| TheltAlpha |
04.04.2011 22:55 |
Für's Archiv: Auskunft kann man ganz einfach bezugnehmend auf § 26 Datenschutzgesetz verlangen, indem man eine E-Mail/einen Brief mit beigefügtem Scan/beigefügter Kopie eines amtlichen Lichbildausweises an das BVT schickt - die selbe Vorgehensweise gilt übrigens auch für Auskünfte aus dem EKIS, hierbei wird das ganze an die jeweilige Bundespolizeidirektion geschickt. Sofern es die erste Auskunft innerhalb des laufenden Jahres ist, ist die Auskunft gebührenfrei.
Die erteilten Auskünfte sind sehr dürftig: Beim EKIS erscheint nur eine Sache, nämlich eine ca. 10 Jahre zurückliegende Verlustanzeige eines Gegenstandes; beim BVT sind gleich gar keine "der Auskunftspflicht unterliegenden" Daten über mich gespeichert. Na ja, irgendwie auch beruhigend, wobei ich nicht glauben kann, dass es nicht irgendetwas über mich gespeichert gibt (wie wahrscheinlich für jede Person).
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