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Für alle Nicht-Juristen:
konzilant = umgänglich, freundlich, verbindlich :D ;) |
Zitat:
Ich habe mich in dieser Sache auch gleich an Mike Ray und Simmarket gewandt, aber bisher noch keine Antwort bekommen. Ich gehe aber davon aus, dass dieser Mangel behoben wird, denn mit einem nicht ausdruckbaren Dokument kann ich auf Dauer auch nichts anfangen. Auf der Website von Simmarket findet sich jetzt allerdings bei den eBooks von Mike Ray der Hinweis, dass sich diese nicht ausdrucken lassen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieser Hinweis noch nicht existierte, als ich das Dokument vor einigen Wochen erworben hatte. Seltsam finde ich, dass das Checkride 737-eBook laut Christian wohl bisher ausdruckbar war. Da läuft wohl etwas ziemlich schief bei der Veröffentlichung der Bücher. In jedem Fall finde ich es absurd, dass man ein bezahltes pdf-Dokument nicht ausdrucken kann. Ich warte noch bis Ende der Woche auf Antworten von Simmarket und M. Ray und werde mich dann ggf. noch einmal bezüglich dieser unerfreulichen Angelegenheit mit diesen in Verbindung setzen. Bisher war ich mit Simmarket eigentlich sehr zufrieden. Von der Praxis, nicht ausdruckbare pdf-Dokumente zu verkaufen, sollte man allerdings sehr schnell Abstand nehmen. Andreas |
Nur für den Fall, dass Simmarket sich diesmal unkooperativ zeigt, hier mal der Link zur Seite aus dem Google-Cache vom 18.07., da steht es noch nicht. Vielleicht hilft euch das ja...
http://66.249.93.104/search?q=cache:...e&ct=clnk&cd=1 |
Zitat:
Der Hinweis in der derzeitigen Form geht noch immer von einem falschen Verständnis der Sache aus: Es steht gar nicht zur Disposition des Rechteinhabers, eine Vervielfältigung in Form eines privaten Ausdrucks zu erlauben oder nicht („not allowed“) . § 53 UrhG ist gerade eine gesetzliche „Schranke“ – die Norm beschränkt die Rechte des Urhebers, bestimmten Umgang mit seinen Werken zu verbieten. („Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern …“). Das Recht des Kunden, für sich selbst das gekaufte Werk auszudrucken, steht also gar nicht zur Disposition von Mike Ray. Gleichwohl existiert mit § 95a UrhG eine „Schranken-Schranke“, wie es der Jurist nennt. Vulgo: Eine Ausnahme zur Ausahme: Gesetzlich nicht erlaubt ist die private Vervielfältigung dann jedoch wieder, wenn eine wirksame technische Schutzmaßnahme dafür umgangen werden müsste. Auch hier obliegt es dann aber nicht dem Autor, etwas zu „verbieten“, vielmehr erfolgt die Wertung unmittelbar aus dem Gesetz. Die Frage ist, ob der Schutz im Adobe Reader überhaupt den Anforderungen des § 95a UrhG genügt. Wenn nicht, dürfte in jedem Fall der Käufer das Werk ausdrucken, egal, ob der Autor glaubt, das verbieten zu können, oder nicht. Neben diese urheberrechtliche Frage ist sicherlich der Aspekt der „Mangelhaftigkeit der Kaufsache“ offensichtlicher: Zitat:
Freilich darf jedermann wenig sinnige Produkte anbieten. Nur muss er eben auch dann über die zentralen Macken der verkauften Dinge unterrichten. Wer ein PDF kauft, wird sich ohne nähere Beschreibung seitens des Käufers darauf verlassen dürfen, das auch ausdrucken zu können. Eben dafür existiert ja die Vorschrift des § 95d UrhG. Man stelle sich vor, ein Auto zu verkaufen. Dem anschließend über den fehlenden Motor irritierten Käufer erklärt man, dass das Fahren mit dem Auto nun wirklich nicht erlaubt sei … Ich glaube, das würde sich auch kein Käufer gefallen lassen. |
@ Lennart: Vielen Dank für deinen Hinweis! Das ist sehr interessant: Man hat offensichtlich über Google die Möglichkeit Websites zu einem bestimmten Datum aufzurufen. Wo und wie genau ist dies möglich?
@ Marc: Danke für die juristischen Informationen! Ich hoffe, dass Simmarket und Mike Ray auch zu der Erkenntnis gelangen, dass man eBooks ausdrucken können sollte. Sonst wäre das nämlich das erste und letzte Buch, das ich von Mike Ray erworben habe. Andreas |
Marc, als in der Thematik offenbar wesentlich bewanderterer Jurist als ich sprichst Du mir aus der Seele.
Ich finde es sehr merkwürdig, dass Simmarket zwar reagiert, indem die einschränkenden Hinweise nun in der Produktbeschreibung genannt werden (dort waren sie Anfang dieser Woche, als ich das pdf kaufte, definitiv noch nicht). Mit dem Kunden setzt man sich gleichwohl nicht in Verbindung und bietet ihm eine konstruktive Lösung an. Ich fange langsam an, meine Standard-Kundenbeziehung zu Simmarket zu überdenken. Sehr seltsam finde ich auch den Hinweis beim 737-Checkride. Den habe ich vor einigen Wochen gekauft und er ließ sich problemlos ausdrucken. Und jetzt kommt der Clou: den 737-Checkride habe ich als eBook nicht im Simmarket gekauft sondern bei SimWare... :rolleyes: Was sollte das für einen Unterschied machen? Warum hat Mike Ray im Simmarket ein Copyright-Problem, was er bei SimWare nicht hat? Es wird immer mysteriöser. Und den Kunden lassen sie im Regen stehen. :heul: |
komisch, bei mir funktioniert die Konvertierung ohne Probleme, dass Ausdrucken geht vorher auch nicht ;)
siehe auch PN |
Zitat:
Andreas |
Zitat:
Dort war/gibt es ein Angebot = DANVFR Fotoreale Szenerie von Dänemark. Eigentlich sehr teuer (85 Euro), aber auf einigen Screenshots war eine sehr schöne Stadtszenerie von Kopenhagen zu sehen. Da ich gern in Kopenhagen bin und die Stadt mir was bedeutet, habe ich die Szenerie gekauft und den hohen Preis akzeptiert, weil ja offensichtlich die tolle Stadtszenerie dabei war. Nach der Installation musste ich aber feststellen, dass dies keinesfalls der Fall war. nach einigen Recherchen im Danvfr-Forum fand ich heraus, daß die Stadt-Szenerie von einem Freeware-Designer stammt (Copenhagen City Scenery v3.0 Prerelease von Soeren H. Nicolaisen u. a.). Die hatte man dann einfach installiert und auf den Angebots-Screenshots gezeigt. Darauf wurde auf den Simmarket-Seiten auch nicht hingewiesen. Ich habe mich dann beschwert und denen mitgeteilt, das ich den hohen Preis eigentlich nur gezahlt habe, weil ich annahm, daß die Stadszenerie dabei sei, worauf man mir von Simmarket schrieb, ich könne mir ja die Freeware-Szenerie runterladen. Ich verwende aber grundsätzlich keine Freeware und habe mein geld zurücjverlangt. Einen Tag später waren dann die Screenshots mit der Stadtszenerie entfernt worden. In meinem Simmarket-Troubleticket teilte man mir mit, dass es keine Screenshots mit einer Stadtszenerie gäbe (dreist, was? - ich hatte mir natürlich vorher eine Kopie von dem ursprünglichen Angebot gemacht). Positiv anmerken möchte ich allerdings, daß man mir dann "ausnahmsweise" eine Gutschrift erteilt hat (insofern würde ich hier für Correctness durchaus eine 2-3 geben ;)). Nur den Fehler zugeben - soweit wollte man dann auch nicht gehen. Ich glaube, eine Konkurrenz täte Simmarket langsam ganz gut. |
Zitat:
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