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LouCypher 06.09.2010 16:43

warum bitte soll das lohnsteuerpflichtig sein? Wie jeder andere unternehmer kann ein energieproduzent rabatte gewähren wenn er lust hat. Nur weils einen "listenpreis" gibt heisst das nicht das nur um diesen verkauft werden kann. Erst wenn der strom gratis ist oder der rabatt unter dem selbstkostenpreis liegt ist es ein sachbezug.

Autrob 06.09.2010 16:55

sieh mal. ich habe ein firmenfahrzeug, welches mir auch für private zwecke zur verfügung steht.
gemäß den gesetzlichen vorschriften wird auf meinem gehaltszettel ein sachbezug ausgewiesen. das firmenfahrzeug stellt rechtlich eine leistung des unternehmens dar, welches mir einen geldwerten vorteil bringt, weil ich kein eigenes mehr brauche (abgesehen von zweit-, dritt- und viertwagen und dem cabrio fürs wochenende).

dieser geldwerte vorteil ist steuerlich zu vergüten, das bedeutet, die lohnsteuerbemessungsgrundlage wird erhöht, ich zahle mehr steuer.

wenn das so einfach wäre, würde jedes unternehmen seinen mitarbeitern was durchgehen lassen. am besten noch buchhaltungstechnisch aktiviert, damit wird deren gewinn reduziert und die unternehmenssteuern gesenkt. aber das führt ins endlose.

was ich sagen will, aus meiner rechtlichen beurteilung ist es ein sachbezug. wie aber schon erwähnt gibt es vielleicht auch was anderes.

und ob es ein sachbezug ist oder nicht, geht ja letztlich an der frage, ob es diese ermäßigung gibt, völlig vorbei.

The_Lord_of_Midnight 06.09.2010 23:41

Zitat:

Zitat von alterego100% (Beitrag 2427326)
1) glaube ich nicht, daß es sich um einen Sachbezug handelt, sondern um eine freiwillige Sozialleistung.

Es gibt einen Unterschied zwischen Sachbezug und Sozialleistung.

Eine Sozialleistung wäre meines Erachtens z.b. ein vergünstigtes Mittagessen.
Aber selbst da gibt es strengste Regeln, wie z.b. das die Essensmarken nur in der unmittelbaren Umgebung der Firma eingelöst werden dürfen.
Zumindest bei uns in der Firma haben sie das Angebot an Restaurants auf das absolute Minimum eingeschränkt, da der Steuerprüfer diesbezüglich Probleme gemacht hat.
Z.b. die Essensmarken beim Billa einzulösen wäre schon ein Sachbezug, denn damit könnte man auch seine normalen Einkäufe über die Essensmarken tätigen.
Oder wenn ich abends mit der Familie mit den Essensmarken essen gehen könnte, wäre das auch bereits ein Sachbezug.

Ein Sachbezug ist ein geldwerter Vorteil, wie z.b. der genannte Firmenwagen.

Wie das dann mit dem Vorteil beim Strom aussieht, ist eine andere Frage.
Ich würde meinen, es ist ein Sachbezug, denn günstiger Strom hört sich für mich nicht nach einer Sozialleistung an.

Der springende Punkt ist, daß der Vorteil NUR einem Mitarbeiter des Unternehmens und nur direkt diesem Mitarbeiter gewährt wird. Wenn diesen Vorteil auch ein x-beliebiger Kunde haben kann, dann ist das was anderes.

Wir wissen übrigens gar nicht, ob die diese Beträge nicht sowieso als Sachbezug versteuern.
Ich habe nur die Frage gestellt, nicht die Behauptung aufgestellt, daß sie das nicht versteuern würden.

Zitat:

Zitat von alterego100% (Beitrag 2427326)
2) bin ich mir ziemlich sicher, daß die EVN ihre Steuern ordentlich abführt.

Es kann überall Fehler geben, auch in großen Unternehmen.
Und ich nehme an, auch die EVN wird mal Steuerprüfungen haben und auch dort werden Dinge auffallen, die nicht in Ordnung sind.
Wo Menschen sind, können Fehler passieren.
Und es kann auch der Steuerprüfer mal anderer Meinung als die Lohnverrechnung sein, vor allem, wenn die Steuerprüfer Prämien bekommen für erfolgreiche Entdeckungen.

maribo 07.09.2010 13:33

es geht ja nicht um das, ob man eine vergünstigung bekommt oder auch nicht ... und wo - die frage ist ja nur: wieviel?

LouCypher 07.09.2010 13:45

Zitat:

Zitat von Autrob (Beitrag 2427381)
sieh mal. ich habe ein firmenfahrzeug, welches mir auch für private zwecke zur verfügung steht.
gemäß den gesetzlichen vorschriften wird auf meinem gehaltszettel ein sachbezug ausgewiesen. das firmenfahrzeug stellt rechtlich eine leistung des unternehmens dar, welches mir einen geldwerten vorteil bringt, weil ich kein eigenes mehr brauche (abgesehen von zweit-, dritt- und viertwagen und dem cabrio fürs wochenende).

dieser geldwerte vorteil ist steuerlich zu vergüten, das bedeutet, die lohnsteuerbemessungsgrundlage wird erhöht, ich zahle mehr steuer.

wenn das so einfach wäre, würde jedes unternehmen seinen mitarbeitern was durchgehen lassen. am besten noch buchhaltungstechnisch aktiviert, damit wird deren gewinn reduziert und die unternehmenssteuern gesenkt. aber das führt ins endlose.

was ich sagen will, aus meiner rechtlichen beurteilung ist es ein sachbezug. wie aber schon erwähnt gibt es vielleicht auch was anderes.

und ob es ein sachbezug ist oder nicht, geht ja letztlich an der frage, ob es diese ermäßigung gibt, völlig vorbei.

Ein firmenwagen ist was anderes, hier übernimmt die firma ja kosten für dich, aber das produkt der eignen firma günstiger zu bekommen sind ein anderes paar schuhe. Es ist ein unterschied ob ein vw mitarbeiter einen vw als firmenwagen bekommt, oder einen vw um 30% rabatt kaufen kann solange die firma noch einen profit macht. Bekäme er den vw für weniger als den herstellungspreis ist es wieder was anderes. Wennst in der kantine das menü um €2 bekommst brannst dafür auch keine lohnsteuer.

Autrob 07.09.2010 14:05

Zitat:

Zitat von LouCypher (Beitrag 2427495)
Ein firmenwagen ist was anderes, hier übernimmt die firma ja kosten für dich, aber das produkt der eignen firma günstiger zu bekommen sind ein anderes paar schuhe. Es ist ein unterschied ob ein vw mitarbeiter einen vw als firmenwagen bekommt, oder einen vw um 30% rabatt kaufen kann solange die firma noch einen profit macht. Bekäme er den vw für weniger als den herstellungspreis ist es wieder was anderes. Wennst in der kantine das menü um €2 bekommst brannst dafür auch keine lohnsteuer.

kleiner einspruch

wenn vw mir einen vw firmenwagen gibt, ist das ein permanenter geldwerter vorteil --> lohnsteuerpflichtig.
wenn vw mir einen mit mitarbeiterrabatt verkauft, ist das per gesetz nicht dasselbe, weil ein auto kauf ich nicht jedes monat ein --> nicht lohnsteuerpflichtig.

LouCypher 07.09.2010 14:40

jeder kann überall rabatt bekommen, auch ein mitarbeiter, das geht den staat nichts an, solange nicht unter wert verkauft wird. Könnte der mitarbeiter gratis strom beziehen wärs was anderes.

The_Lord_of_Midnight 07.09.2010 16:02

Verschiedene Leute werden immer verschiedene Sichtweisen haben.
Letztendlich reduziert es sich darauf, wie das der Lohnsteuerprüfer sieht.
Zumindest in einem privaten Unternehmen sind die ziemlich gnadenlos.
Und die wissen genau, wo sie hingreifen müssen, denn die kennen die wunden Punkte aus ihrer langjährigen Praxis.
Die wurden ja auch dafür ausgebildet.
Das geht sogar so weit, daß sie wie gesagt eine Strafe verfügen, weil man Essensmarken auch beim Billa einlösen konnte.

LZ 07.09.2010 17:10

Liebe Leute!
da meldet sich eine Person im Forum an um eine völlig sinnentleerte Diskussion mit einer holprig formulierten Frage anzufachen.
Die ganzen Sauereien die in den Landesnahen Betrieben so passieren -wenn wir da schon bei der EVN sind denke ich an die verspekulierten Gelder am Stromterminmarkt-sind die eine Seite, und die gewährten Deputate welche, wie LOM schon richtig erkannte, als Sachbezug in die Gehaltsabrechnung einfliessen eine ganz andere Baustelle.
Das gibt es schon eine Weile, Brauereien haben Bier, Molkereien Milchprodukte, Forstverwaltungen Brennholz, etc. an ihre jeweiligen Mitarbeiter abgegeben.
Wenn es jetzt die neidische Nachbarin eines EVN-Mitarbeiters nicht erträgt steht ihr der Weg in ein ebensolches Dienstverhältnis offen.....
Armselige Person die ich sicher nicht als Nachbarin bräuchte.....

lg roberto

enjoy2 07.09.2010 17:35

fullack


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