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gms76 03.09.2007 09:58

Es gibt in Österreich auch gratis Rechtsauskunft bei den Gerichten. Ein Freund von mir hatte ein ähnliches Problem mit einem Bild bei Ebay. Er hat beim Justizministerium (glaube ich) angerufen und dort dann von einem Spezialisten die Auskunft bekommen nichts zu bezahlen. Weiters sind 260 Euro pro Bild weit überzogen. Zumindest hat das der Typ vom Ministerium gesagt, als von meinem Freund ähnlich hohe Summen gefordert wurden.

georg

The_Lord_of_Midnight 03.09.2007 10:09

Jetzt würde mich noch interessieren ob es nur eine Mail oder doch ein eingeschriebener Brief war, weil die Antwort sehe ich nirgendwo.

str1ker 03.09.2007 10:18

Zitat:

Original geschrieben von mayer1
konkeret verlangt er von mir 260 euro pro bild als schadensersatz für den webmaster (ist er) und 260 euro pro bild für den fotografen (ist auch er). 880 euro verlangt das anwaltbüro für das viersteitige schreiben an mich. es kam eingeschreiben mit rückmeldeschein.

;)

str1ker 03.09.2007 10:25

260€ pro Bild, na bumm, das müssen Meisterwerke der Fotografie sein :rolleyes:

So hoch würde ich nicht mal meine Best-Of Aufnahmen schätzen :eek:

holzi 03.09.2007 10:34

Zitat:

Original geschrieben von str1ker
260€ pro Bild, na bumm, das müssen Meisterwerke der Fotografie sein :rolleyes:

So hoch würde ich nicht mal meine Best-Of Aufnahmen schätzen :eek:

Eben. Die Bilder sind ja auf der Originalseite kostenlos (samt Rezept) zu betrachten, also kann ja hier kaum von einem finanziellen Schaden die Rede sein.

BIG 03.09.2007 10:37

unbedingt bitte am laufenden halten..
hab ähnliche fälle, auch die kochbuch seite vor einigen monaten verfolgt, allerdings nur deutsche fälle.

auch wenn ich das urheberrecht akzeptiere, die in meinen augen maßlos überzogenen forderungen jedoch nicht.

str1ker 03.09.2007 10:48

Zitat:

Original geschrieben von holzi
Eben. Die Bilder sind ja auf der Originalseite kostenlos (samt Rezept) zu betrachten, also kann ja hier kaum von einem finanziellen Schaden die Rede sein.
Hatte der jenige überhaupt ein Wasserzeichen in seinen Bildern?

BIG 03.09.2007 11:11

Zitat:

Original geschrieben von str1ker
Hatte der jenige überhaupt ein Wasserzeichen in seinen Bildern?
darf ich unwissend fragen, was das genau für einen unterschied macht? rechtlich gesehen ?

reemrev 03.09.2007 11:50

Macht keinen Unterschied, weil dein Bild ohnehin immer urheberrechtlich geschützt ist.
Mit Wasserzeichen wird man es wahrscheinlich ungefragt nicht auf der eigenen Seite verwenden.

Macht's einen Unterschied, ob der beklagte Inhalt auf einem deutschen oder einem österreichischen Server liegt?

mayer1 03.09.2007 12:22

@ reemrev

in dem schreiben wird ausgeführt, dass es sich um unterlassungs-, beiseitigungs-, auskunfts- und schadensansprüche handelt.

die anwaltsgebühren entstehen durch den gegenstandswert von 17.080 euro .

für den fotografen muss ich deshalb extra zahlen, weil ich ihn bei den fotos auf meiner site nicht ausgewiesen habe - konkret: hätte ich seinen namen zum bild geschrieben, müsste ich jetzt weniger zahlen.

@ satan

zum thema, mach mal schnell ein eigens foto.
ich mache auch webseiten im bildungsbereich für kinder zum thema geschichte.

konkretes beispiel: steinzeit

neanderthaler laufen nicht mehr auf der straße herum. foto in einem schulbuch gefunden - mail um erlaubnis es zu verwenden. nach einer woche die nachricht, wir sind nicht die urheben sondern . . . .dort nachgefragt, die ahnen scheinbar schlimmes, ziehen es 2 wochen in die länge und sagen dann nein .

dann mach mal eine seite zu dem thema mit ca. 40 fotos. da brauchst du ein jahr um einmal die genehmigungen für die fotos zu bekommen. abgesehen davon, wenn du die seite für die kids mit ein paar comic figuren aufmotzen willst, hast du überhaupt keine chance, kannst sie selber zeichnen.

und jetzt frage ich mich: wem tut es weh, wer hat einen schaden wenn ich 40 fotos für die weiterbildung unserer kinder aus dem web oder aus büchern kopiere, solange ich mich nicht damit bereichere ??????

gruß mayer


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