Zitat:
Zitat von Christoph
(Beitrag 2287848)
Keine gute Entgegnung.
Damit ist das Fahrzeug auch rechtwidrig, oder?
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1.)sagst du-ist falsch!
2.) stimmt auch nicht nur das bewegen des Fahrzeugs im öffentlichen Raum (zur Erläuterung.damit sind Strassen gemeint!) ist untersagt-du kannst das natürlich auch aufheben bis es ein Oldtimer ist und es dann ins Museum stellen/auf speziellen Rallyes mit einer Sonderbewilligung bewegen etc.!
Und natürlich kannst du deinen Compi auch weiterverwenden solange er nicht in den Datenverkehr eingreifen kann-also in keiner weise zugriff auf Netz hat (weder Direkt noch indirekt!):-)
Und was ist ein "Softwareablauf" anderes als ein Eingriff (Strafe?) von aussen, resp. wer bestimmt wann eine Software abgelaufen ist, ein unabhängiges Gericht oder der Hersteller derselben?
Das ist eine Frage die noch zu klären ist! Bin da auch dafür die Softwarehersteller "aussen Vor" zu lassen und solches ähnlich wie das Pickerl zu regeln! :rolleyes:
Inwieweit das praktikabel erscheint ...fragen wir jetzt mal die wissenden ;)
Spunz, Enjoy2, Martin, Phillip- bitte zum statement erscheinen!:D
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