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Christoph 01.04.2012 17:59

Zitat:

Vorratsdatenspeicherung in Österreich startet rechtswidrig

In Österreich ist am heutigen Sonntag die Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Dabei wird aber von verschiedener Seite das Datenschutzgesetz verletzt, da die erforderlichen Genehmigungen der Datenschutzkommission teilweise noch nicht vorliegen oder gar nicht beantragt wurden. Darauf weist die österreichische Gesellschaft für Datenschutz Arge Daten hin. Selbst das zuständige Ministerium war zu spät dran.

Alle Telefon- und Internetbetreiber mit einem Jahresumsatz von mehr als 277.000 Euro müssen nun zahlreiche Verbindungs-, Orts- und Stammdaten für ein halbes Jahr speichern. Bereits vorhandene Daten, die vor dem 1. April angefallen sind, müssen ebenfalls für sechs Monate gespeichert bleiben.

Der Zugriff von Polizei und Staatsanwalt erfolgt nicht direkt, sondern über einen zwischengeschalteten Computer. Dieser wird von der staatlichen Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ) betrieben. Für den Zugriff auf diesen Rechner sind bestimmte Accounts und Zertifikate erforderlich. Diese verwaltet die BRZ im Auftrag des Verkehrsministeriums.

Da Vorratsdaten sensible Daten enthalten, müssen die Provider und das Verkehrsministerium ihre jeweiligen Anwendungen vorab melden und genehmigen lassen. Dafür ist die Datenschutzkommission (DSK) zuständig.

Das Verkehrsministerium und mehrere Mobilfunk-Anbieter habe ihre Anwendungen aber erst am Freitag der DSK gemeldet. Da die Prüfung einige Zeit in Anspruch nimmt, konnten die Genehmigungen nicht sofort erteilt werden. Weil aber das Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) die Vorratsdatenspeicherung seit 1. April vorsieht, dürfte mit der Speicherung bereits begonnen worden sein. Die Datenschutzkommission könnte nun theoretisch Verwaltungsstrafen gegen jene verhängen, die noch nicht oder sehr spät ihre Genehmigungen beantragt haben.

Eine Reihe von Providern hat offenbar noch gar nicht eingereicht oder womöglich nicht einmal Vorbereitungen für die Vorratsdatenspeicherung getroffen. Denn bei kleinen Anbietern ist bisweilen unklar, ob sie unter die Speicherpflicht fallen. "Kleinere Anbieter, bei denen die Aufzeichnungspflicht fraglich ist, können sich de facto nicht rechtmäßig verhalten", schreibt die Arge Daten auf ihrer Website, "Speichern sie ohne Verpflichtung, dann haben sie eine Verwaltungsstrafe am Hals. Speichern sie nicht, obwohl später die Polizei meint, sie wären verpflichtet gewesen, dann droht ebenfalls ein teures Verwaltungsverfahren."

Die Arge Daten fordert nun Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) auf, eine Liste der Vorratsdatenspeicherung verpflichteten Provider zu veröffentlichen. Bei der Datenschutzkommission beantragte sie den sofortigen Stopp der Vorratsdatenspeicherung.

Fraglich ist, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit dem österreichischen Verfassungsrecht vereinbar ist. Das Bundesland Kärnten wird beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Prüfung beantragen. Zudem organisiert der österreichische Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Massen-Individualbeschwerde. Daran kann sich kostenlos jede Person oder Organisation beteiligen, die in Österreich einen festen oder mobilen Telefon- oder Internetanschluss hat. Davon unabhängig haben österreichische Staatsbürger die Möglichkeit, auf der Website des Parlaments für die Bürgerinitiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" zu unterschreiben. (Daniel AJ Sokolov) / (ck)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldu...g-1498320.html

Dumm gelaufen, aber wird´s was ändern?
Wahrscheinlich nicht.

Christoph 02.04.2012 17:52

Zitat:

ARGE Daten: Chaos bei Vorratsdatenspeicherung

Datenschützer orten bei der Vorratsdatenspeicherung in Österreich Verstöße gegen das Datenschutzgesetz. Laut Hans Zeger von der ARGE Daten wurde etwa die Durchlaufstelle, über die auf Vorrat gespeicherte Daten von den Providern an die Ermittlungsbehörden weitergegeben werden, nicht rechtzeitig bei der Datenschutzkommission (DSK) gemeldet. Auch viele Provider sind ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen. Ihnen droht nun eine Verwaltungsstrafe.

"Der größte Grundrechtseingriff in der zweiten Republik ist chaotisch und dilettantisch organisiert", sagt Hans Zeger von der ARGE Daten. In einer Aussendung kritisiert der Datenschützer, dass bei der Vorratsdatenspeicherung, die am Sonntag in Österreich in Kraft trat, grundlegende Mindeststandards im Datenschutz nicht erfüllt werden.

So sei etwa die vom Bundesrechenzentrum im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) eingerichtete Durchlaufstelle (DLS), die Vorratsdaten von Anbietern zu Polizei und Justiz weiterleitet, nicht zeitgerecht bei der Datenschutzkommission (DSK) gemeldet worden, kritisiert die ARGE Daten. Der Betrieb erfolge daher gegen die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

"Offen, ob Meldepflicht für Durchlaufstelle besteht"
Im Vekehrsministerium stellt man das in Abrede. Eine Meldung der Durchlaufstelle sei vergangene Woche erfolgt, sagt ein Ministeriumssprecher. Eine Vorabkontrolle der Durchlaufstelle durch die DSK sei nicht notwendig. Seitens der Datenschutzkommission heißt es, dass man keine Auskunft darüber geben könnte ob eine Meldung erfolgt sei. Es müsse noch rechtlich geprüft werden, ob die Durchlaufstelle überhaupt meldepflichtig sei: "Es ist offen, ob eine Meldepflicht besteht", sagt Gregor König von der Datenschutzkommission.

Viele Provider haben noch nicht gemeldet
Viele Provider, die Vorratsdaten speichern müssen, hätten dies jedoch bei der Datenschutzkommission noch nicht gemeldet, sagt König. "Wir haben einige Meldungen bekommen. Ich gehe aber davon aus, dass noch nicht alle Anbieter, die dazu verpflichtet wären, die Datenspeicherung auch gemeldet haben."

Die Speicherung von Vorratsdaten muss laut dem Datenschutzgesetz von der DSK vorab kontrolliert werden, da strafrechtlich relevante Daten gespeichert werden. Durch die Unterlassung der Pflichtmeldung sei die Speicherung aber trotzdem zulässig, so König: "Provider müssen die Daten aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung speichern." Anbietern, die die Datenanwendung nicht gemeldet hätten, drohe nun aber eine Verwaltungsstrafe.

Laut der ARGE Daten wissen aber viele Anbieter gar nicht, ob sie zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sind. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht vor, dass eine Speicherpflicht dann besteht, wenn Anbieter Beiträge an die Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde (RTR) entrichten müssen. Für 2012 gilt für die Beitragspflicht ein Planumsatz von 277.000 Euro. Eine Liste der speicherpflichtigen Provider - insgesamt sind es rund 140 - wird jedoch unter Verschluss gehalten.

Umstrittene Liste
Eine Veröffentlichung der Liste sei nie geplant gewesen, sagt ein Sprecher des Verkehrsministeriums. Die Daten könnten aus Sicht des Ministeriums aber auch veröffentlicht werden: "Es ist aber nicht klar, ob dies auch möglich ist." Das bmvit habe deshalb ein formelles Ansuchen an die ebenfalls mit der Materie befassten Ministerien (Justiz, Inneres und Bundeskanzleramt) gestellt. Auch die RTR wurde in der Frage kontaktiert.

"Unklarheiten bei Anbietern"
Hans Zeger von der ARGE Daten macht sich für die Veröffentlichung der Liste stark. Die Umsatzgrenze von 277.000 Euro sei nur ein Kriterium unter vielen. So gäbe es etwa bei Anbietern, die Zugänge nur weiterverkaufen würden (Wholesale-Anbieter) Unklarheiten. Gewisse Daten würden bei den Wiederverkäufern gespeichert, andere bei den tatsächlichen Telkomanbietern.

Kleinere Anbieter, bei denen die Aufzeichnungspflicht fraglich ist, könnten sich de facto nicht rechtmäßig verhalten, kritisiert Zeger. "Speichern sie ohne Verpflichtung, dann haben sie eine Verwaltungsstrafe am Hals, speichern sie nicht, obwohl später die Polizei meint, sie wären verpflichtet gewesen, dann droht ebenfalls ein teures Verwaltungsverfahren."

"Ministerium muss Krot schlucken"
"Weder die Anbieter noch wir haben das blödsinnige Gesetz formuliert", sagt Zeger: "Das Ministerium muss die Krot jetzt schlucken und den Providern im Einzelfall sagen, ob sie speicherpflichtig sind." Die Situation der betroffenen Anbieter vergleicht Zeger mit einem Autofahrer, der über eine Kreuzung fährt und erst danach erfährt, ob die Ampel rot war oder nicht.

"Speicherpflicht Kriterium für Auswahl des Anbieters"
Auch Bürger hätten ein Recht zu erfahren, wer darunter fällt, sagt Zeger. Die Speicherpflicht könne ein wesentliches Kriterium für die Auswahl des Anbieters sein. Die ARGE Daten will deshalb Betroffene auffordern, Auskunft zu verlangen und notfalls auf Basis der Daten selbst eine Liste der speicherpflichtigen Unternehmen erstellen. "Am Ende des Monats wird die Liste klar sein", sagt Zeger.

Bürger, die wissen wollen, ob ihr Internet- oder Telekombetreiber speicherpflichtig ist oder ob die Speicherung von Vorratsdaten vom Betreiber gemeldet wurden, können eine Anfrage beim Datenverarbeitungsregister der DSK stellen. Eine elektronische Einsichtsmöglichkeit in das Register gibt es derzeit nicht. Anfragen würde jedoch telefonisch oder per E-Mail entgegengenommen, heißt es aus der DSK.

"Üble Geschichte"
Die Vorratsdatenspeicherung sei eine "üble Geschichte", bei der offenbar nichts geplant sei, so Zeger: "Es passiert halt irgendwas." Die rechtlichen Voraussetzungen für alle wichtigen Datenverarbeitungen seien derzeit nicht erfüllt. Die ARGE Daten hat deshalb bei der Datenschutzkommission den sofortigen Stopp der umstrittenen Datenspeicherung gefordert.

Die Vorratsdatenspeicherung, die am Sonntag in Österreich in Kraft trat, sieht die verdachtsunabhängige Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten von Telefon, Handy, Internet und E-Mail für sechs Monate vor. Am Samstag demonstrierten österreichweit zahlreiche Menschen gegen die Datenspeicherung. Auch Verfassungsklagen gegen die Datenspeicherung sind in Vorbereitung.
Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/831...peicherung.php

Es wird ja immer heiterer) :look:

Christoph 03.04.2012 17:12

Zitat:

Überwachung: "Selbstzensur ist keine Antwort"

Durch die Vorratsdatenspeicherung wird in Österreich seit wenigen Tagen aufgezeichnet, wer mit wem wann und wo telefoniert, SMS verschickt oder E-Mails schreibt. Die Daten werden für sechs Monate gespeichert. Doch wer ändert jetzt tatsächlich sein Verhalten und sollte man zumindest darüber nachdenken? Die futurezone sprach mit Datenschützern über dieses Problem.

"Das System der Vorratsdatenspeicherung ist krank, weil es denn unbescholtenen Bürger eigentlich dazu zwingen würde, sich konspirativ zu verhalten", meint Hans Zeger von der ARGE Daten auf Anfrage der futurezone. "Man kann auf verschiedene Weisen in die Fänge der Vorratsdatenspeicherung gelangen", sagt der Datenschützer und nennt zugleich ein durchaus realistisches Beispiel:

Jemand bestellt regelmäßig am Freitagabend eine Pizza beim Zustelldienst Fredo. Dieser gerät ins Visier der Polizei und wird des Drogenhandels und der Geldwäsche verdächtigt. Die Polizei stellt mit Hilfe der Daten der Vorratsdatenspeicherung fest, dass in den vergangenen sechs Monaten einmal pro Woche bei der Pizzeria telefoniert wurde. "Können Sie sich sicher frei beweisen, dass Sie nur eine Pizza orderten oder doch vielleicht regelmäßig etwas Koks?"

Zeger selbst will sein Verhalten aufgrund der Einführung der Vorratsdatenspeicherung nicht ändern."Ich hab` ja nichts zu verbergen", meint der Datenschützer: "Das mein` ich ernst." Sollte er deshalb ins Visier der Polizei geraten, sei es eine günstige Gelegenheit, den Unsinn der Vorratsdatenspeicherung in die Öffentlichkeit zu tragen, so der Obmann der ARGE Daten.

"Versuche, die Überwacher nicht gewinnen zu lassen"
Auch der Vorratsdatenspeicherungsgegner Thomas Lohninger vom AK Vorrat, der Verein, der neben der verfassungsklage.at auch die erfolgreiche Bürgerinitiative zeichnemit.at initiiert hat, erklärt gegenüber der futurezone: "Selbstzensur kann keine Antwort sein. Ich werde mein Verhalten nicht unmittelbar ändern und versuche, die Überwacher nicht gewinnen zu lassen. Sonst müsste ich mich regelmäßig fragen: Mit wem habe ich Kontakt, der auf irgendeiner Liste stehen könnte?"

Georg Markus Kainz vom Verein quintessenz sieht das differenzierter: "Einer Selbstzensur unterwerfe ich mich nicht, aber ich werde künftig aufmerksamer sein, wie ich kommuniziere und versuche, Alternativen zu nutzen", so der Datenschutzexperte. "Ich werde beispielsweise nicht mehr so viele SMS verschicken. Außerdem verwende ich einen eigenen Mailserver, der nicht speicherpflichtig ist."

....
Quelle und restlicher (langer) Artikel: http://futurezone.at/netzpolitik/834...ne-antwort.php

Lesenswert!

Quintus14 03.04.2012 19:18

Ich bleib' bei meiner Frage: wie wollen die eine Email speichern bzw. nachvollziehen, wenn man über eine Webmail-Funktion eines ausländischen (U.S.-)Providers (z.B. Hotmail) eine Mail schreibt? Das Gesetz kann doch nur inländische oder höchstens EU-heimische Provider erfassen. Oder?

ZombyKillah 03.04.2012 19:19

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2471461)
Also---- Alles!

Nein, nur soviel, dass es missbraucht werden kann, aber nicht genug um wirklich Anwendung zu finden.

Wie die meisten schon erkannt haben, wer will kann die Mechanismen umgehen.
=> Wer was böses vorhat kann sich leicht schützen, die Ehrlichen werden überwacht.

ZombyKillah 03.04.2012 19:25

Zitat:

Zitat von Quintus14 (Beitrag 2471696)
Ich bleib' bei meiner Frage: wie wollen die eine Email speichern bzw. nachvollziehen, wenn man über eine Webmail-Funktion eines ausländischen (U.S.-)Providers (z.B. Hotmail) eine Mail schreibt? Das Gesetz kann doch nur inländische oder höchstens EU-heimische Provider erfassen. Oder?

Gar nicht.

Es werden nur Österreichische Provider gespeichert.
Wenn du dein Mail bei einer US-Firma hast, hat folglich auch nur der FBI auf deine Daten zugriff *gg*
Wodurch es natürlich interessant wird, welcher Anbieter wo beheimatet ist.
GMX hat seinen Firmensitz zB. in Deutschland

Christoph 23.04.2012 11:33

Zitat:

Bericht: Keine Vorratsdaten in Deutschland

Einem Bericht der "Bild"-Zeitung zufolge will die deutsche Bundesregierung nicht mehr versuchen, die ab dem 26. April drohende Klage der EU-Kommission wegen der Nicht-Umsetzung der betreffenden EU-Richtlinie abzuwenden. Das würde hohe Geldstrafen für Deutschland bedeuten.

Die deutsche Bundesregierung will nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung vom Montag vorerst auf die von der EU geforderte Regelung der Vorratsdatenspeicherung verzichten. Grund sei der anhaltende Streit darüber in der Koalition, hieß es unter Berufung auf Angaben aus deutschen EU-Kreisen. Demnach will die Bundesregierung nicht mehr versuchen, die ab dem 26. April drohende Klage der EU-Kommission wegen der Nicht-Umsetzung der betreffenden EU-Richtlinie noch abzuwenden. Dies könnte hohe Bußgelder für Deutschland bedeuten.

Während Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und die Unionsspitze gemäß den Forderungen der EU auf eine sechsmonatige generelle Speicherung von Telekommunikationsdaten dringen, lehnen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und ihre FDP eine solche anlasslose Speicherung ab. Rösler äußerte am Sonntagabend in der ARD die Erwartung, dass die Union in diesem Punkt einlenken werde. Auch CDU und CSU müssten zu der Einsicht kommen, „dass es gut ist, dass es nicht einen Staat gibt, der alles sieht, alles weiß und seine Bürger pauschal verdächtigt“, verlangte Rösler.
Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/868...eutschland.php

Baron 27.04.2012 16:42

Vorratsdaten: VAP will Auswertung bei Filesharing
 
Hat ja kommen müssen -wenns schon da sind wollen wir auch auf die Daten zugreifen! Da kann man kassieren!:ms:

Aufgrund eines EuGH-Urteils fordert die Organisation, dass auch Urheberrechtsverletzungen mit Vorratsdaten verfolgt werden sollen. Das aktuelle Auskunftsrecht sei "eine Farce".

Wenige Tage, nachdem bekannt wurde, dass der Europäische Gerichtshof es EU-Mitgliedstaaten erlaubt, Urheberrechtsverletzungen auch mit Vorratsdaten zu verfolgen, wittert der heimische Verein Anti-Piraterie (VAP) Morgenluft. Geschäftsführer Werner Müller fordert in einer Aussendung, dass die österreichischen Gesetze entsprechend abgeändert werden, um Urheberrechtsverletzungen auch mit Vorratsdaten aufzuklären. Bisher erlauben das die Regelungen nicht. Das aktuelle Auskunftsrecht nennt Müller "eine Farce für die Rechteinhaber".

"Mutiges Urteil"


Zum Urteil selbst sagt der VAP, dass es "mutig und richtig" sei, "dass der EuGH trotz 'shit-storm' an seiner Rechtsprechung festhält". Die Abänderung der Vorratsdatenspeicherung für mehr Durchgriffsmöglichkeiten auf Urheberrechtsverletzungen sollte nach Wunsch des VAP in einem Aufwasch mit "der ohnehin kommenden Urheberrechtsgesetznovelle" kommen. Es darf erwartet werden, dass der Vorschlag in diversen Online-Gemeinden auf wenig Gegenliebe stoßen wird.
Urheberrecht bisher nicht inkludiert


Bisher dürfen Vorratsdaten nur dann ausgewertet werden, wenn ein Offizialdelikt, bei dem die Staatsanwaltschaft selbst aktiv werden muss, mit einer Strafandrohung von mehr als einem Jahr Haft vorliegt. Urheberrechtsverletzungen fallen nicht darunter, wie Friedrich König, Leiter der Abteilung Strafverfahrensrecht im Justizministerium, vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung erläuterte. Es sei politisch nicht erwünscht gewesen, Urheberrechts-Verletzungen in die Vorratsdatenspeicherung zu integrieren, hieß es seitens der Behörden.
Sorgen bestätigt


Mit den Aussagen des VAP bestätigt sich die Befürchtung vieler Kritiker der Vorratsdatenspeicherung, dass irgendwann auch private Kläger auf die gesammelten Informationen zugreifen können. Fraglich ist, wie der Gesetzgeber darauf reagiert. In anderen Ländern ist ein derartiges Vorgehen bereits üblich.

http://diepresse.com/home/techscienc....intern.portal

Christoph 27.04.2012 19:55

Eine Bitte zur Übersichtlichkeit der Themen:

Bitte nicht für gleiches Thema immer neue Threads öffenen, dieses Posting gehörte imho dahin: Anon-Austria zeigt es vor

Baron 27.04.2012 20:14

Ok -war mir nicht sicher -verschiebst es bitte?


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