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Autrob 06.09.2009 09:59

Zitat:

Zitat von Telcontar (Beitrag 2378898)
Das war die eigentliche Frage.
Er hat das Geld genommen.
Hätte aber auch Tauschen können.

danke. das ist für mich eine eindeutige antwort.
es ging mir ausschließlich um die rechtliche situation.

Telcontar 06.09.2009 10:20

Bitte gerne :)

selbst erlebt:
intersport Eybl
Stecken gekauft 1x getestet --> Zu kurz (war leider das Damen model)
Tausch auf Heren Model nicht möglich weil Ausverkauft
Getauscht auf Nachfolge model (besser weil Leichter) da aber Saisonende + Angebotsphase war war das jetzige model Billiger!
somit hatte ich danach das Bessere model zu einen biligeren Preis + diferenz als Gutschein

holzi 06.09.2009 10:37

Dazu war aber der Händler nicht verpflichtet! Ob das Gerät jetzt billiger ist, ist unerheblich (du bekommst ein gleichwertiges oder höherwertiges Gerät, aber einen Gutschein für Preisdifferenzen nicht, ausser auf Kulanz), das würde ja im EDV-Bereich die Händler in den Ruin treiben.
Ob Reparatur, Tausch oder Wandlung, das hängt davon ab, was dem Händler zumutbar ist.

Autrob 06.09.2009 10:46

wenn ich das richtig verstehe, hast du zuerst ein teureres produkt bekommen, danach ein besseres, aber billigeres und auch noch die preisdifferenz zurück.

ich habe ja zuerst ein billigeres gerät gekauft, und danach hätte ich durch einen austausch ein teureres produkt bekommen. wie gesagt, ich kenne den grund nicht, warum die karte so billig war. vielleicht ein einzelstück?
verdächtig war die aussage des mitarbeiters: "möglicherweise hat die karte schon ein kunde zurückgegeben".

das klingt für mich, als hätten sie wissen müssen, daß die karte defekt ist. sprich sie verkaufen bewußt defekte ware. das bezeichne ich als frech und wenn durch diese politik media markt in den ruin geht, dann nehme ich das in kauf. rechtlich gesehen wäre das gewerbsmäßiger betrug.

holzi 06.09.2009 10:57

1. Das musst du beweisen (dass bewusst gebrauchte Ware als neu verkauft wird).
2. Ändert das nichts daran, dass du zwingend ein neues Gerät bekommen kannst. Im Gegenteil - fall es sich hier um ein preisreduziertes Einzelstück handelte (warum auch immer).
Falls du aber ein Gerät als Neuware gekauft hast und es keine Neuware war, hast du Gewährleistung, auch wenn das Gerät nicht kaputt ist.
3. Gehts hier nicht um einen einzelnen Händler. Computerhardware wird schnell billiger - lächerlich, wenn hier jeder noch allfällige Preisdifferenzen zurückbekommen würde.

Lowrider20 06.09.2009 11:13

Zitat:

Zitat von Autrob (Beitrag 2378888)
ich weiß echt nicht, was das mit frech zu tun hat.
es handelt sich erstens ausschließlich um die frage nach der rechtlichen situation.

wäre die karte nicht verbilligt gewesen, hätte ich sie gar nicht gekauft.
in weiterer folge habe ich folgekosten, weil ich ein neues netzteil gekauft habe, welches nur für die graka gebraucht wurde, und somit jetzt unnötig ist.

Warum gibst du das Netzteil dann nicht auch zurück, vorausgesetzt auch beim blöd,mann gekauft, mit der Begründung, daß du dein Netzteil zuerst vermutet hast?

Zitat:

witzigerweise schreibst du selbst, der händler darf nachbessern, sonst austausch. das bedeutet genaugenommen, daß es mir egal ist, welchen preis ich bezahlt habe, und somit die karte getauscht werden müßte.
Ich hab nicht geschrieben nachbessern, ansonst Austausch. Händler bzw. auch der Käufer darf nach einer erfolglosen Nachbesserung sowohl auf einen Austausch ALS AUCH eine Wandlung des Kaufvertrages bestehen.

Zitat:

vermutlich wird die defekte karte jetzt nochmal verkauft, vielleicht findet sich einer, der nicht zurückgeht und blöd,mann hat wirklich einen gefunden, der für ein defektes teil auch noch bezahlt hat.

also weiß ich nicht, was du mir vorwerfen willst.
Ich werfe dir den frechen Gedanken mit folgender Begründung vor: Du hast dein Recht bekommen (Kaufpreisrückerstattung bzw. Wandlung des Kaufvertrages). Ebenso hätten sie es einschicken können, dich mal ein oder zwei Wochen warten lassen können, dann ev. Tausch oder Wandlung durchziehen. Und dann spielt der Kunde mit dem Gedanken, man hätte ja ev. statt der Wandlung einen Austausch fordern können. Hast du einen Schaden dadurch? Nein. Das Netzteil -> siehe oben

Telcontar 06.09.2009 11:29

Zitat:

Zitat von holzi (Beitrag 2378904)
Dazu war aber der Händler nicht verpflichtet!

Habe ich auch nicht behaubtet
Zitat:

Zitat von holzi (Beitrag 2378904)
(du bekommst ein gleichwertiges oder höherwertiges Gerät, aber einen Gutschein für Preisdifferenzen nicht, ausser auf Kulanz),

genau das habe ich geschrieben nix anderes

ich habe das nur als sehr schönes beispiel angegeben welche möglichkeiten es gibt um kunden zufrieden zu stellen

Zitat:

.... Ebenso hätten sie es einschicken können, dich mal ein oder zwei Wochen warten lassen können, dann ev. Tausch oder Wandlung durchziehen. ...
so wie das beispiel dabei währe der kunde sicherlich NICHT zufrieden

möglich ist vieles

Lucky333 06.09.2009 12:01

Zitat:

Zitat von Lowrider20 (Beitrag 2378880)
Anstatt froh zu sein, daß du beim blöd,mann das Geld zurückbekommen hast, willst du lieber noch mal einen Gewinn rausschlagen. Andere müssen regelrecht kämpfen um einen solchen Erfolg zu erzielen.

also beim mm hab ich immer noch mein geld bekommen oder aber umtausch ohne mit der wimper zu zucken...die sind da sehr unbürokratisch...was ich aber erlebt hab war dass der verkäufer die umgetauschte ware wieder ins regal gestellt hat.

Lowrider20 06.09.2009 12:10

Solche schwarzen Schafe (sei es jetzt vom Verkäufer bis zur Führungsetage) gibt es immer. Aber ich kann eines bestätigen: Mediamarkt verkauft defekte Ware. ABER: Diese wird vorher repariert und dann vergünstigt verkauft. Erkennbar an bereits geöffneten Schachteln und ev. fehlendem Zubehör. In meiner Nähe gibt es eine Rep-Werkstatt, die fürn MM repariert.
Also: MM verkauft reparierte Ware zu vergünstigten Preisen (meist Autoradios)

Autrob 06.09.2009 12:16

Zitat:

Zitat von Lowrider20 (Beitrag 2378909)


Ich werfe dir den frechen Gedanken mit folgender Begründung vor: Du hast dein Recht bekommen (Kaufpreisrückerstattung bzw. Wandlung des Kaufvertrages). Ebenso hätten sie es einschicken können, dich mal ein oder zwei Wochen warten lassen können, dann ev. Tausch oder Wandlung durchziehen. Und dann spielt der Kunde mit dem Gedanken, man hätte ja ev. statt der Wandlung einen Austausch fordern können. Hast du einen Schaden dadurch? Nein. Das Netzteil -> siehe oben

ich möchte dich berichtigen. ich habe eine - für beide seiten rasche - lösung akzeptiert. ich habe nicht zwangsläufig recht bekommen. denn der händler hat die gewährleistung auf dieses produkt, egal zu welchem preis. lt. konsumentenschutzgesetz bin ich berechtigt das teil zu kaufen, wenn es sich nur um einen druckfehler handelt.
ein zurücknehmen der karte und wartezeit von 14 tagen ist unzumutbar, weil die mir sonst die funktionsfähigkeit des computers beeinträchtigen würden.
das es offensichtlich bei mm gelebte praxis ist, defekte teile wieder ins regal zu stellen - und auch in diesem fall gibt es so indizien - und billiger zu verkaufen, ist somit deren unternehmensrisiko. denn wenn ich den artikel kaufe, habe ich das recht auf eine lückenlose funktion. selbst bei einem vorführartikel habe ich volle gewährleistung. das heißt, ich habe freiwillig zugestimmt, nicht von meinem recht gebrauch zu machen, ein gleichwertiges teil - welches ja lagernd war - einzufordern. das ist zwar jetzt wieder mein problem, aber keineswegs frech, sondern eher kulant von meiner seite.
tut mir leid wenn du das anders siehst.


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