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Soweit ich das bei amazon festgestellt habe unterscheiden vor allem Amazon Marketplace Anbieter wo was hingeht.
BTW habe ich schon mehrmals (steter Tropfen höhlt den Stein :D) bei Amazon reklamiert dass wenn ich auf Amazon.at einsteige auch die entsprechenden Endpreise und Lieferbedingungen für .at erwarte. Was die Lieferbarkeit betrifft - ich habe versucht den neuen FLIP MINO HD zu bekommen. Über amazon.co.uk zwar erhältlich, aber -"not available in your country". Mit dem OLPC 100$-Laptop soll es ja das gleiche Spiel sein. |
post hin post her - DE ist einfach behämmert mit lieferungen IN die EU
... liegt wohl am FREIEN WAHRENVERKEHR der in der EU gilt :mad: in luxembourg kann man günstig rohlinge & co einkaufen :hammer: etwas googlen und man findet abseits eg@y & amazon && ausserhalb DE weitaus günstigere händler, selbst in AT :D |
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Es ist für jeden ÖSTERREICHISCHEN Händler illegal, die vorgeschriebenen Abgaben zu hinterziehen. Und das muss er tun, wenn er unter dem Preis der reinen Abgabe verkauft. Du kannst dir leicht ausrechnen, dass bei einer Abgabe von 17 Cent pro Spielstunde der Preis einer Hunderter-Spindel von 20 Euro (und das noch inklusive USt.) nie und nimmer auch nur die UHRA decken kann. Es aber absolut legal, wenn du (oder andere) Medien innerhalb der EU kauft und dann damit Eure Urlaubsfilme und sonstwas brennt. In Österreich darfst du, wenn du nur eigene Daten brennst, auch die URHA wieder rückfordern. Es ist aber nicht so, dass, wenn du nur deine eigenen Daten brennst, die Abgaben (vom österreichischen Händler) nicht zu entrichten wären. Es ist nur so, dass du sie mit entsprechendem Aufwand wieder zurückholen kannst und darfst. |
@weini: wie erfolgt die "beweisführung"? muss man alle dvds vorlegen oder reicht die behauptung. ich nehme an, man muss dann auch alle rechnungen beilegen..
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Es gibt ein Formular, mit dem du die U(H)RA rückfordern kannst: http://www.aume.at/show_content2.php?s2id=49 rechts unten. Auch weiteres zur U(H)RA-Rückzahlung findest du dort (übrigens der vierte Treffer bei Google ;)) Die Behauptung reicht, soweit ich bislang gehört/gelesen habe. Und du wirst wohl die Rechnung(skopien) beilegen müssen. Nicht nur, weil du sonst irgendwas behaupten könntest, sondern auch, um festzustellen, ob der Händler überhaupt UHRA abgeführt hat (was bei 20 Euro pro 100er Spindel z.B. nicht der Fall wäre. |
Danke, ich war zu faul zum googlen ;)
Jetzt brauche ich nur noch Zeit und ich muss die Rechnungen finden ;) |
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Warum sind die Österreichischen gebühren denn höher als zB in Deutschland? |
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Weil wir Österreicher uns das eh gefallen lassen? Weil wir Österreicher es zulassen, dass uns I*****n regieren? : : Wer weiß das schon so genau, warum das so ist ...? :rolleyes: |
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