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-   -   Österreich: Neue Rechtsprechung zu Urheberrechtsabgabe auf Festplatten kündigt sich a (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=247300)

Quintus14 10.04.2014 16:58

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2495672)
Nur -frage wie stellst dir die Nachweislichkeit vor?

Eigentlich müsste es umgekehrt sein ... man müsste MIR einmal nachweisen müssen, dass ich urheberrechtlich Relevantes gespeichert hab'.

Ich würde sagen von den schätzungsweise 2-3 dutzend HDDs, die sich bei uns im Haushalt befinden, werden nur 3 in HDD-Recordern genutzt, wo man meinen könnte, dass die Abgabe fällig wäre.

Aber bei meinen selbstgedrehten Videos (Rohmaterial, fertige Filme, Sicherungen-1, Sicherungen-2 ... )? Oder jede HDDs, die im Büroserver für Bürotätigkeiten stecken oder jene, die sich in der Videoüberwachungsanlage befinden? Da sehe ich die Abgabe als rückforderungswürdig.

Ich muss ja auch keine Alimente zahlen, obwohl ich Kinder zeugen könnte.

Christoph 10.04.2014 17:55

EuGH untersagt Privatkopien aus unrechtmäßigen Quellen

Zitat:

Der Europäische Gerichthof (EuGH) hat entschieden, dass mit der Copyright-Richtlinie nur private Vervielfältigungen von legalen Vorlagen vereinbar sind. Pauschalvergütungen dürften daher auch nur solche einkalkulieren.

EU-Länder dürfen keine Rechtsvorschriften erlassen, die es zulassen, Privatkopien von Werken aus illegalen Quelle anzufertigen. Dies hat der EuGH am Donnerstag in einem Urteil klargestellt (AZ.: C-435/12).

Anders lautende Regelungen würden "ganz offensichtlich" die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes beeinträchtigen, heißt es zur Begründung. Zudem Verbreitung der Kultur nicht gefördert werden, indem auf einen "rigorosen Schutz der Urheberrecht oder durch Duldung der unrechtmäßigen Verbreitung von nachgeahmten oder gefälschten Werken" verzichtet wird.
Vergütungspauschalen dürfen keine illegalen Kopien einbeziehen
....
Quelle und ganzer Artikel:http://www.heise.de/newsticker/meldu...n-2167725.html

Baron 10.04.2014 19:52

Ich glaube da fehlt ein Link!

Christoph 10.04.2014 19:57

´Tschuldigung wurde nachgereicht.

Baron 10.04.2014 20:18

Danke! Dürfte am Wetter liegen habe heute einen Kompletten Podcast vergessen - zu speichern!:rolleyes:

Christoph 10.04.2014 20:22

Nicht das Wetter, die Sommerzeitumstellung. :look:

Christoph 07.07.2014 11:12

"Festplattenabgabe": Der Wurm ist im System

Zitat:

Der öffentliche Streit um die "Festplattenabgabe" und der geleakte Entwurf zur Urheberrechtsreform machen deutlich, wie wenig das bestehende System noch glaubwürdig ist.

Wir brauchen keine "Festplattenabgabe", denn wir haben eine: Der Oberste Gerichtshof hat Ende 2013 die "Multifunktionalität" von Festplatten als keinen Hinderungsgrund für eine Vergütungspflicht erkannt und das Oberlandesgericht Wien im Frühjahr 2014 seinerseits die Vergütungspflicht für Smartphones. Die "Leerkassettenvergütung" ist also hinreichend zukunftssicher, sodass es in dieser Hinsicht eigentlich keiner legistischen Adaptierung bedarf.
Mit rechtswidrigen Tarifkriterien zu mehr Privatkopie-Vergütung

Auch mit Blick auf in der Gegenwart oder Zukunft anhängige Gerichtsverfahren wird eine Neuregelung des Urheberrechts keine Verbesserung erzielen: denn der Gesetzgeber legt keine Vergütungshöhen fest, greift also nicht in die Tarifautonomie der Verwertungsgesellschaften ein, sondern liefert lediglich Kriterien für die Tarifbemessung. Verwertungsgesellschaften und Gerätehersteller werden aller Voraussicht nach auch nach einer Novellierung weiterhin vor Gericht über Tarifhöhen streiten, wie das Beispiel Deutschland zeigt.

Zwei der schon im Arbeitspapier des Justizministeriums zur Urheberrechtsnovelle im Jahr 2012 aufgeführten Kriterien zur Tarifbemessung verstoßen gegen die InfoSoc-Richtlinie und damit europarechtswidrig sind: die Vergütung ist ausschließlich ein Ersatz für den Nachteil, den Rechteinhaber aus dem Recht zur Privatkopie erleiden, weder ein "Vorteil" für den privaten Nutzer, noch gar die wirtschaftliche Entwicklung des Gerätemarktes dürfen bei der Bemessung der jährlichen Schadenshöhe eine Rolle spielen. Im Extremfall würden private Nutzer und Konsumenten das Dreifache dessen zahlen, was angemessen wäre.

Private Nutzer sollten Vergütung zahlen – müssen sie aber nicht.
.....
Quelle und ganzer Artikel: http://futurezone.at/meinung/festpla...tem/73.359.796

Ein interessanter Artkel dazu.

Satan_666 07.07.2014 13:18

Zitat:

Zitat von Christoph (Beitrag 2497595)
Ein interessanter Artkel dazu.

:confused:

Also wenn ich versuche, den verlinkten Artikel zu verstehen, scheitere ich spätestens beim Kapitel "Das komplexe Tarifsystem ist weder gerecht noch treffsicher" ... da strotzt es doch nur so vor unfertigen Sätzen, verkorksten/falschen Satzstellungen und sonstigen (Rechtschreib-)Fehlern.
:eek:

Quintus14 07.07.2014 19:07

Was mir an der ganzen Diskussion abgeht: wenn ich nachweisen kann, dass ich meine HDDs nicht für die Speicherung fremden geistigen Inhaltes verwende - also z.B. für die Archivierung meine selbstgedrehten Urlaubsvideos oder zur Speicherung der Daten aus einer Videoüberwachungsanlage - wo/wie kann man die Abgabe retour fordern?

LG
Quintus14

P.S.: ich versteh' den Artikel auch nicht.

lowrider82 07.07.2014 19:27

Kannst du das? In welchem Intervall sollen sie dies kostenpflichtig überprüfen? Un- oder angemeldeter Besuch?

Gabs bei der Leerkasettenvergütung auch nicht.


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