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Zitat:
Das geht sogar soweit, daß Vertragswerkstätten nichteinmal ein Softwareupdate durchführen dürfen, wenns keinen Fehler hat (Wollte ein Softwareupdate bei meinem Audi damals, um das Audi Music Interface anschließen zu können (meiner hatte noch eine zu alte Software Version): No, wird nicht gemacht). "Chiptuning", sprich andere Mapping einspielen kann natürlich auch jede Vertragswerkstätte. Wird tw. auch gemacht beim Service, wenn das Werk das orig. Mapping nochmal überarbeitet hat. Das geht nebei mit. |
die vertragswerkstätten dürfen jederzeit software-updates einspielen ...
auf garantie - mit kostenübernahme dafür durch den hersteller - machen es die vertragswerkstätten aber nur, wenn ein fehler auftritt, der mit dem softwareupdate behoben wird. ansonsten heißts von herstellerseite "never change a running system" ... als service-leistung oder bei kosten- und risikoübernahme durch den kunden machens aber auch die vertragswerkstätten ... |
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