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Wildfoot 12.11.2006 17:37

@ff

Ich geb ja zu, dass es nicht eine saubere Art ist, doch die Sache über die Haftplficht abzuwickeln wird sehr lange dauern (im Vergleich zur Garantie) und ist aufwendig und Mühsam. Mal ehrlich, wer würde das nicht auch so versuchen??

Das mit dem Beispiel des Bestohlenen will ich aber so nicht gelten lassen! Schliesslich wir Flatti nicht einfach in den Laden gehen und sagen, er muss jetzt eine neue HD haben. Er wird wohl mit einer Story nach Garantie fragen, da hat das Geschäft immernoch die Möglichkeit Nein zu sagen!
Aber zugegeben, sauber ist es nicht:p

Gruss Wildfoot

LouCypher 12.11.2006 18:35

die argumente vom ff sind allesamt keine. Erstens ist es mit sicherheit kein betrug, zweitens ist es nicht die aufgabe des kunden festzustellen was unter garantie fällt und was nicht sondern die aufgabe des herstellers und drittens gibts auf jedem rma formular welches ich gesehen hab nur ein feld zur fehlerbeschreibung und es wird nicht gefragt wie es zu dem defekt gekommen ist.

Das wichtigste allerdings: Du hast beim kauf für die garantie bezahlt also hast auch jedes recht diese in anpruch zu nehmen!

ff 12.11.2006 19:05

Irgendwie scheinen unsere Ansichten festgefahren zu sein. Also erspare ich mir vorerst jeden weiteren Kommentar. Vielleicht gibts ja auch eine Meinung von jemanden, der auf der Haendler- oder Herstellerseite taetig ist.

ff

FendiMan 12.11.2006 21:59

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
die argumente vom ff sind allesamt keine. Erstens ist es mit sicherheit kein betrug
Natürlich ist das Betrug.


Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
zweitens ist es nicht die aufgabe des kunden festzustellen was unter garantie fällt und was nicht sondern die aufgabe des herstellers
Ist das Verlangen, eine Platte auf Kosten des Herstellers austauschen zu lassen, die wissentlich kein Garantiefall ist, rechtens?
Warum soll das der Hersteller beurteilen, wenn du schon weisst, was die Ursache ist?



Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
Das wichtigste allerdings: Du hast beim kauf für die garantie bezahlt also hast auch jedes recht diese in anpruch zu nehmen!
Was Garantie ist, steht in den Garantiebedingungen.
Ein Sturz von einer Tischplatte im laufendem Betrieb sicher nicht.

Flatti 13.11.2006 21:28

kannst mir aber auch nicht erzählen dass ich mich strafbar mache wenn ich hingehe und nach der garantie frage

ich bin nicht verpflichtend zu wissen dass es grob fahrlässig ist eine platte 80cm weit der schwerkraft auszusetzen ;)

außerdem gibts keinen garantieschein

hab heute beim vertreiber angerufen, die ham gesagt ich solls in dem markt wo ichs gekauft hab abgeben, dort wird mir dann alles gesagt

LouCypher 13.11.2006 22:14

natürlich machst du dich nicht strafbar. Niemand kann von dir verlangen das du wissen musst das eine "mobile" festplatte nicht runterfallen darf. Bei einem handy kannst ja auch erwarten das mal am boden landet ohne gleich hin zu sein.

Ich würde dir allerdings empfehlen die garantieabwicklung selber zu machen weil sie über den händler noch länger dauert und dieser oft eine bearbeitungsgebühr verlangt.

DCS 13.11.2006 22:42

Zitat:

Original geschrieben von Flatti
hab die in der schule zum kopiern auf meinen tisch gestellt, und vorne an nem laptop angeschlossen
Was ist das denn für ein Umstand ?? Raubkopien in der Schule ??
Kein Kommentar....

Flatti 24.11.2006 21:38

wie kommst du sofort auf raubkopieren :D

ihr könnt mir net erzählen dass ihr euch alles kauft, ich hab doch keinen geldesel -.-

aber jez is eh alles weg, von dem her ^^

DCS 24.11.2006 21:44

ich kauf mir alles, allerdings nicht viel...
und meist auch nicht zum Vollpreis

LouCypher 25.11.2006 10:15

Zitat:

Original geschrieben von Flatti

ihr könnt mir net erzählen dass ihr euch alles kauft, ich hab doch keinen geldesel -.-

klar, wir sind doch alle :engel: Vor allem dann wenn mans nicht überprüfen kann.


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