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maXTC 09.04.2002 18:57

mein winter auto und das auto meiner freundin auch nicht, die 2 autos brauchen aber eh keine garage ;)

beim umdrehen auf schienenanlagen oder wo auch immer es gerade notwendig ist, darfst dich eben nicht erwischen lassen... aber ich habe auch immer das glück, dass ein kapplständer genau dann da ist, wenn man ihn am wenigsten braucht :D

beim schnellfahren erwischens mich im sommer immer mind. 1x pro woche... aber was solls... man gönnt sich ja sonst nichts :D

Loewe 09.04.2002 19:02

Ich war mal mit dem Auto in Paris.
Die Parken sogar in der zweiten Spur von vier, um dann in den nächsten Laden Pariserbrot zu kaufen.
Kein Witz, da stehn mitten in der Fahrspur parkierte Autos.

CISK 09.04.2002 19:21

naja ich hab eh die österreichische standardmeinung über franzosen :D

Hoshi 09.04.2002 19:55

Re: andere frage
 
Zitat:

Original geschrieben von PrinzRazzo
habe einen strafzettel wegen falsch parkens bekommen, das kennzeichen und die farbe auf dem zettel stimmen, nur habe ich keinen mazda, sondern einen opel

muß ich die strafe jetzt zahlen oder nicht???

mfg

Nein, mußt nicht zahlen! Wie breits von Wizard beschrieben, ist es ein Formfehler. Würde auf jedenfall einspruch erheben. Ich hatte auch Recht bekommen, mußt natürlich angeben warum du Einspruch machst.

wizard 10.04.2002 07:57

@Frage an Alle
 
Bilde mir ein gehört zu haben, man darf sein Auto nur 24 oder 48 Stunden (weiß ich jetzt nicht genau) auf dem selben Parkplatz (öffentliche Straße) stehen lassen, dann muss man es woanders hinstellen, stimmt das???????

mfG:

pc.net 10.04.2002 08:18

Re: @Frage an Alle
 
Zitat:

Original geschrieben von wizard
Bilde mir ein gehört zu haben, man darf sein Auto nur 24 oder 48 Stunden (weiß ich jetzt nicht genau) auf dem selben Parkplatz (öffentliche Straße) stehen lassen, dann muss man es woanders hinstellen, stimmt das???????

mfG:

:lol:

blödsinn (ich hab zumindest in der stvo nix gefunden --> ris rulez) ...
selbst wenn eine baustelle erst eingerichtet wird, während du (nachweislich)
auf urlaub warst, brauchst eine strafe nicht zu bezahlen ... da gibts
grundsatzentscheidungen ...

gruß
pc.net

Hoshi 10.04.2002 10:00

Re: @Frage an Alle
 
Zitat:

Original geschrieben von wizard
Bilde mir ein gehört zu haben, man darf sein Auto nur 24 oder 48 Stunden (weiß ich jetzt nicht genau) auf dem selben Parkplatz (öffentliche Straße) stehen lassen, dann muss man es woanders hinstellen, stimmt das???????

mfG:

Stimmt, es sind 72 Std, dann solltest rein theoretisch deinen Wagen woanders hinstellen. Ist ein Uraltesgesetz, wird sogut wie garnicht vollzogen.
Ein Halteverbot (zb. Baustelle, Ladezone od. ähnl.) muß 48 Std vorher aufgestellt werden und auf der Rückseiteseite des Schilder muß das Genehmigungszeichen der zuständigen MA angebracht sein. Hab sogar einen Pfarrer abschleppen lassen müssen.:ms: Ich wissen weil ich für Spedition arbeiten und ich sowas unteranderem machen muß.
Wie Pc.net schon geschrieben hat, wennst auf Urlaub bist passiert Dir trotzdem nichts außer man kann Dir nachweisen, daß Du vorher schon davon gewußt haben mußt.

Mash 10.04.2002 13:45

Zitat:

Original geschrieben von Loewe
Ich war mal mit dem Auto in Paris.
Die Parken sogar in der zweiten Spur von vier, um dann in den nächsten Laden Pariserbrot zu kaufen.
Kein Witz, da stehn mitten in der Fahrspur parkierte Autos.

jaja die franzosen... :hehe:

valo 10.04.2002 19:37

hehe, da hab i in spanien was ganz lustiges gesehn...

steht ein jeep in zweiter spur vor schräg parkenden autos, aber keiner drin, abgesperrt und alles, niemand da ... :confused:

dann wollt jemand der verparkt war weg, hat den jeep auf die seite geschoben (der ungebremst da gestanden is) und is weggefahrn.... :eek:

a paar stund später bin i no amal dort vorbei, und der jeep is scho weider wo anders gstanden :lol: :D

PrinzRazzo 10.04.2002 20:12

Re: Re: andere frage
 
Zitat:

Original geschrieben von Hoshi

Nein, mußt nicht zahlen! Wie breits von Wizard beschrieben, ist es ein Formfehler. Würde auf jedenfall einspruch erheben. Ich hatte auch Recht bekommen, mußt natürlich angeben warum du Einspruch machst.

muß ich dann auf die anzeige warten oder soll ich gleich bei MA67 (Referat Parkometerstrafen) anrufen und reklamieren???

mfg

@valo
*rofl*


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