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Zitat:
ich gelange immer mehr zu der ansicht, dass es nicht wieder beginnt sondern wir schon mitten drinn sind... wobei für mein dafürhalten sowohl links- als auch rechtsradikale einstellungen gleichermassen zu verabscheuen sind, im gegensatz zu der langläufigen meinung, dass linksradikalität weniger schlimm sei. aber das ist wieder ein anderes thema, das hier ja nicht unbedingt diskutiert werden soll ;) |
für solche Diskussionen gibts den Debattierclub ;)
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Warum Leute mit sozialer Gesinnung, mit Vorraussicht, Leute die vor zuviel Ungleichheit und ihren Folgen warnen, die Vorstellungen von der Welt eher im Sinne der Mehrheit als im Sinne einer besitzenden Minderheit gebildet haben, immer mit "links" und dann auch noch mit dahingehender Radikalität konfrontiert werden.
Ich denke, wir haben in Europa doch eher mit Folgen und Spätfolgen der Radikalität von rechts zu tun. Die Radikalität von links gabs und gibts im Osten, dort ist aber ein anderer Gemeinschaftssinn gegenwärtig. In Europa hat doch seit Jahrhunderten jeder von der Adelung seines Clans geträumt, linke Gedanken mögen im Westen gesponnen worden sein, wirklich radikal umgesetzt haben das doch andere. |
Hier gebe ich DonManuel absolut recht. Überhaupt ist die gängige Klassifizierung der politischen Einstellung nach rechts oder links mittlerweile sehr negativ besetzt. Beides ist doch legitim.
Gefährlich wird es erst in jenem Fall, wenn man sich zu weit außen, egal ob rechts oder links, bewegt. Dann nennt man das "Radikal", und hier ist sowohl rechts als auch links schlimm. Es gibt doch nichts schlimmeres als einen "Einheitsbrei"; z. B. alle würden sich in der "guten" politischen Mitte bewegen. lg Oliver |
Zitat:
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Ob links oder rechts ist mir egal. Radikalismus ist mir in jeder Form zuwider.
Ich finde es jedoch auch radikal, wenn sich Polizeiorgane anmaßen Mobiltelefone abzuhören, ohne dazu einen richterlichen Beschluss einholen zu müssen. Hier driftet der Gesetzgeber Richtung Totalitarismus. |
Zitat:
das nur zur klarstellung |
Na gut ich gebs zu- meine Frau hat mir geholfen- beim zählen!:D
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diese frau dürft sich wohl nicht sehr verdächtig machen "rechtslastig" zu sein:
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...535427,00.html Zitat:
>> ansonsten kann ich auch nur auf www.debattierclub.net verweisen (jetzt komplett neu!) ganz nebenbei sind beweise, welche nach besagten bestimmungen des spg erlangt wurden in einem strafverfahren mit (relativer) nichtigkeit bedacht, siehe § 281 Abs 1 Z 3 StPO. die sicherheitspolizeibehörden haben zur strafverfolgung einzig nach den bestimmungen der stpo vorzugehen (die wurde ebenfalls mit 1.1.2008 novelliert). und dort gilt 1j vorsatzdelikt und richterlicher beschluss. dies ergibt sich auch daraus, dass der eugh am 29.1.2008 bestätigte, dass es sich bei ip-adressen um verkehrsdaten handelt (und somit alte entscheidungen unseres ogh "ungültig" wurden). mal was höchst erfreuliches von der eu :-) |
Jetzt ist mir alles klar, lieber Baron. ;)
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