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hmm, dann hängt man die Schrotflinte neben das Bett, wo es der Nachwuchs dann findet und zum Spielen mit nimmt ...
von einer "sicheren Verwahrung" gemäß Waffengesetz ganz zu schweigen und wenn jetzt wieder ein paar Gutmenschenalarm schreien, schon mal selbst jemanden getötet (müssen)? bzw. schon mal mit jemanden gesprochen, der das müssen hat? Gscheit daherreden ist sehr einfach, etwas zu tun wieder nicht und zum Posting, wer sich das kauft, kann auch mit Waffen umgehen, fragt mal einen Waffenhändler, wie gut die Leute, welche den Waffenführerschein machen, mit Waffen umgehen können |
Ich weiß jetzt nicht wie es im StGB aussieht, aber im Militärbefugnisgesetz gibt es den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dh. wenn man von jemanden mit einem Messer angegriffen wird, darf man denjenigen desswegen auch nicht niederschießen. Es heißt immer nur mit vergleichbaren Mitteln
Ich denke mal, dass es im Zivilen auch so ähnlich aussieht... |
Es gibt auch noch andere Dinge, mit denen man sich verteidigen kann, nicht nur Schrotflinten oder Pistolen.
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Zitat:
Wie willst Du in Zukunft diese nicht vorhandene Grenze des Unterschieds zwischen Diebstal und anderen "kleineren" Delikten festsetzen? Erschießt in 10 Jahren jemanden der dein Handy hochhebt und sich umdreht um sich zu erkundigen wem es gehören könnte, weil du dachtest, er wollte es dir klauen? Sicher etwas weit ausgeholt, aber ich bin der Überzeugung dass dies eine der dämlichsten Haltungen der Welt ist. |
Zitat:
Abs. 2 Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist. |
Zitat:
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Also ich lass mir auch nix fladern. Weder von einem Taschendieb noch von einem, der bei mir "einsteigt".
Das ghört sich einfach nicht. Natürlich würde ich ihn nicht erschießen, außer er bringt mir eine Waffe mit.... |
so einfach geht das nun auch wieder nicht, gerade beim angeführten beispiel schauts natürlich anders aus. das ganze nennt sich dann putativnotwehrexzess und kommt in der praxis selten bis gar nie vor. bedeutet lediglich, dass wenn jemand eine notwehrsituation verkennt ihm das ergebnis der notwehr nicht als (bedingtes) vorsatzdelikt angekreidet wird sondern als fahrlässiges.
im normalfall wandert man auch für fahrlässige tötung in den knast. @JetStreamer: schaut im stgb genau gleich aus mit der verhältnismässigkeit. bezüglich usa: wenn jemand völlig in der pampas wohnt, der nächste ranger 3h entfernt, rundum wilde tiere - wieso sollt der keine waffe bei seinem bett haben? :rolleyes: |
putativnotwehrexzess ???? hab ich im gesamten stgb noch nie gehört putativnotwehr ja, aber exzess???
und fahrlässige tötung mit einem gewehr in der hand? kann auch nicht sein.. |
Das mit dem Juwelier war Raub und nicht Diebstahl, und beides ist keine "große Dummheit", sondern ein Verbrechen, das geahndet gehört, zumal zumindest ein Täter bereits einschlägig vorbestraft war.
Oder wieviele Dummheiten hat denn so ein Mensch frei? Die Täter wurden vom Juwelier aufgefordert zu verschwinden, gingen aber stattdessen auf den Besitzer los. Was hätte der denn tun sollen? "Ja bitte, nehmt alles was ihr braucht, ich weiss, dass ist nur eine große Dummheit, die ihr da begeht. Soll ich euch noch einen Glühwein machen?" |
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