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garfield36 29.07.2009 16:47

Es ist schon erstaunlich wie schlecht ausgebildet Mitarbeiter von Organisationen sind, die sich quasi amtliche Befugnisse anmaßen.

pong 29.07.2009 18:59

Zitat:

Bei einem Nachbarn von mir war's nämlich so.
Wie genau wars dort? Haben unter Garantie nur gedroht... ansonsten ists ja fast schon eine Amtsanmaßung.

Damit die Polizei dein Eigenheim betreten darf, muss ein begründeter Verdacht auf eine Straftat feststehen und selbst dann, darf auch nur diese - und sonst überhaupt niemand anderes - deine Türschwelle ohne dein Einverständnis überschreiten.
pong

argos 30.07.2009 07:33

Zitat Pong : Wie genau wars dort?

Der Nachbar hat den Gis-Menschen nicht reingelassen, daraufhin ist er einige Zeit später mit einem Gendarmeriebeamten dagestanden und den musste er eintreten lassen.
Meine Behauptung man MUSS den Gis-Typen[in] die Wohnung 'bitten' war falsch, aber die Amtsperson mit der er dann kommt musst Du.
Lese dazu den Artikel von Holzi, sehr aufschlussreich.

argos

BrittaNagel 30.07.2009 08:58

Danke an alle
@baron
Der angegebene Link zum Ausprobieren bringt die Meldung www.nrj.at not found.
Ich weiß immer noch nicht, ob ich mit meinem Werkl überhaupt Radio hören k a n n (wollen tu ich's eh nicht). Eigentlich hab ich keine Lust, dieses Extra zu zahlen, zumal wir zu Hause das volle Programm haben. In welchem Büro hört man Radio über den PC?

BrittaNagel 30.07.2009 09:10

Man sollte nicht antworten, wenn es noch weitere Seiten gibt.

Also ich habe ihn nicht reingelassen, wollte er auch nicht. An der Tür hat ihm genügt.
@Holzi
Sehr gut, aber vom PC steht da nichts.
Das GIS-Gesetz spricht von einer "Rundfunkeinrichtúng, die in der Lage wäre...." Da gibt es viele Sachen, die Radio spielen könnten...
@Argos
Was tun Sie?

holzi 30.07.2009 09:43

@ BrittaNagel:

vielleicht hilft das weiter:
http://www.heise.de/newsticker/GIS-v...meldung/134534

:)

Alufranz 30.07.2009 10:32

Zitat:

Zitat von BrittaNagel (Beitrag 2372908)
Zu Hause zahlen wir TV- und Rundfunkgebühren.

Ist das in Ordnung oder nur eine Abzocke?

Auch wenn es rechtlich in Ordnung ist, so ist es trotzdem eine unverschämte "Abzocke". Unabhängig von der "PC + Internetfrage" ......... es ist schlicht eine Frechheit, dass für Zweitwohnsitze die TV - Gebühr ein zweites mal fällig wird.

Baron 30.07.2009 13:51

Hm eigenartig!:rolleyes:
Der geht jetzt-gerade 2x ausprobiert!

http://www.energy.at/webradios/live/index.php

Da gibts noch mehr:
http://www.windowsmedia.com/radioui/home.aspx

pc.net 30.07.2009 15:16

Zitat:

Zitat von Alufranz (Beitrag 2373378)
Auch wenn es rechtlich in Ordnung ist, so ist es trotzdem eine unverschämte "Abzocke". Unabhängig von der "PC + Internetfrage" ......... es ist schlicht eine Frechheit, dass für Zweitwohnsitze die TV - Gebühr ein zweites mal fällig wird.

naja, besser es ist haushaltsbezogen als personenbezogen wie in deutschland ...

fredf 30.07.2009 18:41

Zitat:

Zitat von argos (Beitrag 2373356)
Der Nachbar hat den Gis-Menschen nicht reingelassen, daraufhin ist er einige Zeit später mit einem Gendarmeriebeamten dagestanden und den musste er eintreten lassen.
Meine Behauptung man MUSS den Gis-Typen[in] die Wohnung 'bitten' war falsch, aber die Amtsperson mit der er dann kommt musst Du.
Lese dazu den Artikel von Holzi, sehr aufschlussreich.

Entweder hat sich der Kibera nicht ausgekannt oder er hat den GIS-Menschen gut gekannt...

im Link von Holzi steht nämlich:
"Besteht der begründete Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe unrichtig ist, oder wird eine solche trotz Mahnung verweigert, so hat die GIS eine Überprüfung der Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (das ist das Magistratische Bezirksamt oder die Bezirkshauptmannschaft) zu veranlassen, deren Organe zum Betreten der betreffenden Räumlichkeiten ermächtigt sind.
Ein Betreten von Räumen ist also nur durch Organe der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig (und nicht durch Organe der GIS !), sowie auch nur bei begründetem Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe unrichtig ist oder verweigert wurde (nicht aber, wenn noch gar keine Meldung vorliegt bzw. noch keine Anfrage erfolgt ist !)."


Seit wann ist ein Gendameriebeamter ein Organ der Bezirksverwaltungsbehörde? Nein, ist er definitiv nicht und er hat definitiv nicht das Recht dazu ohne Gerichtsbescheid in die Wohnung einzudringen.


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