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Sollte man nachweisen können, dass FSD gegen US-Strafgesetze verstoßen hat, dann könnte man die doch sicher auf irgendeinem Weg in den USA anzeigen. Dann muss auch kein deutscher Staatsanwalt aktiv werden. Die zu überprüfenden Geldbewegungen und Registrierungen lassen sich ja dort vor Ort von den Behörden nachprüfen.
Oder funktioniert das so nicht? Selbst wenn das Verfahren dort mit einem Freispruch mangels Beweisen enden würde, gäbe es schlechte Presse im eigenen Land. Das dürfte doch nicht im Sinne von FSD sein. |
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Gruß Franz |
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Ich glaub kaum das sich deine Kreditkartenfirma im geringsten dafür interessieren würde. Selbst wenn FSD an deine KK-Firma etwas melden will( was wollen sie denn da melden) würde deine Firma nur lächeln und sich fragen was sie damit zu tun haben.Genauso der ISP. Was FSD da abzieht ist nur blanke Einschüchterung und die scheint ja mächtig zu klappen :lol: Foxi |
Ich würde es FSD echt heimzahlen, indem ich meine Maschinen mit einem Keygen cracke oder gleich gecrackte Maschinen downloade, anstatt sie zu kaufen. Die wollen es offensichtlich nicht anders!
Gruß Jan |
Die beste Methode wäre doch, wenn sich ein paar klasse Designer zusammentun und genau die selben Maschinen in guter bis gleichwertiger Qualität als Freeware anbieten, die FSD herstellt :-D Wer würde denn dort noch kaufen? Ich meine ein Copyright, welche Maschine man herstellt, gibt es ja nicht, ist ja jedem sein Bier, oder?
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Eben. Außerdem ist VISA sicher völlig egal, welche Software du auf deinem Rechner hast. Das geht nämlich weder die noch FSD was an. Und selbst wenn sie irgendwelche Beweise daherbringen, düften sie diese nicht verwenden, da sie durch eine Straftat erlangt wurden. |
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Wenn ich das Posting nur finden könnte... |
Das mag sein. Aber es interessiert trotzdem die Kreditkartenfirma nicht. Wenn der Vertrag vorsieht, dass eine Abbuchung rückgängig gemacht werden kann, dann müssen sie das auf Antrag eben tun. Genauso kann jeder Bankkunde in Deutschland eine Abbuchung von seinem Konto aufgrund einer Einzugsermächtigung innerhalb einer 6-wöchigen Frist widerrufen. Es ist völlig egal, ob es berechtigt ist oder nicht. Das haben der Abbucher (Händler, Vermieter etc.) und der Kunde unter sich zu klären. Geschieht das vorsätzlich, plant man das also vorher schon so, dann ist es Betrug. Und erst, wenn ein Gericht Betrug mit einer Kreditkarte oder dem Bankkonto feststellt, könnte es die Bank/Kreditkartenfirma interessieren, weil ggf. ein Verstoß gegen die AGB vorliegt.
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Kann man FSD vielleicht so auf den Schlips treten? der Julius |
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Im Übrigen deute ich das Gehabe von FSD ebenfalls als reinen Einschüchterungsversuch, ohne was dahinter. Rechtlich wäre es eh so gut wie gar nicht durchsetzbar. Aber auch hier zeigt sich wieder, dass sich FSD im Grund nur lächerlich macht mit solchen Aktionen. Es zeigt, dass sie entweder keine Ahnung von geltendem Recht haben oder dass sie von ihren Käufern glauben, dass diese keine Ahnung von geltendem Recht haben. Beides lässt letztenendes nur den Schluß zu, dass FSD schlicht und ergreifend kein seriöser Geschäftspartner ist. Solche Sprüche erzielen beim halbwegs mündigen und mitdenkenden Bürger genau das Gegenteil, was sie erreichen sollen: sie senken die Seriösität und die Glaubwürdigkeit von FSD dermaßen, dass man Tim Dickens und Co eigentlich nur noch auslachen kann. Und wenn man die Sache mal mit ein wenig Abstand betrachtet, erkennt man in dieser Aussage von FSD nach wie vor das kleine, unreife Kind auf dem Spielplatz, dem man das Sandförmchen abgenommen hat und das lauthals protestierend nach seinem Recht schreit, auch wenn man ihm gar nichts getan hat. Ein seriöses Unternehmen würde sich hingegen mit anderen Mitteln gegen Raubkopien zur Wehr setzen, und das vor allem nur an den Stellen, wo es gerechtfertigt ist. |
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