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im Moment gilt weder die Winterreifenpflicht noch das Aus für Licht am Tag, da die Gesetzesänderung noch nicht ordnungsgemäß kundgemacht wurde ....
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Tschikimport:
max. 1Stange,ausser der warnhinweis is in deutsch! aber aufgedruckt! |
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So lange die Gesetzesänderungen im Bundesgesetzblatt nicht kundgemacht wurden gelten sie auch nicht. |
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da gibts ja jetzt die regelung , wenn man im eu ausland z.b zu schnell fährt man in österreich auch zahlen muß. gilt das noch, wenn ich ein schreiben in ausländischer sprache von der post nicht annehme ich zuerst mal nicht zahlen muß? konkret - ich fahr in italien zu schnell, strafe kommt mittels einschreiben, ich nehme das schreiben an und drinnen steht alles auf italienisch...ab dem zeitpunkt muß ich zahlen, jedoch nicht, wenn ich es von der post nicht annehme da ich die sprache nicht lesen kann... kennt sich da wer aus?
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Wird wahrscheinlich als RSB/RSA Brief kommen und der gilt dann als zugestellt egal ob du ihn nimmst oder nicht-machen die Gerichte schon jetzt und man ist selber schuld wenn man irgendwelche (einspruch-) fristen versäumt, oder z.b. bei einer Verhandlung nicht erscheint und dann von den Netten Herren in Blau abgeholt wird :(
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auf den werd ich wohl zugreifen müssen.. jetzt wo meine guten tschick einen wertzuwachs hatten -> 4€/packal, do vergehts ma echt aufs rauchen.. :( |
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