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Alles Gute!
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Wünsch dir auch viel Glück.
Dass ein Ankauf eines Gebrauchten, vorallem mit diesen gelaufenen Kilometern ohne Check durch ARBÖ/ÖAMTC ein Riesenfehler ist, wurde schon deutlich gemacht. Was mir sehr komisch vorkommt ist, dass der Check im Februar 06 keine Mängel listet (hast du den Pickerlzettel?) und von da bis heute solche Schäden aufgetreten sind, die bei solch alten Gurken schleichend auftreten. Wenn die Tieferlegung nicht typisiert wurde und du darüber auch nicht in Kenntnis gesetzt wurdest, dann stehen meiner Meinung nach deine Karten nicht so schlecht. Halt uns auf jeden Fall am Laufenden. |
was steht in deinem vertrag?
klasse 1 - 4 zum ankreuzen? wenn er klasse 3 angekreuzt hat, dann wirst bei einigen sachen vielleicht doch keine so guten chancen haben. klasse 3: mechanischer zustand mittlerem km-stand entsprechende reperaturen und wartungsarbeiten erforderlich, z.b. stoßdämpfer oder zündkerzen defekt. wenn er klasse 4 angekreuzt hat, noch schlimmer ;) größrere reperaturen und überholarbeiten erforderlich, verkehrssicherheit nicht gegeben. nicht fahrbereit. unter klasse 2 findet sich ein punkt "unpassendes zubehör", vielleicht meinte er damit die sportfedern. ich würde sagen, es kommt auch sehr darauf an, welchen vertag du unterschrieben hast. ich rede jetzt nicht von irgendwelchen "kaufverträgen", das steht zum beispiel auch auf dem original VW kaufvertrag, der grad vor mir liegt. |
größere und reparaturen sollte es heißen... :rolleyes:
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Zitat:
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ups, sorry. ja ja, die bilder und meine firewall. die werden oft nur als X dargestellt und nicht geladen. :rolleyes: :cool:
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Zitat:
morgen weiß ich (vl ) mehr. |
was gibt's news?
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aso ja hab am 7 termin. den muß i aber leider verschieben. wie gesagt sobalds was neues gibt geb ich bescheid.
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ich hab mir jetzt nichts durchgelesen, nur halt dein ausgangsposting, vielleicht ist ja was neues für dich dabei:
wenn dir die tieferlegung nicht gesagt wurde kannst du den vertrag wegen arglistiger täuschung oder auch wegen irrtum anfechten, er wäre dann nicht gültig zustandegekommen (wurzelstörung) - du bekommst dein geld (bereicherungsrechtlich) zurück. weiters haftet dir der verkäufer für die fahrtüchtigkeit des autos (erste 6 monate beweislastumkehr, dann musst du das ganze beweisen). da das gewährleistungsrecht erst relativ kürzlich novelliert wurde gibts noch wenig judikatur, was denn nun alles einen mangel (insbesondere bei einem gebrauchtwagen) darstellt. ist deine verkehrssicherheit nicht gewährleistet würde zumindest ich von einem mangel ausgehen da du das auto ja zum fahren und nicht als "bastlerfahrzeug" gekauft hast. der verkäufer müsste dir das auto also (auf seine kosten!) reparieren. |
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