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Es ist schon erstaunlich wie schlecht ausgebildet Mitarbeiter von Organisationen sind, die sich quasi amtliche Befugnisse anmaßen.
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Zitat:
Damit die Polizei dein Eigenheim betreten darf, muss ein begründeter Verdacht auf eine Straftat feststehen und selbst dann, darf auch nur diese - und sonst überhaupt niemand anderes - deine Türschwelle ohne dein Einverständnis überschreiten. pong |
Zitat Pong : Wie genau wars dort?
Der Nachbar hat den Gis-Menschen nicht reingelassen, daraufhin ist er einige Zeit später mit einem Gendarmeriebeamten dagestanden und den musste er eintreten lassen. Meine Behauptung man MUSS den Gis-Typen[in] die Wohnung 'bitten' war falsch, aber die Amtsperson mit der er dann kommt musst Du. Lese dazu den Artikel von Holzi, sehr aufschlussreich. argos |
Danke an alle
@baron Der angegebene Link zum Ausprobieren bringt die Meldung www.nrj.at not found. Ich weiß immer noch nicht, ob ich mit meinem Werkl überhaupt Radio hören k a n n (wollen tu ich's eh nicht). Eigentlich hab ich keine Lust, dieses Extra zu zahlen, zumal wir zu Hause das volle Programm haben. In welchem Büro hört man Radio über den PC? |
Man sollte nicht antworten, wenn es noch weitere Seiten gibt.
Also ich habe ihn nicht reingelassen, wollte er auch nicht. An der Tür hat ihm genügt. @Holzi Sehr gut, aber vom PC steht da nichts. Das GIS-Gesetz spricht von einer "Rundfunkeinrichtúng, die in der Lage wäre...." Da gibt es viele Sachen, die Radio spielen könnten... @Argos Was tun Sie? |
@ BrittaNagel:
vielleicht hilft das weiter: http://www.heise.de/newsticker/GIS-v...meldung/134534 :) |
Zitat:
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Hm eigenartig!:rolleyes:
Der geht jetzt-gerade 2x ausprobiert! http://www.energy.at/webradios/live/index.php Da gibts noch mehr: http://www.windowsmedia.com/radioui/home.aspx |
Zitat:
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Zitat:
im Link von Holzi steht nämlich: "Besteht der begründete Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe unrichtig ist, oder wird eine solche trotz Mahnung verweigert, so hat die GIS eine Überprüfung der Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (das ist das Magistratische Bezirksamt oder die Bezirkshauptmannschaft) zu veranlassen, deren Organe zum Betreten der betreffenden Räumlichkeiten ermächtigt sind. Ein Betreten von Räumen ist also nur durch Organe der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig (und nicht durch Organe der GIS !), sowie auch nur bei begründetem Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe unrichtig ist oder verweigert wurde (nicht aber, wenn noch gar keine Meldung vorliegt bzw. noch keine Anfrage erfolgt ist !)." Seit wann ist ein Gendameriebeamter ein Organ der Bezirksverwaltungsbehörde? Nein, ist er definitiv nicht und er hat definitiv nicht das Recht dazu ohne Gerichtsbescheid in die Wohnung einzudringen. |
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