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rev.antun 24.03.2011 14:28

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2447648)
Und vor allem WOZU zur Hölle???

das musst du die verantwortlichen fragen ;)

gugst du >>HIER<<

barns 24.03.2011 18:36

Ich kenne das SPG zur Genüge, danke, nur was hat das mit meiner Fragestellung zu tun?

Wenn du denkst, dass es dort über jeden Aufzeichnungen gibt, wirst du ja wohl einen Grund dafür haben?
Oder ist es so wie ich vermute: Verschwörungstheorien und heiße Luft?

J@ck 24.03.2011 21:54

Da lehnt sich jemand ziemlich weit aus dem Fenster...

barns 24.03.2011 22:47

Wo? :rolleyes:

Alles was ich hier bisher gelesen habe sind Mutmaßungen ohne Background.

rev.antun 25.03.2011 10:07

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2447671)
Wenn du denkst, dass es dort über jeden Aufzeichnungen gibt, wirst du ja wohl einen Grund dafür haben?
Oder ist es so wie ich vermute: Verschwörungstheorien und heiße Luft?

ich hab nie behauptet das es über JEDEN eine aufzeichnung gibt - sicher ist jedoch das es über "auffälige" personen welche gibt. denk mal an den fall zilk ...

aber im notfall kannst dich ja bei denen erkundigen -> http:://12.120.172.8 :p

barns 25.03.2011 12:22

Ich darf höflich auf Posting Nr. 17 verweisen.


Was soll das sein
http://12.120.172.8 ??

rev.antun 28.03.2011 14:41

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2447722)
ich darf höflich auf posting nr. 17 verweisen.

Nachdem du irendwie mit der exekutive zu tun hast - oder juristisch angehaucht bist, das "jeden" hab ich nicht so wörtlich genommen ,,,

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2447722)
was soll das sein
http://12.120.172.8 ??

nsa

TheltAlpha 04.04.2011 22:55

Für's Archiv: Auskunft kann man ganz einfach bezugnehmend auf § 26 Datenschutzgesetz verlangen, indem man eine E-Mail/einen Brief mit beigefügtem Scan/beigefügter Kopie eines amtlichen Lichbildausweises an das BVT schickt - die selbe Vorgehensweise gilt übrigens auch für Auskünfte aus dem EKIS, hierbei wird das ganze an die jeweilige Bundespolizeidirektion geschickt. Sofern es die erste Auskunft innerhalb des laufenden Jahres ist, ist die Auskunft gebührenfrei.

Die erteilten Auskünfte sind sehr dürftig: Beim EKIS erscheint nur eine Sache, nämlich eine ca. 10 Jahre zurückliegende Verlustanzeige eines Gegenstandes; beim BVT sind gleich gar keine "der Auskunftspflicht unterliegenden" Daten über mich gespeichert. Na ja, irgendwie auch beruhigend, wobei ich nicht glauben kann, dass es nicht irgendetwas über mich gespeichert gibt (wie wahrscheinlich für jede Person).

Baron 04.04.2011 22:59

Thx!

Sammy23 11.04.2011 11:08

wenn schon, dann googELn, Mr. Troll


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