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@ pc.net:
Mag alles stimmen, was Du schreibst - dennoch ist e-tec verpflichtet, die Kunden VOR der Kaufabsicht darüber zu informieren. Und genau das tut er nicht. Somit geht man als Kunde davon aus, dass man den exakt gleichen Preis bezahlt, unabhängig davon, ob man bar bezahlt oder per Maestro- oder Kreditkarte. So gesehen kann ich den Unmut von D&D&D&D sehr wohl nachvollziehen. |
War heute auch in Heute Konkret der Fall mit der BANKOMATGEBÜHR- Das ist lt. deren Rechtsanwalt NICHT zulässig. Man kann das zurückfordern oder auch einklagen. Die Sendung steht leider noch nicht in der TvThek bereit- wird aber um 5:30 wiederholt!!
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Kopiere mal die 2 Absätze der AGB hier rein
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Zitat:
aus meiner sicht, ist aber nicht. ich möchte festhalten, ich hab nicht so das große problem mit aufschlag bei bankomat zahlung. aus den vorliegenden informationen seh ich die informationspflicht des verkäufers nur mangelhaft erfüllt. und bei verträgen wird eine klausel immer zu ungunsten des verfassers ausgelegt. |
ich habe in 2 e-tec fillialen (wien 15 und wien 20) direkt am schalter eni a4-blatt mit einem entsprechenden hinweis angebracht gesehen ... IMHO ist das VOR dem kauf gut erkennbar ...
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Faktum ist: auch wenn es (was ich wirklich nicht in der Filiale im 20. sah) in geeigneter Weise für den Kunden ersichtlich ist, nicht legal ist.
Preisgestaltung hin oder her - ich will zeitgerecht VORHER wissen was Sache ist und nicht kurz davor bzw. während dessen. Es gibt Geschäfte, die bieten keine bargeldlose Zahlung an, aber das ist VORHER schon bekannt. Manche zahlen nicht, oder ungern mit der Bankomatkarte, da sie vom Staat nicht "überacht" werden möchten? Hauptsache man sammelt mit der Billakarte die Bonuspunkte oder lässt sich mit sonst anderen Platikkärtchen ködern. :lol: Es bleibt jedem selbst überlassen, wie er es gerne hätte... ich für meinen Fall, hätte es für MICH "nachvollziehbar". :) |
Zitat:
Und somit wertlos! Ich wills auch legal da kann der hinpicken was er will das hat dann Klopapierstatus! |
@ KrisKros:
Sowas geht vielleicht in den Dritte- oder Vierte-Welt-Ländern, aber nicht bei uns. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind sehr wohl bindende Vorgaben und dürfen keinen geltenden Gesetzen widersprechen. |
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@KrisKros: in welchem Universum lebst du denn? Beim Kauf von egal was entsteht ein Vertrag, und dem liegen die AGB zugrunde. Theoretisch kannst du die beinspruchen, nichts desto trotz haben sie vor Gesetz volle Gültigkeit. Wenn das von pc.net gepostete etwas weiter oben wahr ist, daß bargeldverkehr grundsätzlich einen rabatt bekommen kann, ist die vorgehensweise auch zu 100 % legal. Und zu guter letzt bleibt übrig der Kundenwille. Wenn jemanden nicht paßt, wie e-tec vorgeht, gibts genug andere geschäfte. nur in keinem geschäft gibts 200% leistung für 50% preis. |
Zitat:
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