WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Handy & Mobiltelefonie (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=74)
-   -   Haft auf Bewährung wegen Entfernen von Handy-Sperre (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=242032)

steelrat 10.05.2011 08:38

ähm... nein! das glaub ich einfach nicht!

ich kaufe ein Handy zu vergünstigten Konditionen, dass dann auch MIR gehört...
solange ich den Vertrag auch zahle, kann es dem Betreiber wurscht sein ob ich meine Freiminuten/SMS/GB verprasse oder die SIM in der LADE verstaubt. das Grundentgelt für den Vertrag bekommt er ja; was ich mit der Hardware mache, die ja MIR gehört kann dem absolut BANANE sein.

Abgesehen davon, dass ich vlt Garantie und Gewährleistungsanspruch verliere wenn das DING echt mal was hat...

pc.net 10.05.2011 09:29

das problem ist halt, dass hier nicht die hardware verändert wird, sondern die betriebssoftware ...

und da steht der mobilfunk-betreiber auf dem standpunkt, dass beim entsperren die für ihn angepaßte betriebssoftware (=branding) auf dem gerät durch ausnutzung diverser lücken oder schwachstellen widerrechtlich verändert wird ...

darum rate ich allen: finger weg von gebrandeten geräten ... es ist dabei zumeist nicht nur eine festlegung auf den provider vorgegeben, sondern auch mit weiteren einschränkungen zu rechnen (zB. weglassen diverser funktionen der "standard-betriebssoftware") ...

Karl99 10.05.2011 10:30

Was NACH Ablauf einer Bindungsfrist mit dem Gerät passiert, ist durch die Bindungsfrist eindeutig geregelt: Das Gerät ist frei! Daher kann NACH Ablauf der Bindungsfrist mit dem Gerät gemacht werden, was jeder will - das ist rechtlich einwandfrei!

Das Problem zudem ist, dass der Wert des Gerätes nach wenigen Jahren (Bindungsfrist gerne 2 Jahre) buchhaltärisch, und genau genommen auch wertmäßig, sehr weit abgeschrieben ist. Mit anderen Worten bedeutet dies, eine Zusatzaufwertung des Kaufpreises nach der Abschreibung!

Wer noch weiter grübeln möchte: Ist das Handy beim Kauf eigentlich dann mein Eigentum? Eher nein, wenn ich die Bindungsfrist betrachte. Was ist aber nach Beendigung der Bindungsfrist - ist da das Handy dann mein Eigentum? Wer jetzt meint, auch hier nicht, den frage ich: Wann geht das Handy eigentlich in den Eigentumsbesitz über? Und vorallem: Warum ist die Besitzübergabe überhaupt kostenpflichtig?

Die ganzen Einstellungen nimmt der Provider auf eine andere Art vor, sodass die Voreinstellungen auf den gesperrten Handy<s nicht wirklich ein Argument sind. Mit anderen Worten: Es ist egal, ob ich ein freies oder ein gesimlocktes Handy kaufe, die Einstellungen krieg ich sowieso vom Provider.

In meinen Augen gehört die automatisch fortlaufende Simlocksperre NACH Bindungsfrist aufgehoben, weil sie eigentlich eine Form der "Besitzstörung" darstellt! Der Vertrag wurde eingehalten und dennoch ist die Sperre aufrecht - nur nach Bezahlung wird diese aufgehoben. Genau um das geht es eigentlich! Und es stellt sich auch die Frage, wer eigentlich der Schuldioge wäre: Der Auftraggeber und der "Macher" - nachg Beendigung der Bindungsfrist ist das rechtlich gesehen keiner von beiden! Nach Beendigung der Bindungsfrist, und hier wiederhole ich mich absichtlich, geht das Gerät in das Eigentum über und jeder kann mit dem Gerät machen, was er will - dass dies den Providern nicht gefällt, ist klar - genauso wie es rechtlich eindeutig ist und daher nach Beendigung der Bindungsfrist alles was sich da noch weiter in den AGB´s als Bindung nennt, sittenbwidrig ist und gelöscht gehört!

Weini 10.05.2011 11:37

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2450319)
Ihr müsst mal euer persönliches Rechtsempfinden ausblenden und euch ganz auf das Wesentliche konzentrieren: den Gesetzestext. Ob das nun wirklich ein Vergehen ist, wird wohl noch nicht ganz durch sein und auch nicht so einfach zu beantworten zu sein.
Aber gleich mal zu sagen, dass sich hier ein "Provinzrichter" profilieren will, halte ich für verfrüht. Es wird wohl kaum einer hier eine Ahnung von deutschem Strafrecht haben.

Sign!

rev.antun 10.05.2011 12:10

das ist sowas von crank :rolleyes:

Christoph 10.05.2011 12:13

Nein, das ist einfach der Unterschied zwischen Rechtsempfinden und formalem Recht!

Wie sagte doch H.Rosendorfer?
Bei Gericht bekommt men ein Urteil, aber nicht recht!

barns 10.05.2011 14:48

Zitat:

Zitat von rev.antun (Beitrag 2450540)
das ist sowas von crank :rolleyes:

Nicht kranker als das Ende des ULP Threads... :D

FranzK 10.05.2011 15:43

Zitat:

Zitat von Karl99 (Beitrag 2450237)
... Man könnte aber auch meinen, dass die AGB dahingehend korrigiert werden müssen, als dass die SIM-LOCK-Sperre NACH Ablauf der Frist kostenlos entfernt werden muss, weil sich sonst die Entsperrkosten zu den Anschaffungskosten dazu addieren und somit das Handy auch nicht mehr so günstig ist. .... Und genau in diesem Zusammenhang stellt sich eben die Frage, ob die, selbstverständlich in den AGB ausgewiesenen Entsperrkosten, tatsächlich gerechtfertigt sind.

Seltsame Ansichten liest man da...

Es muss jedem Anbieter selbstverständlich völlig frei gestellt sein, welche Verträge er anbietet. Man kann ihm doch die Klauseln nicht vorschreiben. Jeder hat die Freiheit, sie zu akzeptieren oder nicht. Und natürlich muss man die Entsperrkosten als Kunde in die Rechnung mit einbeziehen, sie stehen ja quasi im Vertrag (aber man kann sie noch etwas reduzieren, wenn man nach Ablauf des Vertrags wo anders entsperren lässt). Die Entsperrklausel im Vorhinein ausblenden und danach jammern ist einfach nur kindisch.

:hallo:

FranzK 10.05.2011 15:46

Zitat:

Zitat von steelrat (Beitrag 2450340)
...
nichts desto trotz sehe ich den einzigen Frevel hier, dass der Provider um sein (imo und ich sprecher hier als Privater und nicht als Mitarbeiter) eh schon viel zu hohes Entsperrgelt umfallt und die subventionierte Hardware so im Nachhinein entsubventioniert wird...
...

Von welcher subventionierten Hardware schreibst du da? Der Provider bietet bei entsprechenden Verträgen eine Vorleistung in Form eines extrem vergünstigten Mobiltelephons, in der Hoffnung, dass er durch entsprechende Nutzung dieses Teils im Laufe des Vertrags ein Geschäft macht. Da ist nichts subventioniert, das ist kalkuliert!

:hallo:

FranzK 10.05.2011 15:51

Zitat:

Zitat von steelrat (Beitrag 2450293)
...
wenn überhaupt, kann hier der Betreiber Schadenersatz geltend machen, weil ihm das SIM Lock entgelt entgeht ...
...

Du schreibst das so nonchalant dahin. Aber genau darum geht es doch, hat doch der Beklagte mehrere hundert Mobiltelephone entsperrt! Überlege dir einmal den daurch entstandenen "Schaden" für die Betreiber. Dem eizelnen Entsperrer wird niemand mit dem Gesetzbuch nachlaufen...

:hallo:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:53 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag