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wildrotti 29.12.2005 18:43

ladezonen sind nur dann privat wenn diese auch auf privatgrund liegen,ansonsten is es öffentlicher grund,da man ja auch sofern die ladetätigkeit berechtigter nicht beeinträchtigt wird in diesen kurzfristig halten darf,um zb personen aus und einsteigen zu lassen,bzw. eine bereits bereitgestellte ware einladen darf,bzw,einer wartenden person eine ware aus dem fz zu übergeben.die tätigkeit muss dabei so kurz wie möglich gehalten werden.

mfg
Wilrott

LouCypher 30.12.2005 14:31

Zitat:

Original geschrieben von pearl
falsch!wenn der LKW im anrollen ist musst du die Kosten löhnen.Vielleicht einiges weniger als das richtige abschleppen,aber zahlen musst.
wie können meine erfahrungen falsch sein ich war doch dabei ;)

Lord Frederik 30.12.2005 14:43

zb. auf taxistandplätzen wird oftmals sofort nach der toleranzzeit ( 10 minuten - ausser man steht hyperintilligent da) die abschleppung veranlasst. es reicht völlig ein foto auf dem datum und uhrzeit eingeblendet ist. nicht mal ein zettel muss dafür angebracht werden. wird via funk sofort veranlasst. wenn man nur kommt bevor der abschleppwagen da ist, bezahlt man die anzeige die ja auch erstattet wurde und die anfahrts und abfahrtskosten des abschleppwagens. ergo in summe ca. 150-200.-- je nach bekanntheitsgrad bei der polizei ;)
im übrigen verstehe ich das gezetter um abschleppene ect. nicht. jeder ist doch fähig ein haltenundparken verboten schild zu sehen oder ? ergo weiss man genau welches risiko man eingeht.

3DProphet 31.01.2006 19:28

Was inzwischen passiert ist: Vor ca. 3 Wochen hab ich einen RSb-Brief bekommen wo ich angeben musste wer das betreffende KFZ zum damaligen Zeitpunkt gelenkt hatte. Danach den Wisch wieder zurückgeschickt.

Heute ein gelber Zettel im Postkastl. Es ist ein Rsa-Brief abzuholen :ms: Ergo, ich muß €63 zahlen was ich meiner Meinung für recht hoch halte. Naja sei es wies sei, ich zahl den Dreck jetzt ein und will dann endlich meine Ruhe haben von den Deppen.

Bezüglich Abschleppen: Hab mich nochmals genau erkundigt und fest steht, daß wenn man zum Auto kommt bevor der Abschleppdienst da ist, zahlt man genau nix. Diese Regelung gibts nur in Deutschland daß man auch bei nicht erfolgter Abschleppung zahlen muß !!

Die nette Dame die mir das erklärt hat meinte aber, es könnte durchaus sein daß es in A auch mal so gehandhabt wird wie in D (ich hoffe das dauert noch seeeeeehr lange....)

Der ganze Spaß hat somit 2 Monate gedauert wobei 3/4 der Zeit unsere Bürokratie gebraucht hat. Im Rsb-Brief stand ich muß innerhalb von 2 Wochen Auskunft geben sonst gibts Konsequenzen blabla aber das Amt selbst läßt sich so viel Zeit, typisch Österreich....echt zum kotzen sowas

:zzz: :hammer:

Guru 31.01.2006 21:47

Na dann gibst halt Antwort, wartest auf die Anzeige und erhebst Einspruch, einmal ohne Angabe von Gründen.

Dann wartest wieder, weil sie dich ja befragen müssen. Könnt gut sein, dass es in der Zwischenzeit verjährt...

Guru :cool:

athropos 31.01.2006 21:54

Zitat:

Original geschrieben von Oli
Ausserdem ist die MA48 eine sehr freundliche Abteilung, die haben sogar auf Ihren Abschleppautos "Sorry" draufstehen!

Da find ich München cooler, da steht "Dich kriegen wir auch noch" drauf :lol:


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