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http://www.heise.de/newsticker/meldung/90292 und zum Thema "Diskussionsbedarf": Sowas stört mich ungemein. Viele tausend Österreicher sind duch die FUD-Kampagnen der Musik- und Filmindustrie total verunsichert und wissen nicht was "recht" ist.. |
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Ganz allgemein musst du aber die materielle Rechtslage und die prozessuale Beweislage trennen! Dass niemand etwas beweisen kann, ist ein ganz anderer Aspekt als die Frage, ob dir tatsächlich ein Recht zusteht. Überhaupt kämmst du in deinem Beispiel auch mit deinem Argument wahrscheinlich nicht weiter, auch wenn dein Gegner grundsätzlich die Beweislast trägt: Welche deiner als Zeugen zu ladenden Freunde haben es dir denn kopiert? Im Übrigen ist gerade bei MP3s in der Praxis die Beweisbarkeit einfacher, als viele glauben. In vielen Dateien stehen Tags wie „ripped by XY“ oder „visit XY.com“. Es gibt auch Fälle, in denen der Ursprung von MP3-Dateien aus der Tauschbörse durch einen Hash-Wert bewiesen wurde. Also, deine Dateien: gleicher Hash wie im eMule, „ripped by XY“, und du willst keinen Freund benennen, der bezeugt, die MP3s für dich gerippt zu haben. Da wüsste ich, wie ich urteile … Vorausgesetzt, es wäre kein legaler Download per P2P im Rahmen der Privatkopie möglich. Und das ist sehr umstritten! Und selbst wenn der Gesetzgeber (der erste Versuch in D war ein Fehlgriff) versuchen würde, die Privatkopie dahingehend einzuschränken, werden natürlich nicht MP3 illegal, die du vorher auf dem damals so noch legalen Weg erworben hast. |
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Illegal ist das Kopieren von Software im Freundeskreis, der Upload von Musik oder der Download von Software. Fast jeder glaubt aber irrig auch, jede Kopie von Filmen oder Musik im Freundeskreis sei illegal und Downloads von Musik oder Fimen aus Tauschbörsen wären auch ganz klar illegal. Gleichzeitig zahlen die so Getäuschten weiterhin unfreiwillig kräftig Verwertungsabgaben für potenzielle Kopien, von denen sie glauben, sie nicht anfertigen zu dürfen. |
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Irreführende Copyright-Warnungen beim Medienkonsum beklagt http://www.heise.de/newsticker/meldung/93655 |
Hier ist die Rede von Deutschland, Finnland etc., aber wie siehts in Ö aus? Dass es eine Abgrenzung zw. Medien wie Film, Musik usw. und Software gibt, habe ich nicht gewusst.
Also: Darf man in Ö Software zum Privatgebrauch kopieren, wenn der Kopierschutz unwirksam ist? Wann ist ein Kopierschutz unwirksam? Wie viele Kopien darf ich anfertigen? Darf ich Kopien an enge Freunde weitergeben? Darf ich Software cracken? Ein NoCD-Crack heißt ja nicht zwangsläufig, dass der Key verändert wird, sondern oft nur dass der Code zur Überprüfung der CD entfernt wird. |
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Darüber hinaus sind in den EU-Mitgliedsstaaten die Rechtslagen ohnehin weitgehend vergleichbar, da sie auf EU-Richtlinien beruhen; so etwa die Sonderregelungen für Software, die Regelungen zum Schutz technischer Maßnahmen... Unterschiede gibt es im Detail, etwa die nur in D und nicht in Ö vorhandene Regelung zur unzulässigen Privatkopie von "öffensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen". |
Wie soll sich ein normaler Bürger da noch auskennen? Vorallem was ein wirksamer Kopierschutz ist und was nicht.
Sorry, aber solange Juristen gesetzte für Juristen schreiben, und Politiker meistens Beamte sind, lebe ich in einer Welt, wo mir wo mir das Gesetz der Schrotflinte fast humaner vorkommt. :verwirrt: |
Naja, auch wenn mir die Juristerei nicht wirklich liegt, auch das muß ordentlich geschrieben werden. Ein medizinisches Lehrbuch kann ja auch nicht allgemeinverständlich geschrieben werden, sonst würden wesentliche Inhalte und Details fehlen. So muss/kann eben auch ein Gesetz nicht immer allgemeinverständlich sein.
Danke @marc für die ausführliche Postigs, sehr interessant, das mal von einem echten Profi erklärt zu bekommen. Gerade bei solchen Themen geistert viel Halb-bis Nicht-Wissen durch Internet. Als Laie hat man da keine Chance... :bier: |
Vielleicht kann mir das wirklich mal jemand sagen, aber ich kenne so ein Detsuch nur aus Gesetzestexten. Kein normaler Mensch, den ich je getroffen habe, hat weder beruflich noch privat so geschrieben noch gesprochen.
Gibt beim Jus-Studium sowas wie Juristendeutsch, oder ist das ein Nebenefekt vom vielen Lesen einschlägiger Texte? Ich meine das jetzt nicht böse, aber man kann mit normal klingenden Sätzen auch sehr effektiv niederschreiben was gemeint ist. Diese Texte haben immer den gleichen Style :-) kann man doch nicht abstreiten, oder? Aber viel wichtiger ist ja auch die klare Aussage, die wie ich es verstanden habe, teilweise nicht so klar scheint. Zumindest kann ich persönlich die Wirksamkeit von einem Kopierschutz, sofern ich überhaupt erkenne, dass einer vorhanden ist, da ggf. mein (von selbst) kopierschutzumgehende Brennersoftware, mir davon garnichts sagt. Ich finde Marc hat das sehr spannend und gut geschrieben, auch den Teil wo ein wirkasamer Schutz eigentlich keinen rechtlichen Schutz benötigen würde. Wobei meiner Logik nach, die Wirksamkeit nicht gegeben sein kann, wenn er auf einem normalen Heim-Pc zu knacken ist. Wenn der Kopierschutz also rechtlichen Schutz benötigt, dann kann man doch auch ernsthaft an der Wirksamkeit zweifeln, oder nicht? Um zum Anfang zurück zu kommen, ein eindeutiger leichtverständlicher Text, der entweder das Kopieren erlaubt, oder auch nicht, würde für mich persönlich absolut ausreichen. Software nein, Musik ja, aber wenn dies, dann das ... und sowieso immer weil ... Juristen machen Gesetzte für Juristen, weil bei Gericht sitzt ja wieder ein Jurist. Irgendwie rechtfertigt sich der Berufsstand selber, und macht sich seine eigenen Regeln. Klar, wir brauchen Gesetzte, wir sind alle Wilde, ich vorne weg, aber zumindest für mich Nicht-Jurist, ist das schon teilweise nicht unverständlich, sondern eher undurchsichtig. Berufsgruppen mit vorsätzlichem Lateingebrauch, kann man ja nur Geheimniskrämerei unterstellen :look: |
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