![]() |
§92 (3) 6. "Standortdaten" Daten, die in einem Kommunikationsnetz
verarbeitet werden und die den geografischen Standort der Telekommunikationsendeinrichtung eines Nutzers eines öffentlichen Kommunikationsdienstes angeben; Also: Wenn mit: "eine Telekommunikationsendeinrichtung eines Nutzers" kein Handy gemeint ist, dann hast du mich überzeugt. |
ah jo - ganz normal nix dabei alles ok :hammer:
Zitat:
|
@antun
Genau darauf habe ich ja abgezielt ;) Und danke für's Lob :D |
Zitat:
|
Zitat:
§93 z3 !!!!!!!!!!!!!!!! |
Zitat:
Zitat:
|
Zitat:
und das TKG gilt ja für die exekutive so und so ned ... |
Zitat:
Der §98 schafft eine Ausnahme für Notrufdienste und wird nicht durch §93 Abs. 3 aufgehoben. Auch die Exekutive ist ein Betreiber eines Notrufdienstes. Aber wenn laut deinen Ausführungen das TKG für die Exkutive ja ohnhin nicht gilt, warum dann die Diskussion? |
Zitat:
|
@mendaxx
...und wieder mal 4 Worte aus dem Zusammenhang gerissen. |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:18 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag