Zitat:
Zitat von Sloter
(Beitrag 2313237)
Bei uns gibt es den "netten" Brief mit der bitte um Unterlassung -> keine Kosten für Empfänger.
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Dieser "freundliche Brief" kam in den allermeisten Fällen von Urheberrechtsverletzungen, vor bei gewerblichen Nutzern, vom Anwalt und war - selbstverständlich - mit der Forderung nach Begleichung des Honorars und dem Ersuchen nach einer Unterlassungserklärung sowie - öfter als du glaubst - mit einer Forderung nach einer "Abstandszahlung" (vulgo "harmlose Schadenersatzforderung") garniert.
Bei Nicht-Zahlung -> Klage, die in berechtigten Fällen leicht zu gewinnen war und dem Beklagten weit höhere Kosten aufbürdete.
Zitat:
Zitat von Sloter
(Beitrag 2313237)
Das ist natürlich keine Rechtsberatung, ...
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Das wollen wir doch hoffen! :D
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