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steelrat 17.02.2014 20:59

andere Frage eine Dashcam die nur speichert wenn es einen G-Shock gegeben hat und an sonsten immer wieder 20 Min überschreibt sollte demnach ja eigentlich erlaubt sein oder?

Baron 17.02.2014 21:18

Natürlich------------------------------- nicht! Wie die ein/aus oder sonst wie geschaltet wird ist wurscht! Die Kamera darf auf und nach öffentlichen Grund nicht filmen= überwachen!

Scheint wirklich schwer zu verstehen sein!:rolleyes::ms:

Dillinger 18.02.2014 00:52

ich würde sagen:
imho nein! wie die ein/aus oder sonst wie geschaltet wird ist belanglos.
Die Kamera darf auf und nach öffentlichen Grund nicht (teil)automatisch filmen = überwachen!

ich weiss: mein posting sieht fast gleich aus wie das vom vorposter, aber ich habe mir erlaubt, teile die eher unter "http://www.wcm.at/forum/showthread.php/studie_internet_trolle_haben_gemeinsamkeiten_mit_s adisten-247409.html" fallen, wegzulassen
:D

Baron 18.02.2014 00:56

ICH habe kein problem damit - vielleicht glaubt ers endlich wenn es 2 sagen!
Da kann er sich winden wie er will- ER wird zahlen!

Dillinger 18.02.2014 01:02

obschon die erklärung dass man gerade das hausstier/kind vorm fenster aufnehmen wollte und nur zufällig das geschehen im öffentlichen hintergrund mitgefilmt hat imho nicht angefechtet werden kann.. :engel:

Baron 18.02.2014 01:10

tjo ----natürlich nur Beweiskraft hats dieselbe wie alles andere.... wenn er eh nur an Bestätigung seiner Meinung interessiert ist...
soll ers machen-kann dann vor dem Häfen den bösen spazieren gehen sehen

Netman 18.02.2014 06:55

dann wird halt anonym das Filmchen der Porzelei zugespielt :D

Christoph 18.02.2014 08:10

Irgendwie dreht sich die Diskussion im Kreis, es ist de facto nicht erlaubt, bzw. juristisch nicht klar definiert, es hilft somit auch nicht viel immer neue Szenarien zu suchen, wie´s gehen könnte.

FendiMan 18.02.2014 11:28

In einer am Schauplatz Gericht-Sendung wurde berichtet, das ein Kläger eine Kamera auf ein Fenster der Nachbarwohnung (es ging um das Rauschmeißen von Sachen aus diesem Fenster in den Garten des Klägers) gerichtet hat und Aufnahmen davon (aber nur Fotos) wurden dem Gericht als Beweis vorgelegt, diese wurden akzeptiert ohne das es eine Strafe dafür gegeben hat.

Christoph 18.02.2014 15:13

So ist es, es kommt auf das Gericht an wie es Beweise würdigt, besonders wenn persönliche Rechte wiederholt verletzt wurden, wenn unbeteiligte Personen dabei sind können die ggf. klagen.
Eine eindeutige, allgemein gültige Aussage wird schwer zutreffen sein, bestenfalls von einem Juristen.


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