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ich würde aber trotzdem zw. lese- und empfangsbestätigung unterscheiden ... da die empfangsbestätigung bereits eine rechtsgültige zusendung beweisen würde - ob der adressat das dann ließt ist unerheblich ;) ...
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@enjoy: thx der erste link kann schon mal was.
Diese Absatz möchte ich euch nicht vorenthalten: Zitat:
Das schicke ich dem nächsten der sich aufregt. |
Grundsätzlich hast Du dieses Problem auch bei Briefsendungen, wenn Du keinen eingeschriebenen Brief schickst, bzw. der Adressat ihn nicht annimmt (mir schon passiert), kannst Du eine Zustellung nicht beweisen.
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