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maxb 16.04.2006 23:20

Zitat:

Original geschrieben von not
wenn ihr das ganze nochmals genau lesen würdet, könntet ihr wohl erkennen, dass es nicht entscheidend ist, ob nebelscheinwerfer original oder nachgerüstet sind, sondern wo sie positioniert sind. sollten sie also in die hauptscheinwerfer oder die schürze integriert sind, so ist es in ordnung.

was absolut nicht erlaubt ist, sind die sogenannten ralllye-scheinwerfer die man vorne an die stoßstange montiert.

wichtig ist dabei der 5. punkt der erläuterung:


"5. Nebelscheinwerfer, die nicht in die Fahrzeugfront integriert sind, also z.B. an der Stoßstange
montiert wurden, sind keine zulässige Lichtquelle für die Verwendung von Licht am Tag."

darin werden explizit "an" und nicht "in" die stoßstange gebaute scheinwerfer verboten.

kommentare erwünscht

jo, du hast recht :o


hab mir diese woche beim jahresservice eine tagfahrlichtschaltung einbauen lassen. ich würd's sonst einfach bei strahlendem sonnenschein vergessen. umstieg auf nebelscheinwerfer werd' ich mir für nächstes jahr überlegen, aber eher nicht machen lassen.

Guru 19.04.2006 21:32

Es gibt für viele Autos bereits Tagfahrlicht (vor allem in den Skandinavien-Modellen), das sich auch bei manchen Modellen nachrüsten lässt. Vorteil: geringere Leistung.

Übrigens lassen sich bei sehr vielen Automodellen Breitstrahler/Nebelscheinwerfer auch ohne das Abblendlicht einschalten - das hat zumindest den Vorteil, dass die Hauptscheinwerfer-Leuchtmittel nicht so oft eingehen, auch kostet eine H1/H3/Hx Einfadenlampe zumeist weniger als H4/Hy Zweifadenlampe, gar nicht zu reden von Gasentladungslampen.

Guru

ruffy_mike 20.04.2006 16:34

Hm, interessant. Weiß nun jemand schon definitiv, ob serienmäßige Nebelscheinwerfer IMMER erlaubt sind? Weil "in die Fahrzeugfront integrierte" schließt ja mMn nicht den Stoßfänger aus.

Prinzipiell finde ich die Nebelscheinwerfer wesentlich sinnvoller, weil da eben nur vorn was leuchtet, so wie's sein soll, und ausserdem blenden die nicht.

Also wenn Nebelscheinwerfer jemanden blenden dann müssen die regelrecht verkehrtrum eingebaut sein, anders kann ich mir das nicht erklären. Das Abblendlicht ist auf jeden Fall der potentiellere Blendfaktor!

FendiMan 20.04.2006 16:41

Zitat:

Original geschrieben von ruffy_mike
Hm, interessant. Weiß nun jemand schon definitiv, ob serienmäßige Nebelscheinwerfer IMMER erlaubt sind? Weil "in die Fahrzeugfront integrierte" schließt ja mMn nicht den Stoßfänger aus.
Was ist da noch unklar?
Hast du sie nachträglich auf der Stoßstange montiert oder sind sie auf die Stoßstange aufgesetzt: Nein
Sind sie in der Fahrzeugfront eingebaut: Ja

Ich werde das Tagfahrlicht auch mit den Nebelscheinwerfern machen, das ist die einzig sinnvolle Möglichkeit, ohne Nachrüstscheinwerfern auszukommen.

zechenkas 20.04.2006 18:13

Zitat:

Original geschrieben von ruffy_mike

Prinzipiell finde ich die Nebelscheinwerfer wesentlich sinnvoller, weil da eben nur vorn was leuchtet, so wie's sein soll, und ausserdem blenden die nicht.


das schaffst du aber erst wieder nur mit spezialschaltung,denn die Nebler dürfen ohne begrenzungslicht gar nicht leuchten,also leuctet auch das hecklicht.

Guru 20.04.2006 18:31

Zeigst uns bitte wo das steht?

Guru

Karl 20.04.2006 18:39

In der 27. KFG Novelle wird das erst genauer stehen.

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ARBÖ:

BMVIT-Erlass garantiert Straffreiheit für derzeit noch verbotenes Nebellicht am Tag

Die Verwendung von Nebelscheinwerfern, die in die Fahrzeugfront integriert sind, ist bereits ab 15. April als Tagfahrlicht gestattet - obwohl die dazugehörige KFG-Novelle, die dies dezidiert erlaubt, noch nicht in Kraft ist.

Ein neuer Erlass des Verkehrsministeriums vom 6. April garantiert Straffreiheit für jene Autofahrer, die vor Inkrafttreten der Gesetzesnovelle mit eingeschaltetem Nebellicht als Tagfahrlicht "erwischt werden".

Bisher war die alleinige Verwendung von Nebellicht als Taglicht dezidiert verboten. Mit der 27. KFG-Novelle, die bereits im Nationalrat beschlossen wurde, aber noch vom Bundesrat behandelt und veröffentlich werden muss, darf in Zukunft auch bei Tag und guter Sicht integrierte Nebelscheinwerfer eingeschalten werden und somit als Taglicht fungieren.

Weiterhin nicht als "Licht am Tag" zulässig sind jedoch Nebelscheinwerfer, die nicht in die Fahrzeugfront integriert sind, also z.B. an der Stoßstange montiert wurden. "Diese extra aufgesetzten Nebelscheinwerfer sind jedoch nur mehr bei wenigen älteren Fahrzeugen vorhanden", sagt ARBÖ-Techniker Franz Pfeiffer. "Alle neuen KFZ-Modelle sind bereits serienmäßig mit integrierten Nebellichtern ausgestattet".

Das Verkehrsministerium wolle durch diese Neuregelung eine Alternative zum Abblendlicht oder den Tagfahrleuchten schaffen, die den Vorteil habe, die Glühlampen des Abblendlichtes zu schonen und dadurch deren Lebensdauer zu verlängern.

Der ARBÖ rät jedoch keinesfalls Nebelscheinwerfer gemeinsam mit dem Abblendlicht zu verwenden, da es zu Überblendungen kommt. und zudem der Vorteil des "Lamperlsparens" nicht mehr gewährleistet ist.
Wer jedoch ab 15. April gänzlich gegen die Lichtpflicht verstößt und keinerlei als Licht am Tag vorgesehen Lichtquelle am Tage einschaltet, muss mit einer Strafe von 15 Euro rechnen.

Um die Autofahrer nicht völlig zu verunsichern, welche Lichter ab wann taglicht-tauglich sind und welche nicht, fordert der ARBÖ für alle neu zugelassenen KFZ eine einheitliche EU-weite Ausstattungspflicht mit Tagfahrleuchten, die mit Einschaltung der Zündung automatisch eingeschaltet werden.

Der ARBÖ steht nach wie vor der Lichtpflicht am Tag eher skeptisch und abwartend gegenüber. Abgewartet werden vorerst die Ergebnisse einer ersten Evaluierung im nächsten Jahr, die Aufschluss über die Auswirkungen der Lichtpflicht auf die Verkehrssicherheit geben soll.

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zuckerlschlecker 20.04.2006 21:21

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Zeigst uns bitte wo das steht?

Guru

bis jetzt war es so,und kein auto in österreich kann mit den serienmässigen Lichtschaltern nur Nebler einschalten.

Fendiman aber will so fahren.

Karl 20.04.2006 22:36

Zitat:

Original geschrieben von zuckerlschlecker
bis jetzt war es so,und kein auto in österreich kann mit den serienmässigen Lichtschaltern nur Nebler einschalten.


Das stimmt. Die Nebler durften bisher nur gleichzeitig mit dem Abblendscheinwerfern brennen. Die Schalter sind so ausgeführt das es mechanisch gar nicht anders geht.

Beim Polo von meinem Sohn war da eine Ausnahme. Da brennen die Nebler auch mit dem Standlicht. Soweit ich mich erinnere ist das aber nicht erlaubt gewesen.

cruchot 20.04.2006 22:46

peugeot 206 ist es auch möglich nebelscheinwerfer mit standlicht...

stay tuned


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