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Danara 27.02.2007 11:35

na dann...
 
Interessanter Widerspruch. :-)
Bin schon sehr gespannt was die sagen...

Die Gebühren zahlt man ja nicht für den Empfang von ORF, sondern für den Empfang von IRGENDWELCHEN Sendern, dachte ich immer. d.h. auch Satellitenschüsselbesitzer sollen zahlen, auch wenn sie nur Bagdad TV sehen können. :-)

Natürlich zählt das Gesetz mehr als die Verlautbarungen und Interpretationen einer Gmbh, nur leider ist die Gmbh "lauter" als der Gesetzestext.

Nur für den puren Besitz eines PCs mit Internetanschluss zahlen müssen fände ich aber schon ein starkes Stück...

Interessante Diskussion jedenfalls. Bin deswegen drauf gekommen, weil ich wegen der DVB-T Geschichte etwas sauer bin. Möchte nicht wissen, wieviele uninformierte Omis sich aus Panik sofort ein "günstiges" 200 Euro Gerät gekauft haben, nur um 40 Euro Förderung zu bekommen. :( Dass der analog + DVB-T Parallelbetrieb soooo mordsteuer ist kann ich mir nicht vorstellen. Wir zahlen ja alle genug Gebühren, nicht wahr? :-)

LouCypher 27.02.2007 11:41

Zitat:

Original geschrieben von rev.antun
kann nicht sein ...
hab ja schon geschrieben das da drinn steht "unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen."

digireceiver sind 100%ig gebührenpflichtig.

rev.antun 27.02.2007 11:53

trotz dem was da im bgbl steht :confused:
ok ich weiss schon das es da, selbst von der gis, unterschieliche aussagen gegeben hat. aber wo steht das mit den digi sat receivern? denn gerade bei denen ist ja der orf empfang gar ned möglich, solang man nicht gis zahlt.

und nur der besitz eines digi satreceivers (kein TV gerät vorhanden) ist sicher kein auslöser für die gis-tv-gebühr!

ich hab ja die entsprechenden argumente geliefert, kannst du mir bitte deine quelle nennen - thx

rev.antun 27.02.2007 12:12

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
digireceiver sind 100%ig gebührenpflichtig.
wenn der liebe herr ing menedetter selber ned weis was im RGG drinn steht, wie soll es dann irgenwer wissen. den er hat mal gemeint "Der Gesetzgeber hat im RGG definiert, dass Rundfunkgebühren unabhängig von der Güte der Programme und der Art des Empfangs zu entrichten sind. Mit der Zahlung der Rundfunkgebühren wird der öffentlich rechtliche Rundfunk gefördert." somit peckst egal wie - ABER, genau da seh ich den fehler den im RGG §2 bezieht man sich auf das bgbl betreffend "was ist eine rundfunkempfanseinrichtung" und nach der definition gibts nix GIS !!!

wenn man sich nur das RGG durchliest ist alles klar - du hast irgenetwas daheim stehen das in irgenedeiner art und weise signale empfangen kann -> GIS brennen. nur leider ist die "technische einrichtung zum empfang" im bgbl ANDERS definiert als die liben herren es beim gis gerne hätten, mal gespannt wann da eine änderung kommen wird, um ja keinen mehr auszulassen ...

>menedetter kommentare<

rev.antun 28.02.2007 10:49

RTR, sag mal gar nix dazu. gibt nur den hinweis auf nichts aussagende websites, aber dafür wenigstens "schon" geantwortet.

GIS hat noch gar ned reagiert ...

Blacksoul1 01.03.2007 09:54

Das ist ja ein riesen blödsinn was der orf macht. Das gleiche wäre wenn man einem PC besitzer sagen würde: " Ihr pc ist internet tauglich und sie müssen internetgebühren bezahlen!" obwohl man keinen I-net Anschluss hat^^.

:lol:

rev.antun 01.03.2007 11:49

wenn du einen laptop mit dvb-t hast, dann must auch nix zahlen, weil es ein moblies gerät ist ;)

Mister Austria 02.03.2007 19:49

naja das mit dem pc und internetanschluß ist ja in deutschland mittlerweile realität, was ich so gehört hab. da muß man jetzt auch für einen pc gez(ahlt) werden.

nur bei uns kann man ja "nur" via aon fernsehen. mit einem anschluß eines anderen providers bleibt die diese möglichkeit meines wissens nach verwehrt. hätt das mal ausprobieren wollen, aber wenn ich mich auf die aon-seite verbunden hab, mit meinem inode-anschluß, dann hat sich bei mir der router aufgehängt und das wars mit tv via internet.......

eine frage noch zum empfang im freien. wenn ich jetzt meinen receiver ins freie stelle (balkon) und mit dem kabel in die wohnung, empfange ich ja auch das signal im freien und das wär ja dann auch "gebührenbefreit"???

Mister Austria 02.03.2007 19:50

Zitat:

Original geschrieben von rev.antun
wenn du einen laptop mit dvb-t hast, dann must auch nix zahlen, weil es ein moblies gerät ist ;)
wirklich??? hab mal zur anfrage wegen eines mp3 players mit ingegriertem radio tuner die auskunft erhalten, daß man da gis gebühren zahlen muß.

stimmt das jetzt doch nicht?!?

LouCypher 03.03.2007 11:25

ich bin mir nicht sicher das wenn du keinen tv/sat hast aber einen pc mit internetanschluss ohne tv karte das du dann nicht zahlen musst. "rundfunk" wird mittlerweilen auch übers internet übertragen und der pc kann ihn empfangen, ob das jetzt der orf ist oder sonst wer ist eigentlich egal.

Ziel der rundfunkgebühr ist ja das jeder zahlt, versteh nicht warum sie das nicht gleich steuer nennen und die sache hat sich.


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