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maxb 13.08.2008 15:40

Zitat:

Zitat von JetStreamer (Beitrag 2298796)
Nein, in Österreich herrscht noch immer der Grundsatz der Verhätlnismäßigkeit. Umbringen darfst du nur in Notwehr/Nothilfe

1 Frau gegen 2 Männer, klassische Notwehrhandlung mit Schusswaffe ;)

@Lou - war kein gewaltsames eindringen.

Ich frag mich die ganze Zeit was das für eine riesige Wohnungstüre sein muss damit 2 Männer unbemerkt hinter mir eintreten können. Bei meiner Wohnung komm' ich gar nicht mehr rein wenn 2 Männer vor der Türe stehen. :D

Ja, manche GIS Beschäftigte habe wohl sehr üble Methoden jemanden zu "überrumpeln".

rev.antun 13.08.2008 15:45

Zitat:

Zitat von maxb (Beitrag 2298830)
Ja, manche GIS Beschäftigte habe wohl sehr üble Methoden jemanden zu "überrumpeln".

ja ja so ist das :D -> guter tip

LouCypher 13.08.2008 15:45

Zitat:

Zitat von steelrat (Beitrag 2298751)
die einfach hinter Ihr die Wohnung betreten, OHNE gefragt zu haben und das Verschliessen der Tür mittels Fuss/Schulter verhindern...

wenn das kein gewaltsames eintreten ist? Nötigung, hausfriedensbruch dann noch 2 männer gegen 1 frau, da ist die verhandlung nur mehr formsache.

Dumdideldum 13.08.2008 15:48

Echt erschreckend.
Dass die GISler mit einer möglichen Pönale drohen ist schon in Ordnung, einzig und alleine deswegen, weil sie in den meisten Fällen Recht haben und die Erwischten zum überwiegenden Teil länger Schwarzsehen. Da ist gleich zugeben und den Wisch zur Anmeldung unterschreiben vernünftig, war bei mir auch so :p
Wobei der GISler bei mir sehr höflich war, leider Gottes der Fernseher aber auch bis durch die offene Tür zu hören war :D

Dass die 2 aber sich mit solchen Mitteln Zutritt zur Wohnung verschafft haben ist kriminell, nicht mehr und nicht weniger. Problematischerweise werden sie möglichen Anzeigen aber gelassen entgegensehen, steht es ja 2:1 und überhaupt sind solche Hansln vor Gericht leider glaubwürdiger.

Ich finde es eine Unverschmämtheit und Frechheit, dass die beiden so vorgegangen sind und ich für meinen Teil hätte sich hochkant rausgeschmissen, wenn nötig mit Gewalt (oder besser gesagt, wenn möglich ).

Leider sitzen die aber am längeren Ast, da sie die Pönale nach wie vor als Druckmittel haben und die Leute in den meisten Fällen deswegen auch von sofortigen Anzeigen oder Beschwerden Abstand nehmen.

Einzig und allein wenn die Bekannte flüssig genug ist um die Pönaldrohung wenn nötig auch vor Gericht zu bekämpfen, dann würd ich dazu raten, die ORF GIS selbst zu kontaktieren und zu urgieren, was denn da passiert ist.

Wenn nötig auch Zeitungen über diesen Vorfall unterrichten, das Sommerloch hat möglicherweise für solche Gschichtln einen Platz.

rev.antun 13.08.2008 15:49

so ein schaß - eine pönale von 2000€ weist du eigentlich wie lange du dafür GIS zahlst?

JetStreamer 13.08.2008 16:04

http://www.orf-gis.at/index.php?kate...che&artikel=91 :lol:

http://www.orf-gis.at/index.php?kate...che&artikel=92
Zitat:

Denn: Wer seinen Fernsehapparat oder Radio nicht anmeldet, verstößt gegen den Grundsatz der Fairness. Und außerdem gegen das Gesetz und macht sich strafbar.

Wenn der begründete Verdacht besteht, dass falsche Angaben gemacht wurden, oder trotz Mahnung die Auskunft verweigert wird, veranlasst die GIS eine Überprüfung durch die Bezirksverwaltungsbehörde. Diese leitet gegebenenfalls ein Verwaltungsverfahren ein, an dessen Ende eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro stehen kann.

RaistlinMajere 13.08.2008 16:08

ein interessanter thread zu dem thema

LouCypher 13.08.2008 18:11

fürs schwarzsehen gibts überhaupt keine strafe, die strafe wird erst dann fällig wenn ein gisler vorbeikommt und du falsche angaben machst. Solange kein gisler vorbeikommt gibts keine strafe wenn du nicht anmeldest.

steelrat 14.08.2008 00:29

hmm
ja ich war da leider ned dabei!

das waren GIS Menschen weil die GIS wusste von der Kontrolle und hat die Vorgangsweise achselzuckend gebilligt!

Unterschrift auf dem Wisch, von dem keine Kopie existiert haben sie leider bekommen!

RA/AK/VKI sind schon bemüht worden...


ich denk mal ich werde ihr raten NICHT zu zahlen, wegen Verfahrensfehlers... (die Daten sind ja unrechtmässig beschafft worden, im Zuge eines Einbruchs/Erpressung/Nötigung)

und auch wenn sie schon 2 Jahre dort wohnt (darf die GIS auf die Meldedaten zugreifen?!?, der Fernseher steht erst seit ner Woche da...)

und der genannte Betrag is die volle Strafe für die 2Jahre...

steelrat 14.08.2008 00:43

wie gesagt wenn die an der Nachbartür stehen in einem Gemeindebau und dann den Fuss in die Tür stellen und dich quasi in die eigene Wohnung schieben von hinten....

und wenn dann die betroffene Person ohnehin traumatisiert ist aufgrund einer Begebenheit in der Vergangenheit dann sagt man bald JA und AMEN wenn dir da wer in der eigenen Wohnung droht...


ich für meinen Teil hatte da mal nen Spass mit nem Tele2 Keiler... der meinte er is von der TA und muss meinen Anschluss abdrehen... :-) hatte den Fuss auch in der Tür...

aber sag das mal ner 162 kleinen Frau gegen 2 Männer und wenn dich die quasi in die Wohnung SCHIEBEN ...
was willst da machen?

mir fiele nur was sehr gewalttätiges ein, das mit einem 90cm starkstrom Kabel neben der Tür zu tun hat...


mal Abwarten was ihr RA und die AK meinen.. die leisten in so einem Fall sicher gern auch Verfahrenshilfe


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