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42 Tage haftet die Bank, außer bei nachweisbaren betrügerischen Absichten jeglicher Natur seitens des geschädigten Kunden.
Wenn der Kontoinhabername und die Kontonummer nicht übereinstimmen und es sich um einen Irrtum handelt, muß die Bank für den Schaden haften, der durch eine Rücküberweisung entstanden ist, da die Bank in so einem Fall zur Einhaltung einer 42 Tage dauernden Nachforschungsfrist verpflichtet ist. Hat bei mir immer so geklappt. Es kann sich von Tippfehlern bis zu falschen Angaben des anderen um alles mögliche als Ursache handeln. |
Das OGH Urteil vom 19.11.2002 (4 Ob 179/02 f) erklärt dir genau, was wann passieren muss, damit die Bank haftet.
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Quelle ?
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hi,
Bitte nicht aufregen -> richig reagieren. @kikakater -> Quelle -> steht dort = OGH Aktenzahl=>"Das OGH Urteil vom 19.11.2002 (4 Ob 179/02 f)" Das Beispiel ="TATSACHENBERICHT" war auf dem Sender TV-Serie AKTE! und nicht von mir. Wie lange die Banken haften ist mir auch egal, da du als Bürger und Kunde kein Recht hast!:mad2: Siehe Bankomatkarte:p |
Ich spreche von einer Rücküberweisung einer Überweisung, die (=die Überweisung) grundsätzlich in Ordnung ist, aber zurückgewiesen wird, weil Kontoinhabername und Kontonummer oberflächlich betrachtet divergieren.
Wo kann man dieses Urteil nachlesen ? Das bezieht sich jedenfalls nicht auf mein Fallbeispiel. Wo ist eine Quelle für das erwähnte OGH-Urteil ? |
Habe auch leider nur das dazu gefunden
http://www.dbj.at/phps/publikation_p...=publikationen - mich interessiert diese Thaamtik sehr! |
Ich: Geld auf Händlerkonto mit Firmenname anstatt seinem Namen (er ist Einzelunternehmer, nicht in Gründung, will die Kosten eines "Geschäftskontos" vermeiden)
Er: meldet sich bei seiner Bank, zwei Wochen lang, reisst sich halb die Haare aus um die Rechtmässigkeit der Überweisung zu erklären (weil das Geld von seinem Konto wieder auf meines rückgebucht wurde). Ich: im Anschluß daran bin ich dran mit zwecklos, das Geld ist im Nirvana der Banken (es sind gezählte vier beteiligt) verschollen und nicht bei mir angekommen - eben wegen den 42 Tagen, nur gesagt wurde es nicht, deswegen ist es wichtig es zu erwähnen, damit das Geld rücküberwiesen wird und danach per Schlichtung die Spesen der Rücküberweisung spesenfrei ersetzt werden - eine Bankmitarbeiterin hat einfach alles ignoriert, um keine Rücküberweisung der Rücküberweisung veranlassen zu müssen. Nachdem das nichts gebracht hat und ich bei der deutschen Zwischenbank (SWIFT Clearing) gehört habe, daß dies nicht üblich ist und die Überweisung gefälligst auf dem Konto bleiben muß, habe ich mich an den deutschen Verbraucherschutz gewandt. Dort wurde wieder erfolglos interveniert. Man hat mich an die Schlichtungsstelle der deutschen Bundesbank in Frankfurt verwiesen. Dort hat sich nach der Klärung der Umstände (Einholen einer Stellungnahme der Bank, Einholen einer zweiten Stellungnahme der Bank) und meinem nachfolgenden festhaltenden Antrag auf Schlichtung (Erklärung, daß nirgends ein Verfahren zu dieser Sache offen ist oder eines offen war) ein ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof in Deutschland mit der Sache befasst und den spesenfreien Ersatz der Überweisungskosten der Rücküberweisung und Nachforschung aufgrund meiner Kostenaufstellung der verursachenden Bank aufgetragen. Jede europäische Bank haftet 42 Tage für eine Überweisung gleich welche Konstellation vorliegt, wenn Redlichkeit des Kunden einer anderen Bank vorliegt. Diese Regelung gibt es seit den 50er Jahren und gilt weltweit. Ich bin überrascht, daß das keiner kennt. Die sechs Wochen Nachforschungsfrist sind verbrieftes Recht der Auftraggeber sowie Empfänger weltweit. Eine Rücküberweisung kann in Deutschland bei divergierenden Angaben zu Kontoinhabername und Kontonummer erfolgen, in Österreich ist dies jedenfalls nicht gängige Praxis. Wichtig ist keinen Rechtsstreit zu beginnen, sondern bankintern nachforschen zu lassen und diese erwähnten Verbraucherschutzinstanzen, die vorgegeben sind, einzuhalten. |
Das genannte OGH Urteil bezieht sich nur auf Österreich. Es geht u.a. darum, dass bei Onlineüberweisungen von der Empfängerbank überprüft werden muss, ob Name und Kontonummer des Empfängers übereinstimmen. Tut es das nicht, muss der Betrag zurücküberwiesen werden (durch die Bank).
Die Bank Austria hatte einen Passus in ihren AGB, der dieses Risiko der Nichtübereinstimmung auf den Kunden abwälzen sollte, und dieser Passus wurde gekippt (nebst einigen anderen). |
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