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Re: Recht....
Hi!
Also ein Recht auf Garantie besteht mit Sicherheit nicht. Aber wenn Acer mit mir in einem Vertag (egal ob Ö oder D) eine Garantie vereinbart so ist diese nette Firma an die vertraglichen Zusagen gebunden. Wie kann der Wohnsitz ein Problem dabei sein? Verlangt Acer einen Meldezettel? Angenommen folgender Sachverhalt: Ich bim D-Staatsbürger kauf mir ein NB von Acer in D mit Garantie usw. und werde von meiner Firma nach Ö versetzt. Das würde dann bedeuten, daß meine Garantie erlischt? Also das kann ich mir nicht vorstellen.... Gruß Rayban |
Die Garantie erlischt definitv nicht - acer könnte verlangen, dass die Garantie in D "eingelöst" wird (soferne kein europa- oder weltweiter Garantievertrag besteht). Aber die Garantie selbst bleibt natürlich bestehen.
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@RayBan
Der Meldezettel ist gar nicht entscheident, daber wenn Acer Deutschland eine Garantieverlängerung verkauft, oder von haus aus eine längere Garantie bietet ist das Acer Österreich ziemlich wurscht. Im Garantiefall zwischen dem ersten und dem zweiten Jahr musst du dann das Teil nach deutschland schicken und das auch noch auf eigene kosten da die dann wahrscheinlich auf dem standpunkt stehen dass sie die versandkosten nur innerhalb deutschlands übernehmen. |
Brandgefahr bei Acer LCD Fernsehern!
Im April 2005 kaufte ich einen Acer LCD TV AL2671W. Nach wenigen Monaten traten diverse Defekte auf, wie kompletter Bildausfall, vertikale grüne und rote Streifen am Bildschirm, nach jedem Ausschalten Verlust des auf Kanal 1 gespeicherten Senders, zeitweilige Unbedienbarkeit des Gerätes sowie Unzulänglichkeiten der Fernbedienung.
Nach Kontaktierung des Acer Kundendienstes via Online-Formular wurde das Gerät am nächsten Vormittag(!) ausgetauscht. Allerdings gegen einen anderen defekten Fernseher, wie sich kurze Zeit später zeigte. Es traten in etwa die gleichen Defekte wie beim ersten Gerät auf. Es dauerte wieder nur einen Tag bis ich das bereits dritte Gerät erhielt, das erst nach einigen Monaten eine geringere Anzahl an Defekten aufwies (ständiger Senderverlust, seltene Bildausfälle). Zu allem Überfluss kam ein weiterer, allerdings nicht mehr ganz so harmloser Defekt dazu: Am 22. 01. d. J. stellte ich ein Knistern des Fernsehers fest. Als ich dem Geräusch nachging entdeckte ich Rauch, der aus dem Fernseher kam! Wäre ich nicht zuhause gewesen, wäre meine Wohnung möglicherweise abgebrannt! Nun versuche ich seit mittlerweile vier Wochen ein Ersatzgerät von Acer zu bekommen. Allerdings hat Acer die beim Kauf meines TV-Gerätes gültigen Garantiebestimmungen inzwischen geändert – natürlich zum Nachteil aller Acer-Kunden! Die kundenfreundliche zweijährige Pick-up-Garantie wurde stillschweigend in eine Bring-in-Garantie umge-wandelt, was bei einem 14 Kilo schweren Gerät ziemlich teuer werden kann. Entgegen der Vereinbarung mit dem Acer-Kundendienst erfolgte bis dato kein Gerätetausch nach den früheren Garantiebestimmungen. Die Acer Computer GmbH produziert also nicht nur fehlerhafte Geräte mit möglicherweise lebensbedrohenden Defekten, sondern erschwert ihren Kunden zusätzlich den Umtausch gegen ein (hoffentlich) funktionierendes Gerät! |
Ein Tipp von mir:
In Zukunft Acer meiden ;) Seit dem Abzug aus Ö mit dem Service, kannst du Acer vergessen! |
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