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naja, so einen schritt sollte man nicht ohne ausfürhliche rechtliche beratung durchführen. das kann man sich mehr ärger einhandeln.
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Zitat:
Offensichtlich will aber jeder diesen "Schrott" haben ;) Sonst würd nicht jeder irgendwo herunterladen. Ich sag nur SSKM |
Als Rechtsanwalt kann ich nur erschaudern vor den halbweisheiten die hier herumlaufen (Erpressung durch den Anwalt ?? ).
Nur zum Verständnis eine Frage: Du verwechselst diese Mahnung nicht mit den Abzocke-Schreiben deutscher Anwälte bezüglich lebenserwartung.de, genealogie.de etc ? Diese Sachen fallen unter Abzocke, bei Dir gehts um die Urheberrechtsverletzung durch die Nutzung einer Tauschbörse und zur Verfügungstellung rechtlich geschützter Inhalte. Das ist verboten und dafür können Strafen verlangt werden, ob die € 800,-- so stimmen kann ich nicht sagen. Nach Deinen bisherigen Infos greift aber das OGH Urteil das auf der ersten Seite zitiert wurde, ABER nur wenn Dein Bruder der den Download gemacht hat auch minderjährig ist, sonst haftet Dein Bruder. Jedenfalls würde ich eine Beratung beim Anwalt empfehlen, die erste ist auch kostenlos. |
Sofort der Rechtsschutzversicherung übergeben.
Diese Geschichte riecht verdammt nach gewerbsmäßiger Erpressung, das würde ich vorsorglich zur Anzeige bringen. Wer die Personen-Daten zur IP übergeben hat gehört auch noch geklärt! War einige Jährchen im 'Adult-Biz' tätig und habe da einige Erfahrungen mit solchen Rechtsanwälten bzw. Rechtsanwaltsvereinigungen machen müssen. |
Zitat:
Da es sich offenbar um ein Porno gehandelt hat, hofft diese "Anwalts"-Kanzlei doch offenbar dass man aus Scham heraus bezahlt und die Sache auf sich beruhen lässt. Zudem bin ich mir sicher dass sie, um die IP zu loggen, diese Datei zur verfügung gestellt haben, in diesem Fall wäre es wohl noch zusätzlich der Tatbestand von nicht nur zur Verfügung stellen von Urheberrechtlich geschützten Material, sondern auch Verbreitung von pornographischen Material an Minderjährige. Da kommen schon ein paar Jährchen zusammen... |
Grundsätzlich will ich ja darauf hinweisen dass es einen unterschied gibt zwischen Abnmahnungen deutscher Rechtsanwaelte für die Schmidtlein Brüder (siehe google) und einer Urheberrechtsverletzung wie im vorlioegenden Fall. Siehe dazu auch http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=179910&page=4 , die Videofirma kann dich belangen wenn du ein video - ob gekauft oder nicht - für andere via filesharing zur Verfügung stellst. Ganz egal ob es sich um Heidi oder den neuesten Film mit Rocco Seyfredi handelt.
Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen ! |
Zitat:
iG0r: Leider sind auch Filmausschnitte Urheberunrechtlich geschützt (Obwohl bei Trailern und Filmausschnitten kein Hahn danach kräht), also spiel es keine Rolle ob jetzt nur ein Byte (ich weiss, ist ist ziemlicher Unsinn) oder ganzer Film hochgeladen wurde. Im grunde genommen zählt leider nur die Tatsache dass er es anderen zur verfügung gestellt hat. Die MaFIA will jetzt ihr Schutzgeld! Ich würde zumindest über die Summe verhandeln. "-,Don Vito Corleone, Isch h'aben kleine Bambini, brauchen Geld zum Leeben! Die Kleine, krank, husten, brauche Medizin! Prego! Nicht wegnehmen Geld für Medizin." |
Zitat:
“ Lediglich der Ordnung halber halten wir fest, dass das hier gegenständliche Filmwerk aus der Reihe “XYZ“, Abbildungen und Darstellungen im Sinne von § 2 Abs. 1 lit. b. Pornographiegesetz enthält und durch Sie bzw. Ihren Internetanschluss einem größeren Personenkreis unter 16 Jahren zugänglich gemacht wurde. Dies bildet einen - weiteren - Strafbestand und wird, sofern die konkrete Tat nicht mit strenger Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft. Es handelt sich um ein Offizialdelikt, welches vom Amt wegen von den Strafverfolgungsbehörden zu verfolgen ist.“ . . . Wenn Sie dem Angebot entsprechen, werden von Seiten unserer Mandantschaft im Zusammenhang mit der hier gegenständlichen Handlung weder zivilrechtlich noch strafrechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet. Für mich klingt das wie "man verzichtet auf Anzeige eines Offizialdeliktes wenn man u.a. Geld zahlt". Ist das ok, üblich? Was würde die Rechtsanwaltskammer zu so einem Schreiben sagen? |
Habe mal kurz Google befragt, zu der betreffenden Firma, der SG Video Produktion.
Scheint eine beliebte Methode zu sein, Leute in Angst und Schrecken zu verstzen, wegen deren Abmahnung. Hier das Suchergebnis von Google: http://www.google.at/search?hl=de&q=...a=lr%3Dlang_de Und hier ein interessanter Link von einer Rechtsanwaltskanzlei für Medienrecht in Deutschland: http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/...te-filesharing |
Die Frage ist doch, ob der Betroffene den heruntergeladenen Porno tatsächlich weitergegeben hat, des weiteren ob er minderjährig ist.
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