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barns 06.12.2007 13:49

§92 (3) 6. "Standortdaten" Daten, die in einem Kommunikationsnetz
verarbeitet werden und die den geografischen Standort der
Telekommunikationsendeinrichtung eines Nutzers eines
öffentlichen Kommunikationsdienstes angeben;


Also: Wenn mit: "eine Telekommunikationsendeinrichtung eines Nutzers"
kein Handy gemeint ist, dann hast du mich überzeugt.

rev.antun 06.12.2007 13:49

ah jo - ganz normal nix dabei alles ok :hammer:

Zitat:

So wurde die ferngesteuerte Kamera häufig gar nicht auf den Platz gerichtet, sondern auf umliegende Häuser. "Wenn nix los ist, schauen die Polizisten halt in fremde Zimmer",

mendaxx 06.12.2007 13:51

@antun
Genau darauf habe ich ja abgezielt ;)
Und danke für's Lob :D

barns 06.12.2007 13:52

Zitat:

Original geschrieben von mendaxx
Also sind die Behörden deiner Meinung nach die Personifizierung der Moral und setzen die Geräte ausschließlich zu gerechtfertigten Zwecken ein :D
Auf welchem Planeten lebst du schnell nochmal?
Und wenn es so wäre, wieso brauchen wir dann überhaupt Richter? Sollen sie die Verbrecher doch gleich einsperren!

I find des echt guat! Jetzt sogst mir sogar schon was meine Meinung ist... :streichel:

rev.antun 06.12.2007 13:55

Zitat:

Original geschrieben von barns
§92 (3) 6. "Standortdaten" Daten, die in einem Kommunikationsnetz
verarbeitet werden und die den geografischen Standort der
Telekommunikationsendeinrichtung eines Nutzers eines
öffentlichen Kommunikationsdienstes angeben;


Also: Wenn mit: "eine Telekommunikationsendeinrichtung eines Nutzers"
kein Handy gemeint ist, dann hast du mich überzeugt.

hearst du :motz: jetzt bekommst aber gleich einen tschuk aufs aug :D

§93 z3 !!!!!!!!!!!!!!!!

mendaxx 06.12.2007 13:55

Zitat:

Original geschrieben von barns
I find des echt guat! Jetzt sogst mir sogar schon was meine Meinung ist...
Zitat:

Original geschrieben von barns
Das war auch nicht in Bezug auf Behörden gemeint...
Du sagst ja nur, was nicht deine Meinung ist, also habe ich versucht das zu interpretieren.

rev.antun 06.12.2007 13:58

Zitat:

Original geschrieben von barns
I find des echt guat! Jetzt sogst mir sogar schon was meine Meinung ist... :streichel:
schadet eh ned :lol: und als telekommunikationseinrichtung kannst 2 16erblech mit schnürl dazwischen auch bezeichnen. aber is ma in dem fall egal weil eben §93/3 ;)

und das TKG gilt ja für die exekutive so und so ned ...

barns 06.12.2007 14:06

Zitat:

Original geschrieben von rev.antun
hearst du :motz: jetzt bekommst aber gleich einen tschuk aufs aug :D

§93 z3 !!!!!!!!!!!!!!!!

Schau, wenn du das letzte Posting auf Seite 1 liest, dann steht da kurz zusammgefasst lediglich, dass eine Standortbestimmung auch bisher ohne richterlichen Beschluss möglich war.
Der §98 schafft eine Ausnahme für Notrufdienste und wird nicht durch §93 Abs. 3 aufgehoben.
Auch die Exekutive ist ein Betreiber eines Notrufdienstes.

Aber wenn laut deinen Ausführungen das TKG für die Exkutive ja ohnhin nicht gilt, warum dann die Diskussion?

mendaxx 06.12.2007 14:07

Zitat:

Original geschrieben von barns
... warum dann die Diskussion?
Weil du offenbar nicht wahrhaben willst, dass es eine nicht zu verleugnende Missbrauchsgefahr gibt, und jeden, der deine Meinung nicht teilt, als paranoiden Verschwörungstheoretiker hinstellst.

barns 06.12.2007 14:10

@mendaxx

...und wieder mal 4 Worte aus dem Zusammenhang gerissen.


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