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Soweit ich das Urteil verstanden habe, hat der gute Mann die Straftat des unberechtigten Abhörens einer Telekommunikationseinrichtung begangen. Er hat somit gegen ein Datenschutzgesetz verstoßen - und das würde letztendlich (vermutlich) auch bei uns schlagend werden, wenn man sich bewusst in ein fremdes, unverschlüsseltes WLAN-Netz einwählt, um kostenfrei im Internet zu surfen. Somit kann man diesen Fall gar nicht mit einem unversperrten Auto vergleichen, welches man oder woraus man irgendwas entwendet. Es sei denn, im Auto liegen geheime Geschäftsunterlagen (beispielsweise der Terminkalender eines Psychiaters) und man setzt sich rein ins Auto, um diese Unterlagen zu studieren und widerrechtlich zu verwenden (zum Beispiel öffentlich machen). |
Ich glaub gar nix!
Allerdings könnten sich deine VERMUTUNGEN als Richtig erweisen-oder eben auch nicht! Das ist ja das Kreuz das man solche Urteile nicht als 1:1 umsetzbar in Österreichisches recht verwenden kann- muß IMHO auch bei uns ausjudiziert werden:( |
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Ja, aber bei dem gegenständlichen Urteil ging es ja gar nicht um diese Frage - ob es strafrechtlich relevant ist, dass er in das Netz eingedrungen ist.
Das ist ja das Spannende bei solchen Verhandlungen - weil es eben davon abhängt, welche Paragrafen der Jurist als Grundlage für die Anzeige verwendet. Hier war es eben der unerlaubte Zugriff auf personenbezogene Daten mit Hilfe einer Telekommunikationseinrichtung - und das Gericht hat diesen Argumentationen offenbar entsprochen, deshalb eben genau dieses Urteil. Hätte sich der Jurist auf einen Diebstahl bzw einem Einbruch (oder demensprechenden adäquaten Paragrafen) berufen, wäre das Urteil vermutlich anders ausgegangen. Und weil ich das weiter oben gelesen habe, dass angeblich die Konfiszierung des Notebooks zu hoch gegriffen wäre: da der Beschuldigte gemäß dem ergangenen Urteil das Notebook als Werkzeug für seine Straftat verwendet hat, wird dieses naturgemäß eingezogen. Wenn ich jemanden mit einem Küchenmesser niedersteche, wird das Messer mit Bestimmtheit auch eingezogen werden. Und wenn ich mit einem eingeschaltenem Radarwarner in Österreich erwischt werde, wird das Teil mit Sicherheit ebenfalls eingezogen. Geht also für mich voll OK! |
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Genial-!:D
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Ja, ja, unser "Luzifer" ist eben Praktiker. ;)
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