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seit wann darf man nicht betrunken vorne sitzen solange man angeschnallt ist? :confused: also ich könnt mich ja täuschen.. gehört hätt ich davon allerdings nichts..
nun kosten wirds schon was.. -> auto des beifahrers wird bezahlt werden müssen.. |
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und man darf nicht betrunken am beifahrersitz seijn,denn es wäre eine gefahr für den fahrer,weil der betrunkene ja ins lenkrad greifen könnte. §5b STVO,sagt sogar das man dem Lenker die Fahrerlaubnis entziehen kann wenn der Beifahrer mehr als 0,5 Promille hat. |
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wenn ich kurz einnicke bei 100,fliege ich auch ab,und war net zu schnell unterwegs. |
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das ist aber schon eine schwere körperverletzung. also einmal eine vorstrafe. und auch nur dann, wenn der beifahrer überlebt. und wenn er das tut, dann kann der fahrer zahlen, für die behinderung (ausser er hat eine insassenversicherung) wie auch immer. kostet wird das was. |
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es kommt ja ned auf den amtlichen Geschwindigkeitsvorschlag an, sondern auf die VERHÄLTNISSE! so ist "zu schnell" definiert! |
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danke j@ck.. wenigstens einer versteht da den text
ansonsten: man kann auch ins schleudern durch falsches bremsverhalten kommen sowie das auto ins schlingern kommt.. es muss absolut nicht sein, dass da jemand zu schnell fährt.. |
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GENAU das heißt doch "ZU SCHNELL" ... "zu schnell" um sicher abbremsen zu können, "zu schnell" bei den Sicht-/Straßenverhältnissen.... wie definiert man denn bitte sonst "zu schnell"? naja, das soll hier nicht abgleiten, ist wirklich eine traurige Sache! |
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