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da gehts aber eigentlich nur um musik up- und downloads oder?
spiele bzw. software ist da noch nicht betroffen soviel ich gehört habe. ja klar ... illegal ist beides ;) aber würde mich interessieren ob da nur die musikindustrie so dahinter ist oder ob auch die spiele- und software hersteller anfangen zu klagen. |
so meinst du das :look:
jabb war bei beiden fällen nur die musikindustrie am werken. von den softwareschmieden hab ich noch nix gehört. sorry |
Dumme Frage:
Kennt jemand einen Fall in Österreich, bei dem es zu einer Gerichtsverhandlung gekommen ist, und da zu einer Verurteilung? Hab bis jetzt immer nur was von Vergleichen gehört. |
soweit ich weiß gibts in österreich noch KEINEN EINZIGEN durchjudizierten fall.
und liebe leute, schauts weniger rtl sat1 oder pro sieben schaß. "NOCH" haben wir österreichische gesetze in österreich und nicht das TEUTSCHE RRRECHT |
also ich könnt mich irren.. glaub ich in diesem fall aber nicht..
1. du hast bei deinem provider einen vertrag unterschrieben, dass er deine privaten daten nicht hergeben darf, sowas nennt man datenschutz und das zählt auch heute noch was.. sollte er diese weitergeben kannst du klagen (ein fall in österreich der mir bekannt ist wurde vor gericht abgelehnt weil der provider die daten nicht hergeben durfte).. -> die ip-adresse von dir kriegen wenn du sharest oder runterlädst ist kein problem.. und was bringts ihnen wenns die daten nicht bekommen weils nicht hergegeben werden dürfen? (da ist auch die rechtslage in deutschland eine andere.. dort darf mans hergeben) -> das ganze sieht selbstverständlich anders aus wenn du jetzt beispielsweise kinderpronogr. sachen runderladest oder uploadest.. da könnens dir sehrwohl an die eier 2. muss man glaub ich unterscheiden ob du ein filesharing-programm verwendest bei dem du das UPLOADEN deaktivieren kannst oder nicht! 3. muss es soviel ich weiß in österreich innerhalb eines halben jahres zu einer gerichtsverhandlung :confused: oder vorladung :confused: (bin mir da nicht mehr ganz sicher) kommen, ansonsten -> abgewiesen 4. das strafausmaß ist glaub ich niedriger wenn du das ganze nur für den privaten gebrauch hast.. wenn du es verkaufst wirds kritsich weil du dich selbst bereicherst oder so irgendwie.. Anderes beispiel.. ist den niemandem von euch aufgefallen das es im kino bei der vorschau eine zeitlang diese werbung gab wo die familie den vater im gefängnis besucht und die singen.. und die kinder fragen: wann kommt papa wieder und die mutter: "noch 4 mal singen".. habens näml. geändert.. jetzt heißts "noch zweimal singen".. in österreich ist das strafausmaß nicht so hoch.. außerdem kommen alle filme aus D.. also glaubt nicht alles was ihr so im fernsehn seht ;) mfg |
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Nach österreichischem Recht ist das Downloaden weder erlaubt noch verboten, der Upload aber sehr wohl! @fotd Die Daten zu den IP-Adressen werden schon auf Gerichtsbeschluss herausgegeben. Am besten einfach keine Geschützen Inhalte sharen und die Sache hat sich. Umsonst ist nicht einmal der Tod ;) |
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naja.. ich hab schon gehört das leute wegen lächerlichen 1000mp3's verklagt wurden.. is ja ein scherz.. :lol: jeder zweite volksschüler hat sowas doch am rechner.. :rolleyes:
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