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maxb 24.01.2006 17:53

seit wann können Verwertungsgesellschaften Gesetze beschließen? ;)

pong 25.01.2006 07:25

Zitat:

Original geschrieben von Satan_666
Sicher kann man das. Man muss ich nur als Künstler dort anmelden, regelmäßig seine "Mitgliedsbeiträge" zahlen und einen Nachweis erbringen, welcher Art das künstlerische Schaffen ist und wie hoch dessen Verbreitung ist. Davon hängt dann ab, wie viel Du aus dem Topf zurück bekommst....
Weisst du zufällig ab wann sich der Mitgliedsbeitrags/aus Topf zurückholen Betrag die Waage hält.. denn eigentlich egal was ich unter meinem Namen/Synonym ins Internet mit einem Counter stelle, hab ich ja innerhalb einiger Monate einen Verbreitungsgrad=Views von dem jedes bessere Museum nur träumen kann..


pong

mike 25.01.2006 07:45

Du zahlst lediglich eine einmaligen Aufnahmegebühr. Allerdings musst du dabei auch nachweißen, dass du auch wirklich in diesem Fall Autor oder was auch immer bist und - viel wichtiger - aus dieser Tätigkeit Einkünfte hast!

FordPrefect 25.01.2006 09:40

Ist da die Höhe der Einkünfte egal oder gibt es da einen Mindestbetrag?


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