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maxb 17.07.2002 22:14

Zitat:

Original geschrieben von holzi
Das Handy ist Eigentum, aber der Vertrag ist weiterhin gültig, und der Betreiber kann seine 12 Monate Grundgebühr verlangen. Den Vetrag mußt Du natürlich nicht übernehmen, nur den Rest bezahlen.
Ein Kredit ist beispielsweise auch ein Vertrag -> glaubst Du wirklich eine Bank verzichtet auf die Bezahlung nur weil der Kreditnehmer gestroben ist? Dann müssen die Erben bezahlen, oder die gesamte Erbschaft ablehen.


geh' bitte wo hast denn des her ;) wenn der vertragsteilnehmer gestorben ist dann ist der vertrag natürlich beendet ... und aus.

eine bank hat auch pech gehabt, wenn der kreditnehmer stirbt und sonst nix da ist. warum glaubst du, dass banken kreditnehmer dazu zwingen eine versicherung für den todesfall abzuschließnen und in den grundbucheintragungen ganz oben stehen?

maxb 17.07.2002 22:22

und zur eigentlichen frage "illegal oder nicht?"

strafrechtlich natürlich nicht, verwaltungsübertretung ist es auch keine :D


zivilrechtlich im einzelfall vielleicht möglich, kommt aber auf die AGB's an. wenn's das "gewerblich" betreibst, dann werden's dich bald haben mit einer schönen schadensersatzforderung :ms:

cal 17.07.2002 22:25

imei + roaming, oder 1 anruf im fremdnetz...

maxb 17.07.2002 22:28

Zitat:

Original geschrieben von cal
imei + roaming, oder 1 anruf im fremdnetz...
geh cal, kannst die frage dazu bitte auch noch posten :D

ich hab' des jetzt ned verstanden

cal 17.07.2002 23:35

Zitat:

Original geschrieben von maxb


geh cal, kannst die frage dazu bitte auch noch posten :D

ich hab' des jetzt ned verstanden

für dich: die frage war: legal oder illegal?

ja?

na gut: wenn imei aktiv ist haben die div. provider ihr handy jederzeit lokalisiert -> hmm,...
und: unlocked handy vom fremdnetz anruf auf original (vertrags) netz...alles nur eine frage der abfrage...:D

fredl 17.07.2002 23:54

Zur Info aus den AGB von ONE:

Zitat:

Der Tod des Kunden führt zum sofortigen Ende des Vertragsverhältnisses. Bis zum Eingang der Mitteilung des Todes des Kunden haften der Nachlaß, bzw. die Erben für allfällige ausstehende Forderungen.
und
Zitat:

Sollte eine Mindestvertragsdauer vereinbart sein, so ist der Kunde nicht berechtigt den Vertrag vor Ablauf dieser Dauer ordentlich zu kündigen.
Und es is sicher net legal, Handys die aufgrund eines Vertrages billig
erworben wurden zu entsperren. Des sollt einem der normale Meschenverstand sagen; des sind ja keine Wohltäter, die vom Gutsein leben

Tarjan 17.07.2002 23:57

Zitat:

Original geschrieben von fredl

Und es is sicher net legal, Handys die aufgrund eines Vertrages billig
erworben wurden zu entsperren. Des sollt einem der normale Meschenverstand sagen; des sind ja keine Wohltäter, die vom Gutsein leben

Bezweifle ich, wozu soll es denn sonst noch die Mindestvertragsdauer geben?

maxb 18.07.2002 00:01

Zitat:

Original geschrieben von fredl
Zur Info aus den AGB von ONE:

quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Der Tod des Kunden führt zum sofortigen Ende des Vertragsverhältnisses. Bis zum Eingang der Mitteilung des Todes des Kunden haften der Nachlaß, bzw. die Erben für allfällige ausstehende Forderungen.
--------------------------------------------------------------------------------




:lol: dummerweise haben der nachlass oder die erben die AGB nicht unterschrieben. der satz ist das papier nicht wert auf dem er gedruckt wird :lol:

pc.net 18.07.2002 00:04

[ironisch]
also wann wer stirbt, schnell sein handy nehmen und telefonieren was geht ... die rechnung kann ihm eh nicht nachgeschickt werden :hehe:
[/ironisch]

maxb 18.07.2002 00:06

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
[ironisch]
also wann wer stirbt, schnell sein handy nehmen und telefonieren was geht ... die rechnung kann ihm eh nicht nachgeschickt werden :hehe:
[/ironisch]


psssst, nicht immer die guten tricks ausplaudern ;)


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