oder offline Antrag besteht, der Unterschied besteht zur bisherigen Einreichung des Antrages. Bis zum Jahr 2001 stand es auf dem Formular, ob, bzw. welche Beilagen du sofort beilegen musstest.

Kannst nachprüfen, wenn du dir das offline Formular für 2001 ansiehst

;)

Bardstale


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