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holzi 11.09.2008 09:11

naja, so einen schritt sollte man nicht ohne ausfürhliche rechtliche beratung durchführen. das kann man sich mehr ärger einhandeln.

JetStreamer 11.09.2008 09:26

Zitat:

Zitat von tomtom1 (Beitrag 2308477)
Ich drück euch nur die Daumen das ihr das schafft, kannsja nicht sein, dass die ihren Schrott nicht anbringen und dann aber genug Geld haben um Leute zu verklagen..


Offensichtlich will aber jeder diesen "Schrott" haben ;)
Sonst würd nicht jeder irgendwo herunterladen. Ich sag nur SSKM

Iolaos 11.09.2008 10:09

Als Rechtsanwalt kann ich nur erschaudern vor den halbweisheiten die hier herumlaufen (Erpressung durch den Anwalt ?? ).

Nur zum Verständnis eine Frage: Du verwechselst diese Mahnung nicht mit den Abzocke-Schreiben deutscher Anwälte bezüglich lebenserwartung.de, genealogie.de etc ? Diese Sachen fallen unter Abzocke, bei Dir gehts um die Urheberrechtsverletzung durch die Nutzung einer Tauschbörse und zur Verfügungstellung rechtlich geschützter Inhalte. Das ist verboten und dafür können Strafen verlangt werden, ob die € 800,-- so stimmen kann ich nicht sagen.

Nach Deinen bisherigen Infos greift aber das OGH Urteil das auf der ersten Seite zitiert wurde, ABER nur wenn Dein Bruder der den Download gemacht hat auch minderjährig ist, sonst haftet Dein Bruder. Jedenfalls würde ich eine Beratung beim Anwalt empfehlen, die erste ist auch kostenlos.

peter-k 11.09.2008 10:10

Sofort der Rechtsschutzversicherung übergeben.
Diese Geschichte riecht verdammt nach gewerbsmäßiger Erpressung, das würde ich vorsorglich zur Anzeige bringen.
Wer die Personen-Daten zur IP übergeben hat gehört auch noch geklärt!

War einige Jährchen im 'Adult-Biz' tätig und habe da einige Erfahrungen mit solchen Rechtsanwälten bzw. Rechtsanwaltsvereinigungen machen müssen.

LDIR 11.09.2008 10:41

Zitat:

Zitat von Iolaos (Beitrag 2308502)
Als Rechtsanwalt kann ich nur erschaudern vor den halbweisheiten die hier herumlaufen (Erpressung durch den Anwalt ?? ).

Wer sagt denn dass diese "Anwälte" keine Erpresser sind die sich als Anwälte ausgeben? Kann genausogut jeder andere x-beliebige Kriminelle sein. Und dass ein Auftrag von Urheber besteht, kann auch bezweifelt werden. Daher würde ich vorsorglich zu einer Anzeige raten. Klar dass du Deinesgleichen in Schutz nimmst. Nachdem ein gewisser auf Urheberrecht spezialisierte Anwalt dessen Namen ich hier nicht nennen will, da mich sonst Freiherr von Gravenreuth anzeigt (:D) wegen Abmahnungen bereits wegen Betrugs verurteilt wurde (vgl. Guli.com), ist es da soo unwahrscheinlich dass dem Treiben dieser Leute endlich ein Riegel vorgeschoben wird?

Da es sich offenbar um ein Porno gehandelt hat, hofft diese "Anwalts"-Kanzlei doch offenbar dass man aus Scham heraus bezahlt und die Sache auf sich beruhen lässt.
Zudem bin ich mir sicher dass sie, um die IP zu loggen, diese Datei zur verfügung gestellt haben, in diesem Fall wäre es wohl noch zusätzlich der Tatbestand von nicht nur zur Verfügung stellen von Urheberrechtlich geschützten Material, sondern auch Verbreitung von pornographischen Material an Minderjährige. Da kommen schon ein paar Jährchen zusammen...

Iolaos 11.09.2008 12:30

Grundsätzlich will ich ja darauf hinweisen dass es einen unterschied gibt zwischen Abnmahnungen deutscher Rechtsanwaelte für die Schmidtlein Brüder (siehe google) und einer Urheberrechtsverletzung wie im vorlioegenden Fall. Siehe dazu auch http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=179910&page=4 , die Videofirma kann dich belangen wenn du ein video - ob gekauft oder nicht - für andere via filesharing zur Verfügung stellst. Ganz egal ob es sich um Heidi oder den neuesten Film mit Rocco Seyfredi handelt.
Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen !

LDIR 11.09.2008 12:53

Zitat:

Zitat von Iolaos (Beitrag 2308549)
Grundsätzlich will ich ja darauf hinweisen dass es einen unterschied gibt zwischen Abnmahnungen deutscher Rechtsanwaelte für die Schmidtlein Brüder (siehe google) und einer Urheberrechtsverletzung wie im vorlioegenden Fall. Siehe dazu auch http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=179910&page=4 , die Videofirma kann dich belangen wenn du ein video - ob gekauft oder nicht - für andere via filesharing zur Verfügung stellst. Ganz egal ob es sich um Heidi oder den neuesten Film mit Rocco Seyfredi handelt.
Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen !

Ich vergleiche keine Äpfel mit Birnen. Die Briefchen von Gebrüder Schmidtlein (die habe ich nicht einmal erwähnt) wandern bei mir immer ungelesen in die Runde ablage. Doch diese "Anwälte" sind ein ganz anderes Kaliber gegen die man nicht unterschätzen sollte, und gegen die man vorgehen muss. Und wie ich bereits geschrieben habe, nur weil sie behaupten von der Videofirma beauftragt worden zu sein, muss man es noch längst nicht glauben.
iG0r: Leider sind auch Filmausschnitte Urheberunrechtlich geschützt (Obwohl bei Trailern und Filmausschnitten kein Hahn danach kräht), also spiel es keine Rolle ob jetzt nur ein Byte (ich weiss, ist ist ziemlicher Unsinn) oder ganzer Film hochgeladen wurde. Im grunde genommen zählt leider nur die Tatsache dass er es anderen zur verfügung gestellt hat. Die MaFIA will jetzt ihr Schutzgeld!
Ich würde zumindest über die Summe verhandeln.
"-,Don Vito Corleone, Isch h'aben kleine Bambini, brauchen Geld zum Leeben! Die Kleine, krank, husten, brauche Medizin! Prego! Nicht wegnehmen Geld für Medizin."

maxb 11.09.2008 13:00

Zitat:

Zitat von Iolaos (Beitrag 2308502)
Als Rechtsanwalt kann ich nur erschaudern vor den halbweisheiten die hier herumlaufen (Erpressung durch den Anwalt ?? ).

Erpressung ist sicher das falsche Wort, aber du als Anwalt kannst uns sicher erklären ob die aus dem Brief stammenden Aussagen über den Verzicht einer strafrechtlichen Anzeige bei Bezahlung eines Geldbetrages (natürlich wegen der Urheberrechtsverletzung) üblich sind der nicht.


Lediglich der Ordnung halber halten wir fest, dass das hier gegenständliche
Filmwerk aus der Reihe “XYZ“, Abbildungen
und Darstellungen im Sinne von § 2 Abs. 1 lit. b. Pornographiegesetz
enthält und durch Sie bzw. Ihren Internetanschluss einem größeren
Personenkreis unter 16 Jahren zugänglich gemacht wurde. Dies bildet
einen - weiteren - Strafbestand und wird, sofern die konkrete Tat
nicht mit strenger Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs
Monaten oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft. Es handelt
sich um ein Offizialdelikt, welches vom Amt wegen von den
Strafverfolgungsbehörden zu verfolgen ist.“


.
.
.
Wenn Sie dem Angebot entsprechen, werden von Seiten unserer Mandantschaft
im Zusammenhang mit der hier gegenständlichen
Handlung weder zivilrechtlich noch strafrechtliche Schritte gegen Sie
eingeleitet.



Für mich klingt das wie "man verzichtet auf Anzeige eines Offizialdeliktes wenn man u.a. Geld zahlt".

Ist das ok, üblich? Was würde die Rechtsanwaltskammer zu so einem Schreiben sagen?

wolsei 11.09.2008 13:37

Habe mal kurz Google befragt, zu der betreffenden Firma, der SG Video Produktion.

Scheint eine beliebte Methode zu sein, Leute in Angst und Schrecken zu verstzen, wegen deren Abmahnung.

Hier das Suchergebnis von Google:
http://www.google.at/search?hl=de&q=...a=lr%3Dlang_de

Und hier ein interessanter Link von einer Rechtsanwaltskanzlei für Medienrecht in Deutschland:
http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/...te-filesharing

garfield36 11.09.2008 14:19

Die Frage ist doch, ob der Betroffene den heruntergeladenen Porno tatsächlich weitergegeben hat, des weiteren ob er minderjährig ist.


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