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ERRA 30.11.2008 23:06

Soweit ich das bei amazon festgestellt habe unterscheiden vor allem Amazon Marketplace Anbieter wo was hingeht.

BTW habe ich schon mehrmals (steter Tropfen höhlt den Stein :D) bei Amazon reklamiert dass wenn ich auf Amazon.at einsteige auch die entsprechenden Endpreise und Lieferbedingungen für .at erwarte.

Was die Lieferbarkeit betrifft - ich habe versucht den neuen FLIP MINO HD zu bekommen. Über amazon.co.uk zwar erhältlich, aber -"not available in your country".

Mit dem OLPC 100$-Laptop soll es ja das gleiche Spiel sein.

rev.antun 02.12.2008 07:57

post hin post her - DE ist einfach behämmert mit lieferungen IN die EU

... liegt wohl am FREIEN WAHRENVERKEHR der in der EU gilt :mad:

in luxembourg kann man günstig rohlinge & co einkaufen :hammer:

etwas googlen und man findet abseits eg@y & amazon && ausserhalb DE weitaus günstigere händler, selbst in AT :D

Weini 02.12.2008 08:30

Zitat:

Zitat von rev.antun (Beitrag 2328225)
etwas googlen und man findet abseits eg@y & amazon && ausserhalb DE weitaus günstigere händler, selbst in AT :D

Hier mal die Auflistung der in Österreich zu entrichtenden Urheberrechtsabgaben: http://www.aume.at/rte/upload/ura/tarife_lkv08.pdf

Es ist für jeden ÖSTERREICHISCHEN Händler illegal, die vorgeschriebenen Abgaben zu hinterziehen. Und das muss er tun, wenn er unter dem Preis der reinen Abgabe verkauft. Du kannst dir leicht ausrechnen, dass bei einer Abgabe von 17 Cent pro Spielstunde der Preis einer Hunderter-Spindel von 20 Euro (und das noch inklusive USt.) nie und nimmer auch nur die UHRA decken kann.

Es aber absolut legal, wenn du (oder andere) Medien innerhalb der EU kauft und dann damit Eure Urlaubsfilme und sonstwas brennt. In Österreich darfst du, wenn du nur eigene Daten brennst, auch die URHA wieder rückfordern.

Es ist aber nicht so, dass, wenn du nur deine eigenen Daten brennst, die Abgaben (vom österreichischen Händler) nicht zu entrichten wären. Es ist nur so, dass du sie mit entsprechendem Aufwand wieder zurückholen kannst und darfst.

holzi 02.12.2008 08:46

@weini: wie erfolgt die "beweisführung"? muss man alle dvds vorlegen oder reicht die behauptung. ich nehme an, man muss dann auch alle rechnungen beilegen..

Weini 02.12.2008 10:12

Zitat:

Zitat von holzi (Beitrag 2328235)
@weini: wie erfolgt die "beweisführung"? muss man alle dvds vorlegen oder reicht die behauptung. ich nehme an, man muss dann auch alle rechnungen beilegen..

Ganz ehrlich: Ich weiß es nicht wirklich, da ich das noch nie gemacht habe. Zu faul. :D

Es gibt ein Formular, mit dem du die U(H)RA rückfordern kannst: http://www.aume.at/show_content2.php?s2id=49 rechts unten. Auch weiteres zur U(H)RA-Rückzahlung findest du dort (übrigens der vierte Treffer bei Google ;))

Die Behauptung reicht, soweit ich bislang gehört/gelesen habe. Und du wirst wohl die Rechnung(skopien) beilegen müssen. Nicht nur, weil du sonst irgendwas behaupten könntest, sondern auch, um festzustellen, ob der Händler überhaupt UHRA abgeführt hat (was bei 20 Euro pro 100er Spindel z.B. nicht der Fall wäre.

holzi 02.12.2008 10:28

Danke, ich war zu faul zum googlen ;)

Jetzt brauche ich nur noch Zeit und ich muss die Rechnungen finden ;)

Satan_666 02.12.2008 10:42

Zitat:

Zitat von Weini (Beitrag 2328252)
Es gibt ein Formular, mit dem du die U(H)RA rückfordern kannst: http://www.aume.at/show_content2.php?s2id=49 rechts unten. Auch weiteres zur U(H)RA-Rückzahlung findest du dort (übrigens der vierte Treffer bei Google ;))

Ich denke mal, dass es ziemlich schwer werden wird, von denen tatsächlich Geld zurück zu bekommen. Immerhin steht dort auf der Webseite unter Voraussetzungen für die Rückerstattung:

Zitat:

Wenn Trägermaterial auf Handelsebene exportiert bzw. reexportiert wird. Voraussetzung dafür ist der Nachweis über den Einkauf inklusive Leerkassettenvergütung (Einkaufsrechnung) und über den Export (z.B. Ausfuhrbescheinigung)


Wenn Trägermaterial für eine Vervielfältigung auf Grund der Einwilligung des Berechtigten benutzt worden ist. Dies betrifft hauptsächlich den professionellen Bereich.
Und wenn man sich das PDF ansieht, dann steht gleich mal ganz oben lapidar "Firma". Für mich sieht das so aus, als ob die davon ausgehen, dass das lediglich Firmen betrifft und nicht Privatpersonen. Meine Vermutung: bei Privatpersonen werden die es eher auf eine Klage ankommen lassen ... :rolleyes:

DukeNukem 02.12.2008 10:59

Zitat:

Zitat von ERRA (Beitrag 2327938)
Was die Lieferbarkeit betrifft - ich habe versucht den neuen FLIP MINO HD zu bekommen. Über amazon.co.uk zwar erhältlich, aber -"not available in your country".

Das ging mir mal ähnlich - und ich halts für ne Frechheit
Warum sind die Österreichischen gebühren denn höher als zB in Deutschland?

Satan_666 02.12.2008 11:19

Zitat:

Zitat von DukeNukem (Beitrag 2328265)
Warum sind die Österreichischen gebühren denn höher als zB in Deutschland?

Weil wir Österreicher gieriger sind?

Weil wir Österreicher uns das eh gefallen lassen?

Weil wir Österreicher es zulassen, dass uns I*****n regieren?

:

:

Wer weiß das schon so genau, warum das so ist ...? :rolleyes:

Weini 02.12.2008 13:20

Zitat:

Zitat von Satan_666 (Beitrag 2328262)
Ich denke mal, dass es ziemlich schwer werden wird, von denen tatsächlich Geld zurück zu bekommen.

Entweder lügen meine Freunde oder es ist einfach und problemlos. Ich habe mir - siehe oben - den Aufwand noch nicht angetan (zahlt sich bei mir nicht aus), einige Freunde und Bekannte hingegen schon.


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