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-   -   DE: Gericht befindet "Nutzung eines privaten, offenen WLAN ist strafbar" (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=228472)

Satan_666 20.05.2008 15:12

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2278166)
Wenn wir das dann auf den Fall WLAN umlegen-glaube ich ist unsere Rechtsprechung nicht vollkompatibel mit der Deutschen. :rolleyes:

Glaubst Du das?

Soweit ich das Urteil verstanden habe, hat der gute Mann die Straftat des unberechtigten Abhörens einer Telekommunikationseinrichtung begangen. Er hat somit gegen ein Datenschutzgesetz verstoßen - und das würde letztendlich (vermutlich) auch bei uns schlagend werden, wenn man sich bewusst in ein fremdes, unverschlüsseltes WLAN-Netz einwählt, um kostenfrei im Internet zu surfen.

Somit kann man diesen Fall gar nicht mit einem unversperrten Auto vergleichen, welches man oder woraus man irgendwas entwendet. Es sei denn, im Auto liegen geheime Geschäftsunterlagen (beispielsweise der Terminkalender eines Psychiaters) und man setzt sich rein ins Auto, um diese Unterlagen zu studieren und widerrechtlich zu verwenden (zum Beispiel öffentlich machen).

Baron 20.05.2008 15:24

Ich glaub gar nix!
Allerdings könnten sich deine VERMUTUNGEN als Richtig erweisen-oder eben auch nicht!
Das ist ja das Kreuz das man solche Urteile nicht als 1:1 umsetzbar in Österreichisches recht verwenden kann- muß IMHO auch bei uns ausjudiziert werden:(

maxb 20.05.2008 15:29

Zitat:

Zitat von SerenDwyn (Beitrag 2277450)
...wenn eine Wohnungstüre geschlossen ist, ohne zugesperrt zu sein und eine andere unbefugte Person betritt die Wohnung... dann ist dies rechtswidrig, meines Wissens nach.

zumindest strafrechtlich ist das nicht relevant :D

Satan_666 20.05.2008 15:43

Ja, aber bei dem gegenständlichen Urteil ging es ja gar nicht um diese Frage - ob es strafrechtlich relevant ist, dass er in das Netz eingedrungen ist.

Das ist ja das Spannende bei solchen Verhandlungen - weil es eben davon abhängt, welche Paragrafen der Jurist als Grundlage für die Anzeige verwendet. Hier war es eben der unerlaubte Zugriff auf personenbezogene Daten mit Hilfe einer Telekommunikationseinrichtung - und das Gericht hat diesen Argumentationen offenbar entsprochen, deshalb eben genau dieses Urteil.

Hätte sich der Jurist auf einen Diebstahl bzw einem Einbruch (oder demensprechenden adäquaten Paragrafen) berufen, wäre das Urteil vermutlich anders ausgegangen.

Und weil ich das weiter oben gelesen habe, dass angeblich die Konfiszierung des Notebooks zu hoch gegriffen wäre: da der Beschuldigte gemäß dem ergangenen Urteil das Notebook als Werkzeug für seine Straftat verwendet hat, wird dieses naturgemäß eingezogen. Wenn ich jemanden mit einem Küchenmesser niedersteche, wird das Messer mit Bestimmtheit auch eingezogen werden. Und wenn ich mit einem eingeschaltenem Radarwarner in Österreich erwischt werde, wird das Teil mit Sicherheit ebenfalls eingezogen. Geht also für mich voll OK!

LouCypher 20.05.2008 19:58

Zitat:

Zitat von Oli (Beitrag 2278373)

Leider finde ich die Quelle dazu nicht mehr - und ärgerlich ist es trotzdem; Jedesmal die Halterung entfernen ist nicht nur umständlich, die Dinger sind ja auch oft nicht dafür ausgelegt, dass man die mehrmals täglich demontiert.

musst sie ja nicht jedesmal abnehmen nur NACH dem einbruch VOR der schadensmeldung.

Baron 20.05.2008 20:00

Genial-!:D

garfield36 20.05.2008 20:01

Ja, ja, unser "Luzifer" ist eben Praktiker. ;)


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