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The_Lord_of_Midnight 12.02.2009 11:28

Ja, und eins muss uns allen auch klar sein.
Gerade nach Weihnachten mit den bei weitem größten Umsätzen im ganzen Jahr und alle den Feiertagen baut sich naturgemäß ein Rückstau auf.

Und welcher Hersteller leistet es sich heute noch, wirklich noch ausreichend Mitarbeiter auch für Zeiten mit erhöhtem Bedarf zur Verfügung zu haben ?
Was auch verständlich ist, denn wir Kunden kaufen auch sehr oft lieber das billigere Produkt.

Hand aufs Herz:
Wer von uns hat schon jemals beim bzw. vor dem Kauf gefragt, welcher Hersteller die kundenfreundlichste Rma-Abwicklung bietet ?
Muss man sich aber offensichtlich wirklich angewöhnen.
Denn erst wenn das ein Kriterium ist, das den Umsatz maßgeblich beeinflusst, werden die Mitarbeiter im Service wieder aufgestockt werden.

fredf 12.02.2009 14:18

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2345955)
Diesen Anspruch hast du mit Sicherheit nicht.

Es ist so wie von mir angeführt. Einzig eine Fristsetzung von längstens 7 Werktagen sollte man gegebenfalls noch machen, dann gibt´s keine Debatte mehr darüber ob der Kaufvertrag gewandelt werden kann oder nicht.

The_Lord_of_Midnight 13.02.2009 00:04

Kann natürlich schon sein, daß das in der Praxis so gehandhabt wird.
Das weiß ich nicht.
Aber im Gesetz steht es nicht direkt so, sondern wir nur als "angemessen" definiert, was auch immer das sein soll ?
Worauf kann man sich als Kunde referenzieren, wenn man seine Ansprüche geltend machen will ?

fredf 13.02.2009 00:44

Eben aufgrund weil es im Gesetz nicht genau definiert drin steht ist vor Jahren zwischen Elektrohandel und Industrie ein Übereinkommen getroffen worden bezüglich maximal erlaubter Reparaturdauer. Die genauen Tage weiss ich nicht mehr auswendig, jedoch ist´s je nach Gerätesparte unterschiedlich und bei keiner beträgt sie über 30 Tage. Im Streitfalle wird solch eine branchenübliche Übereinkunft für die Gerichte als Massstab zählen.
Auch der Konsumentschutz geht von längstens 4 Wochen aus.

SOunds 13.02.2009 10:14

Meiner Meinung nach wäre es ja auch schon ausreichend wenn es einfach eine ehrliche einschätzung vom Reperaturservice gibt wie lange es dauern wird. Wenn es länger als 3 Wochen dauert muss eben ein Ersatzgerät her. Wenn man dem Kunden dann auch gleich ein besseres Gerät vorsetzt hat das noch dazu einen Werbeeffekt den man sonst nur schwer erzielen kann bei Computern.

The_Lord_of_Midnight 13.02.2009 10:16

Das sind dann die sogenannten Usancen, die werden auch vor Gericht üblicherweise anerkannt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Usancen

Leider ist man als Privatmensch nicht immer so genau über diese Sachen informiert.
Das müsste irgendwo dokumentiert sein, worauf man verweisen kann.
Dann kann man im Konfliktfall darauf hinweisen.

Blöd ist nur, daß man in der heutigen Zeit sicher bereits die reparierte Ware längst wieder in der Hand hat, bevor sich ein Gericht mit dem Fall befassen würde.
:(

maxb 13.02.2009 10:59

Ein Gericht damit zu befassen ist ganz einfach und kostet auch nicht viel.

Siehe mein posting hier -> http://www.wcm.at/forum/showthread.p...ge#post2328921

War für mich damals die einzige Möglichkeit in einem Gewährleistungsfall nach Monaten zu meinem Recht/Geld zu kommen.

(War natürlich nicht der DiTech damals!!!)

Allerdings finde ich auch, dass es viel zu schierig ist in Gewährleistungsfällen zu seinen Recht zu kommen. Da sollte etwas geändert werden.

The_Lord_of_Midnight 13.02.2009 23:19

Womit wir wieder bei der EU wären...

The_Lord_of_Midnight 13.02.2009 23:21

Zitat:

Zitat von SOunds (Beitrag 2346197)
Wenn es länger als 3 Wochen dauert muss eben ein Ersatzgerät her.

Eigentlich müsste immer ein Ersatzgerät her.
Nur sowas muss eben Eu-weit entschieden werden.
Damit für alle die gleichen Regeln gelten.

fredf 15.02.2009 12:47

Heute von einem Bekannten erfahren dass er sein Mainboard am 4.Oktober bei Ditech zwecks Garantieaustausch abgegeben hat.


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