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seit wann können Verwertungsgesellschaften Gesetze beschließen? ;)
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Zitat:
pong |
Du zahlst lediglich eine einmaligen Aufnahmegebühr. Allerdings musst du dabei auch nachweißen, dass du auch wirklich in diesem Fall Autor oder was auch immer bist und - viel wichtiger - aus dieser Tätigkeit Einkünfte hast!
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Ist da die Höhe der Einkünfte egal oder gibt es da einen Mindestbetrag?
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