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holzi 10.04.2009 09:20

Zitat:

Zumindest dann nicht, wenn dort die Software nicht direkt zum Download angeboten wird, sondern lediglich ein Link gesetzt wird, beispielsweise zu Adobe. Immerhin könnte ich ja auch meinen eigenen Webauftritt kostenpflichtig machen und darin Links zu Downloads diverser Foto-Programme setzen.
s. link von Josef_E. Die Programme werden dort (in diesem Beispiel) in deren Downloadbereich angeboten. Man bezahlt zwar nicht fürs Programm selber, sondern für das Downloadangebot von diverser kostenloser Software. Man sieht hier auch, dass die entstehenden Kosten rechts relativ unscheinbar zu finden sind incl. des Verzichts auf Widerruf. Bei einem kostenpflichtigen Angebot müssten die Kosten aber deutlich ausgewiesen werden. Ob man das Widerufsrecht einfach mit einem Mausklick ausser Kraft setzen kann ist auch zweifelhaft...damit wäre dann der Vertrag nicht rechtmäßig zustande gekommen. Aus Angst und Unwissenheit zahlen aber sicher viele...

Auch wenn man die Art des Angebots bemerken sollte - die Intention dieser Anbieter scheint für mich klar...

In deinem Werbeauftritt, wirst ja kaum den Download abhängig von einer Anmeldung machen - in solchen Fällen kann man nur nach Registrierung downloaden (wenn du den link zu Adobe setzt, muss sich der user ja nicht bei dir anmelden).

Don Manuel 10.04.2009 09:22

Eh kloa. Wo alle einig sind über den Übeltäter, für Satan gilt wieder einmal das Gegenteil. Derart prinzipielle Dauer-Opposition geht aber schon hart in Richtung Trollerei, imho :(

Satan_666 10.04.2009 10:42

Zitat:

Zitat von holzi (Beitrag 2356388)
s. link von Josef_E. Die Programme werden dort (in diesem Beispiel) in deren Downloadbereich angeboten. Man bezahlt zwar nicht fürs Programm selber, sondern für das Downloadangebot von diverser kostenloser Software.

Ich frage mich jetzt ernsthaft, woher Du das weißt!

Hast Du Dich dort etwa angemeldet? Und vielleicht noch die Software runter geladen?

Wenn Du jetzt meine Homepage betrachtest (Link siehe meine Signatur), dann wirst Du feststellen, dass es einen Bereich "Link" gibt, wo wiederum ein Unterbereich "Software- und PlugIn-Downloads" eingerichtet ist. Ich hätte das problemlos in einen eigenen Hauptbereich "Downloads" zur Verfügung stellen können und trotzdem mache ich nix Illegales, weil ich nur Links setze.

Ich gebe zu, ich weiß nicht, wie ich die Software bei dem einen Anbieter, den ich mir angesehen habe, bekäme - ob ich dann nur einen Link zu Adobe vorfinde oder die Software direkt von deren Webspace laden kann, weiß ich nicht, weil ich mich bis dato dort noch nicht angemeldet habe und daher gar keinen Zugang zu diesem Bereich habe. Ich gehe jedoch davon aus, dass ich dort lediglich einen Link finde, woher ich die Software bekommen kann. Das ist halt meine gelebte Unschuldsvermutung!

Alles Andere müsste nachgewiesen werden! Wozu ich Dich hiermit herzlichst auffordere, den Beweis anzutreten, dass die dort was Illegales machen!

holzi 10.04.2009 10:59

*lol*
was hat mein quote mit deiner homepage zu tun?
Im Beispiel, welches der Threadersteller gemeint hat führt der link zu:
Zitat:

... anmelden und Acrobat Reader downloaden!
Die Registrierung in nur wenigen Sekunden - Downloadlink per Email!
Download der gewünschten Software mit der vollen Geschwindigkeit!
(ist bei verschiedenen Anbietern ähnlich formuliert).
und nicht (direkt) zur Adobe-homepage. In der Spalte daneben sind unauffällig die Kosten erwähnt. Google ist dein Freund und wird dir auch genauere Informationen über den weiteren Ablauf bei diversen Anbietern mit dem "Schmäh" liefern.
Bitte lies dir die Infos genau durch und versuche diese auch zu verstehen - andernfalls ist jede weitere Diskussion sinnlos....


...und nein, ich hab mich dort nicht angemeldet - weil ich weiß, wo man das Programm wirklich kostenlos runterladen kann ;)

Satan_666 10.04.2009 11:15

Ich habe so das Gefühl, holzi, wir reden von 2 verschiedenen Dingen.

Hier wurde viel darüber geschrieben, dass es verwerflich sein soll, gegen Gebühr freie Software anzubieten. Schön langsam schweift es aber insoferne ab, als dass nicht mehr primär das Anbieten der Software am Pranger steht, sondern das Verschweigen von Kosten für ein offensichtlich dubioses Geschäftsmodell.

Bei Letzterem bin ich zu 100% Deiner Meinung: da hier viel verschleiert wird (das sehe ich genauso wie Du und wohl alle anderen hier), kann man schnell reinfallen und dagegen muss dringend etwas unternommen werden. Da braucht es keine Diskussion.

Wo wir in der Meinung differieren, scheint der technische Aspekt des Downloads zu sein. Du bist überzeugt davon, dass Du die Software von denen direkt bekämest (also dass die Software auf deren Webspace lagert) - und ich gehe davon aus, dass ich im Zuge des Downloadens lediglich auf die Website von Adobe geroutet werde.

Ersteres wäre wohl ohne Einwilligung des Rechteinhabers verboten - letzteres erlaubt.

Nicht mehr aber auch nicht weniger will ich hier sagen. Wer darüber hinaus etwas liest, liest etwas, was nicht meine Meinung ist.

IchNixWissen 10.04.2009 13:40

Dumme Frage: Was sagt Google dazu, dass ein Werbekunde ein Abzocker ist? Lassen die eine moralisch fragwürdige Seite einfach so bei ihren Kunden, wenn sich Beschwerden darüber häufen. Und kann man sich eigentlich über sowas bei Google beschweren?

Ansonsten finde ich, dass jeder soweit mündig sein sollte, sich den Text durchzulesen, bevor man seinen Name und Adresse angibt.

hans friedmann 10.04.2009 14:20

Zitat:

Zitat von IchNixWissen (Beitrag 2356433)
Dumme Frage: Was sagt Google dazu, dass ein Werbekunde ein Abzocker ist? Lassen die eine moralisch fragwürdige Seite einfach so bei ihren Kunden, wenn sich Beschwerden darüber häufen. Und kann man sich eigentlich über sowas bei Google beschweren?

Ansonsten finde ich, dass jeder soweit mündig sein sollte, sich den Text durchzulesen, bevor man seinen Name und Adresse angibt.

ganz einfach: geld stinkt nicht und google kann und wird nicht jede werbeeinschaltung auf dubiosität prüfen, v.a. da das vorgehen der DL anbieter zwar unserisös aber eben nicht strafbar ist.

die forderungen welche von den anbietern gestellt werden, sind im grunde ja nicht haltbar, daher auch keine zahlungsverpflichtung gegeben.
theoretisch kann jeder jedem eine forderung stellen, obs eben dann haltbar ist ist immer die frage...

Baron 10.04.2009 15:45

Na ja man meldet sich halt an und bekommt den GRATIS LINK um 60€ geschickt!:rolleyes:
Super! Btw-der Vertrag geht aber über 2 Jahre (120€)!
Nur Google sollte sich dann irgendwann fragen wozu man Google noch braucht?:confused:

FranzK 10.04.2009 17:37

Ich bin auch in etwa Satans Meinung, dass diese Abzockerseiten formal rechtlich weitgehend in Ordnung sind. Und ich glaube nicht, dass Weinis Anregung, dies Adobe zu melden, etwas helfen kann. Denn für die Adobe-Software wird ja nichts verlangt und die dubiosen "Leistungen", die mit dem "Download-Abo" erbracht werden, können Adobe eigentlich nicht berühren.

Wogegen man aber Sturm laufen könnte, ist die hinterhältige Weise, auf die verschwiegen wird, dass man sich auf so ein Abo einlässt. Wenn man nämlich auf das entscheidende OK klickt und der verhängnisvolle Text befindet viel weiter unten auf der Seite, wo man als Benutzer von Download-Seiten normalerweise nie hingeht, weil man die Seite scrollen müsste, dann könnte das rechtlich beeinspruchbar sein, bzw. relativ leicht entsprechend neu formuliert werden. Jeder, der für seine Leistung Entgeld fordert, müsste dies klar ersichtlich und nicht geistreich versteckt machen. Alles andere ist reine Abzocke...


:hallo:

Josef_E 10.04.2009 18:20

Versuche zum Abstellen gewisser Vorgangsweisen gibts ja immer wieder, siehe:

http://www.arbeiterkammer.at/online/...net-41972.html

aber obs wirklich was nutzt?

Gruss Josef.


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