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Alex1 10.08.2007 16:26

Zitat:

Original geschrieben von powerman
hi,
@eAnic
da bist du im Irrtum! der Betrag kann im Zeitraum von 14 Tagen zurückgebucht werden! BITTE deine Bank fragen. Mit dieser Methode ist Abzocke in England am Tagesplan. Beispiel aus der TV-Serie:
Autohändler verkaufte bei eBay ein Auto(Porsche?) für40.000€. ein Eng. Händler bezahle IRRTÜMLICH 50.000,- und bat um Rücküberweisung des zuviel bezahlen Betrages. Auto wurde ausgeliefert. Das zuviel bezahlte 10.000,-€ wurden zurückbezahlt. 14 Tage später wurden aber auch von diesem Konto die 40.000.- zurückgebucht, mit dem Vermerkt Tansaktion nicht GÜLTIG!
Wurde auch in der Fernsehserien-> AKTE ->auch bereits diskutiert-> und abgeraten!
PAYPAL ist die BANK :mad: du zahlt auf diese einen bestimmten Betrag ein und schon laufen deide geschäfte mit der angabe dieser tubiosen PAYPAL-Bank. ist ein abzocker von eBay. die kosten sind doppelt so hoch wie bei anderen Banken :mad:
ich dachte seinerzeit es geht schneller und bequemer, da die beiden doch zusammen gehören :hammer:
NIE MEHR PAYPAL ! NIE MEHR eBAY !:hammer:

Das stimmt leider alles nicht so ganz. Der Betrug funktioniert mit Schecks, die unter Vorbehalt gutgeschrieben werden, allerdings nach einigen Tagen/Wochen platzen, weil sie nicht gedeckt sind. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit Überweisungen zu tun, die zurückgebucht werden (sollen).

Alex1 10.08.2007 16:28

Zitat:

Original geschrieben von kikakater
Nicht einmal dann, 42 Tage lang ist der schadensverursachende Kunde - wenn er geirrt hat und redlich ist - aus dem Schneider. Die Bank haftet bei Redlichkeit des Kunden für 42 Tage voll.
Ja, die Bank im Kikakaterland, und nur dort :rolleyes:

kikakater 10.08.2007 16:40

42 Tage haftet die Bank, außer bei nachweisbaren betrügerischen Absichten jeglicher Natur seitens des geschädigten Kunden.

Wenn der Kontoinhabername und die Kontonummer nicht übereinstimmen und es sich um einen Irrtum handelt, muß die Bank für den Schaden haften, der durch eine Rücküberweisung entstanden ist, da die Bank in so einem Fall zur Einhaltung einer 42 Tage dauernden Nachforschungsfrist verpflichtet ist.

Hat bei mir immer so geklappt. Es kann sich von Tippfehlern bis zu falschen Angaben des anderen um alles mögliche als Ursache handeln.

Alex1 10.08.2007 16:43

Das OGH Urteil vom 19.11.2002 (4 Ob 179/02 f) erklärt dir genau, was wann passieren muss, damit die Bank haftet.

kikakater 10.08.2007 16:46

Quelle ?

powerman 10.08.2007 16:54

hi,
Bitte nicht aufregen -> richig reagieren.
@kikakater -> Quelle -> steht dort = OGH Aktenzahl=>"Das OGH Urteil vom 19.11.2002 (4 Ob 179/02 f)"
Das Beispiel ="TATSACHENBERICHT" war auf dem Sender TV-Serie AKTE! und nicht von mir. Wie lange die Banken haften ist mir auch egal, da du als Bürger und Kunde kein Recht hast!:mad2: Siehe Bankomatkarte:p

kikakater 10.08.2007 20:32

Ich spreche von einer Rücküberweisung einer Überweisung, die (=die Überweisung) grundsätzlich in Ordnung ist, aber zurückgewiesen wird, weil Kontoinhabername und Kontonummer oberflächlich betrachtet divergieren.

Wo kann man dieses Urteil nachlesen ? Das bezieht sich jedenfalls nicht auf mein Fallbeispiel.

Wo ist eine Quelle für das erwähnte OGH-Urteil ?

utakurt 10.08.2007 20:48

Habe auch leider nur das dazu gefunden


http://www.dbj.at/phps/publikation_p...=publikationen


- mich interessiert diese Thaamtik sehr!

kikakater 10.08.2007 21:24

Ich: Geld auf Händlerkonto mit Firmenname anstatt seinem Namen (er ist Einzelunternehmer, nicht in Gründung, will die Kosten eines "Geschäftskontos" vermeiden)
Er: meldet sich bei seiner Bank, zwei Wochen lang, reisst sich halb die Haare aus um die Rechtmässigkeit der Überweisung zu erklären (weil das Geld von seinem Konto wieder auf meines rückgebucht wurde).
Ich: im Anschluß daran bin ich dran mit zwecklos, das Geld ist im Nirvana der Banken (es sind gezählte vier beteiligt) verschollen und nicht bei mir angekommen - eben wegen den 42 Tagen, nur gesagt wurde es nicht, deswegen ist es wichtig es zu erwähnen, damit das Geld rücküberwiesen wird und danach per Schlichtung die Spesen der Rücküberweisung spesenfrei ersetzt werden - eine Bankmitarbeiterin hat einfach alles ignoriert, um keine Rücküberweisung der Rücküberweisung veranlassen zu müssen.

Nachdem das nichts gebracht hat und ich bei der deutschen Zwischenbank (SWIFT Clearing) gehört habe, daß dies nicht üblich ist und die Überweisung gefälligst auf dem Konto bleiben muß, habe ich mich an den deutschen Verbraucherschutz gewandt. Dort wurde wieder erfolglos interveniert. Man hat mich an die Schlichtungsstelle der deutschen Bundesbank in Frankfurt verwiesen. Dort hat sich nach der Klärung der Umstände (Einholen einer Stellungnahme der Bank, Einholen einer zweiten Stellungnahme der Bank) und meinem nachfolgenden festhaltenden Antrag auf Schlichtung (Erklärung, daß nirgends ein Verfahren zu dieser Sache offen ist oder eines offen war) ein ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof in Deutschland mit der Sache befasst und den spesenfreien Ersatz der Überweisungskosten der Rücküberweisung und Nachforschung aufgrund meiner Kostenaufstellung der verursachenden Bank aufgetragen.

Jede europäische Bank haftet 42 Tage für eine Überweisung gleich welche Konstellation vorliegt, wenn Redlichkeit des Kunden einer anderen Bank vorliegt.

Diese Regelung gibt es seit den 50er Jahren und gilt weltweit. Ich bin überrascht, daß das keiner kennt. Die sechs Wochen Nachforschungsfrist sind verbrieftes Recht der Auftraggeber sowie Empfänger weltweit.

Eine Rücküberweisung kann in Deutschland bei divergierenden Angaben zu Kontoinhabername und Kontonummer erfolgen, in Österreich ist dies jedenfalls nicht gängige Praxis.

Wichtig ist keinen Rechtsstreit zu beginnen, sondern bankintern nachforschen zu lassen und diese erwähnten Verbraucherschutzinstanzen, die vorgegeben sind, einzuhalten.

Alex1 11.08.2007 07:53

Das genannte OGH Urteil bezieht sich nur auf Österreich. Es geht u.a. darum, dass bei Onlineüberweisungen von der Empfängerbank überprüft werden muss, ob Name und Kontonummer des Empfängers übereinstimmen. Tut es das nicht, muss der Betrag zurücküberwiesen werden (durch die Bank).
Die Bank Austria hatte einen Passus in ihren AGB, der dieses Risiko der Nichtübereinstimmung auf den Kunden abwälzen sollte, und dieser Passus wurde gekippt (nebst einigen anderen).


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