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Dumm gelaufen, aber wird´s was ändern? Wahrscheinlich nicht. |
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Es wird ja immer heiterer) :look: |
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Lesenswert! |
Ich bleib' bei meiner Frage: wie wollen die eine Email speichern bzw. nachvollziehen, wenn man über eine Webmail-Funktion eines ausländischen (U.S.-)Providers (z.B. Hotmail) eine Mail schreibt? Das Gesetz kann doch nur inländische oder höchstens EU-heimische Provider erfassen. Oder?
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Wie die meisten schon erkannt haben, wer will kann die Mechanismen umgehen. => Wer was böses vorhat kann sich leicht schützen, die Ehrlichen werden überwacht. |
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Es werden nur Österreichische Provider gespeichert. Wenn du dein Mail bei einer US-Firma hast, hat folglich auch nur der FBI auf deine Daten zugriff *gg* Wodurch es natürlich interessant wird, welcher Anbieter wo beheimatet ist. GMX hat seinen Firmensitz zB. in Deutschland |
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Vorratsdaten: VAP will Auswertung bei Filesharing
Hat ja kommen müssen -wenns schon da sind wollen wir auch auf die Daten zugreifen! Da kann man kassieren!:ms:
Aufgrund eines EuGH-Urteils fordert die Organisation, dass auch Urheberrechtsverletzungen mit Vorratsdaten verfolgt werden sollen. Das aktuelle Auskunftsrecht sei "eine Farce". Wenige Tage, nachdem bekannt wurde, dass der Europäische Gerichtshof es EU-Mitgliedstaaten erlaubt, Urheberrechtsverletzungen auch mit Vorratsdaten zu verfolgen, wittert der heimische Verein Anti-Piraterie (VAP) Morgenluft. Geschäftsführer Werner Müller fordert in einer Aussendung, dass die österreichischen Gesetze entsprechend abgeändert werden, um Urheberrechtsverletzungen auch mit Vorratsdaten aufzuklären. Bisher erlauben das die Regelungen nicht. Das aktuelle Auskunftsrecht nennt Müller "eine Farce für die Rechteinhaber". "Mutiges Urteil" Zum Urteil selbst sagt der VAP, dass es "mutig und richtig" sei, "dass der EuGH trotz 'shit-storm' an seiner Rechtsprechung festhält". Die Abänderung der Vorratsdatenspeicherung für mehr Durchgriffsmöglichkeiten auf Urheberrechtsverletzungen sollte nach Wunsch des VAP in einem Aufwasch mit "der ohnehin kommenden Urheberrechtsgesetznovelle" kommen. Es darf erwartet werden, dass der Vorschlag in diversen Online-Gemeinden auf wenig Gegenliebe stoßen wird. Urheberrecht bisher nicht inkludiert Bisher dürfen Vorratsdaten nur dann ausgewertet werden, wenn ein Offizialdelikt, bei dem die Staatsanwaltschaft selbst aktiv werden muss, mit einer Strafandrohung von mehr als einem Jahr Haft vorliegt. Urheberrechtsverletzungen fallen nicht darunter, wie Friedrich König, Leiter der Abteilung Strafverfahrensrecht im Justizministerium, vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung erläuterte. Es sei politisch nicht erwünscht gewesen, Urheberrechts-Verletzungen in die Vorratsdatenspeicherung zu integrieren, hieß es seitens der Behörden. Sorgen bestätigt Mit den Aussagen des VAP bestätigt sich die Befürchtung vieler Kritiker der Vorratsdatenspeicherung, dass irgendwann auch private Kläger auf die gesammelten Informationen zugreifen können. Fraglich ist, wie der Gesetzgeber darauf reagiert. In anderen Ländern ist ein derartiges Vorgehen bereits üblich. http://diepresse.com/home/techscienc....intern.portal |
Eine Bitte zur Übersichtlichkeit der Themen:
Bitte nicht für gleiches Thema immer neue Threads öffenen, dieses Posting gehörte imho dahin: Anon-Austria zeigt es vor |
Ok -war mir nicht sicher -verschiebst es bitte?
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